30
zwischen absoluter und relativer Konterbande. Ersteres wollte als
Konterbande folgende Gegenstände betrachten, sofern sie für den Feind
bestimmt sind:
Waffen aller Art, Geschosse, Pulver, Explosivstoffe, Salpeter, mili
tärische Ausrüstungsstücke, Lagergerät sowie Geschirr, Material für
militärische Photographenanlagen, für Unterseeboote und Luftschiffe,
sowie endlich alle Gegenstände, welche für die Ausrüstung der Schiffe
oder für Kriegszwecke verwendet werden können.
Rußland wieder trat dafür ein, außer einigen anderen Artikeln
auch Docks sowie Schiffe und Boote aller Art, ferner Lebensmittel
und Geld als absolute Konterbande zu erklären.
Österreich-Ungarn war, wie schon früher erwähnt wurde, für die
Abschaffung der Konterbande eingetreten und da deren gänzliche Ab
schaffung nicht zu erreichen war, sprach es sich für eine genaue Fest
setzung des Begriffes der absoluten Konterbande aus.
Zur relativen Konterbande zählen nach der Deklaration:
1. Lebensmittel.
2. Fourage und zur Viehfütterung geeignete Körnerfrüchte.
3. Für militärische Zwecke geeignete Kleidungsstücke, Kleidungs
stoffe und Schuhwerk.
4. Gold und Silber, geprägt und in Barren, sowie Papiergeld.
5. Für den Krieg verwendbare Fuhrwerke jeder Art und ihre
Bestandteile.
6. Schiffe, Boote und Fahrzeuge jeder Art, Schwimmdocks und
Vorrichtungen für Trockendocks sowie ihre Bestandteile.
7. Festes oder rollendes Eisenbahnmaterial, Telegraphen-, Funken
telegraphen- und Telephonmaterial.
8. Luftschiffe und Flugmaschinen, ihre als solche kenntlichen
Bestandteile sowie Zubehörstücke, Gegenstände und .Stoffe, die er
kennbar zur Luftschiffahrt oder zu Flugzwecken dienen sollen.
9. Feuerungsmaterial und Schmierstoffe.
10. Schießpulver und Sprengstoffe, die nicht besonders für den
Krieg bestimmt sind.
1 1. Stacheldraht sowie die zu dessen Befestigung und Zerschneidung
dienenden Werkzeuge.
12. Hufeisen und Hufschmiedegeräte.
13. Geschirr und Sattelzeug.
14. Doppelgläser, Fernrohre, Chronometer und nautische Instru
mente aller Art.
Auch der Festsetzung der relativen Konterbande standen ver
schiedene Schwierigkeiten im Wege. Einige Staaten, darunter auch
Österreich-Ungarn, stimmten für die gänzliche Abschaffung der rela
tiven Konterbande. Frankreich wollte auch Kohle und Petroleum, so
fern sie für die Flotte bestimmt sind, als relative Konterbande be
trachten. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika nahmen hinsicht
lich der Kohle denselben Standpunkt wie Frankreich ein.