Full text: XII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (12)

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zwischen absoluter und relativer Konterbande. Ersteres wollte als 
Konterbande folgende Gegenstände betrachten, sofern sie für den Feind 
bestimmt sind: 
Waffen aller Art, Geschosse, Pulver, Explosivstoffe, Salpeter, mili 
tärische Ausrüstungsstücke, Lagergerät sowie Geschirr, Material für 
militärische Photographenanlagen, für Unterseeboote und Luftschiffe, 
sowie endlich alle Gegenstände, welche für die Ausrüstung der Schiffe 
oder für Kriegszwecke verwendet werden können. 
Rußland wieder trat dafür ein, außer einigen anderen Artikeln 
auch Docks sowie Schiffe und Boote aller Art, ferner Lebensmittel 
und Geld als absolute Konterbande zu erklären. 
Österreich-Ungarn war, wie schon früher erwähnt wurde, für die 
Abschaffung der Konterbande eingetreten und da deren gänzliche Ab 
schaffung nicht zu erreichen war, sprach es sich für eine genaue Fest 
setzung des Begriffes der absoluten Konterbande aus. 
Zur relativen Konterbande zählen nach der Deklaration: 
1. Lebensmittel. 
2. Fourage und zur Viehfütterung geeignete Körnerfrüchte. 
3. Für militärische Zwecke geeignete Kleidungsstücke, Kleidungs 
stoffe und Schuhwerk. 
4. Gold und Silber, geprägt und in Barren, sowie Papiergeld. 
5. Für den Krieg verwendbare Fuhrwerke jeder Art und ihre 
Bestandteile. 
6. Schiffe, Boote und Fahrzeuge jeder Art, Schwimmdocks und 
Vorrichtungen für Trockendocks sowie ihre Bestandteile. 
7. Festes oder rollendes Eisenbahnmaterial, Telegraphen-, Funken 
telegraphen- und Telephonmaterial. 
8. Luftschiffe und Flugmaschinen, ihre als solche kenntlichen 
Bestandteile sowie Zubehörstücke, Gegenstände und .Stoffe, die er 
kennbar zur Luftschiffahrt oder zu Flugzwecken dienen sollen. 
9. Feuerungsmaterial und Schmierstoffe. 
10. Schießpulver und Sprengstoffe, die nicht besonders für den 
Krieg bestimmt sind. 
1 1. Stacheldraht sowie die zu dessen Befestigung und Zerschneidung 
dienenden Werkzeuge. 
12. Hufeisen und Hufschmiedegeräte. 
13. Geschirr und Sattelzeug. 
14. Doppelgläser, Fernrohre, Chronometer und nautische Instru 
mente aller Art. 
Auch der Festsetzung der relativen Konterbande standen ver 
schiedene Schwierigkeiten im Wege. Einige Staaten, darunter auch 
Österreich-Ungarn, stimmten für die gänzliche Abschaffung der rela 
tiven Konterbande. Frankreich wollte auch Kohle und Petroleum, so 
fern sie für die Flotte bestimmt sind, als relative Konterbande be 
trachten. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika nahmen hinsicht 
lich der Kohle denselben Standpunkt wie Frankreich ein.
	        
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