Full text: XII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (12)

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Satzes und wird daher hier in letzter Instanz das internationale Prisen 
gericht die Entscheidung treffen müssen. 
Der Anspruch auf Schadenersatz steht aber nicht zu, wenn für 
die Beschlagnahme des Schiffes oder der Waren ausreichende Gründe 
vorhanden waren. Es werden dies solche Gründe sein, welche das 
Schiff als verdächtig erscheinen lassen. Ein solcher Verdacht liegt nach 
der österreichischen Verordnung vom 9. Juli 1866 vor wenn ein 
Schiff 
1. doppelte oder wahrscheinlich falsche oder gefälschte Pa 
piere führt, 
2. keine Papiere führt oder die Papiere beseitigt hat, zumal wenn 
dies erst geschehen ist, nachdem das Kriegsfahrzeug in Sicht war, 
o. nach erfolgter Aufforderung nicht beilegt oder nicht stoppt 
oder sich der Durchsuchung von Schiffsräumen oder Behältnissen 
widersetzt, in denen mutmaßlich Kriegskonterbande oder die Papiere 
sich befinden. 
Zum Schlüsse sei noch die bereits oben erwähnte Frage kurz 
gestreift, nämlich ° 
Die Umwandlung von Handelsschiffen in Kriegsschiffe auf 
hoher See. 
Auf der zweiten Haager Friedenskonferenz stand diese Frage 
bereits in Diskussion, doch konnte man zu keiner Einigung gelangen. 
England vertrat vor allem den Standpunkt, daß eine Umwandlung Von 
Handelsschiffen in Kriegsschiffe nur in den Territorialgewässern des 
betreffenden Staates stattfinden dürfe. Es erblickt in jeder Umwandlung, 
die anderswo vorgenommen wird, eine große Gefahr für die neutrale 
Schiffahrt. Diesen Standpunkt nahm England auch auf der Londoner 
Konferenz ein. Der Anschauung Englands traten Japan, die Nieder 
lande, Spanien und in gewissem Sinne auch Italien bei. Deutschland, 
krankreich und Rußland nahmen für sich das Recht in Anspruch, so 
wohl auf hoher See als auch in den Territorialgewässern des feind 
lichen Staates die Umwandlung von Handelsschiffen in Kriegsschiffe 
vorzunehmen. Österreich-Ungarn machte den Vorschlag, die Umwand 
lung auch auf hoher See zuzulassen, doch an gewisse Bedingungen zu 
knüpfen. 
Da jede Macht ihre Ansicht mit allem Nachdrucke vertrat, konnte 
man zu keiner Einigung gelangen und es mußte diese wichtige Frage 
ungelöst bleiben.
	        
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