Full text: XII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (12)

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Außer den hier genannten Ländern und Städten kämen allen 
falls noch übersichtliche Schilderungen gewisser Verkehrsstraßen, 
Wasser- wie Landlinien, auch europäischer, ferner weniger exploitierte 
Inselgebiete in Betracht, soweit dieselben schon bestehenden oder 
dahin zu dirigierenden österreichischen Schiffahrtsverbindungen zu 
gänglich wären. 
Kommerzielle Gesichtspunkte zur Darstellung 
hygienisch-ethnographischer Länderskizzen. 
Welche Momente sind es nun, auf die bei der Beschreibung 
solcher Export- und Ansiedlungsgebiete in hygienisch-ethnographischer 
Beziehung besonders für den Kaufmann Rücksicht genommen werden 
sollte? 
Der Wichtigkeit nach steht selbstverständlich das Klima und die mit 
demselben vielfach zusammenhängende Bodenbeschaffenheit an der 
Spitze jeder Länderbeschreibung. 
Diese betrifft die allgemeinen physikalischen Verhältnisse 
und die physische Ausstattung des Landes, also meteorologische 
Verhältnisse, Bodenaufbau sowie die aus der kulturellen Entwicklung 
der Bevölkerung sich ergebenden Verhältnisse, mit einem Worte das 
geographische Milieu und dessen Beziehungen zu seinen Bewohnern. 
Weiterhin alle diejenigen Eigenschaften und Eigentümlichkeiten, 
die in engeren Beziehungen zur Salubrität, Morbidität und Mortalität 
der Bevölkerung, insbesondere der eingewanderten, stehen und die 
erfahrungsgemäß auch die Akklimatisation der letzteren beeinflußen. 
Mehr von praktischen Gesichtspunkten natürlich, als von solchen 
strenger Wissenschaftlichkeit aus, schlagen wir also für die Abfassung 
solcher Skizzen folgende Anordnung des Stoffes vor: 
(A. Geographisches Übersichtsbild.) 
I. Klima und Bodenbeschaffenheit. 
(B. Die hygienisch-medizinischen Verhältnisse einzelner 
Orte.) 
II. Trinkwasser. 
III. Lebens- und Genußmittel. 
IV. Volks- und Infektionskrankheiten. 
V. Morbiditäts- und Mortalitätsverhältnisse. 
VI. Spitäler, Sanatorien, Apotheken, Kurorte, Heilquellen, Volks 
medizin. 
VII. Ärzte. 
(C. Soziale Hygiene.) 
VIII. Wohnungsverhältnisse. 
IX. Kleidung. 
X. Sportwesen.
	        
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