113
anhäufung, beschränkte Haftbarkeit der Unternehmer, beschränkte Ge
bundenheit des einzelnen Unternehmers an die Kapitalsanlage durch
die Verkäuflichkeit der Aktien und Kreditfähigkeit.
Das Aktienkapital muß aus einer im vorhinein bestimmten
Anzahl von Anteilscheinen (Aktien) bestehen, welche bei Versicherungs
aktiengesellschaften auf Namen lauten müssen, wenn nur 30% des
Nominalbetrages eingezahlt und der Rest durch Solawechsel odei
Schuldurkunden gedeckt ist; die Übertragung derselben an eine andeie
Person ist in diesem Falle nur mit Zustimmung der Gesellschaft zu
lässig welche die Übertragung in ihren Büchern vorzumerken hat.
’lm allgemeinen ist die Errichtung von Aktiengesellschaften an
die Bestimmungen des Aktienregulativs von 1899, im besonderen von
Aktiengesellschaften, die das Versicherungsgewerbe betreiben, an die
Normativbestimmungen des Assekuranzregulativs vom Jahre 1890 und
die Bestimmungen des Vereinsgesetzes von 1852, RGB. 253, ge
bunden. . .
Neben diesen zwei hauptsächlichsten Betnebsformen kann noch
eine dritte in Betracht kommen, die gemischte. Dieselbe beruht auf
dem Prinzipe der Gegenseitigkeit, schließt aber auch gleichzeitig
Geschäfte gegen feste Prämien ab; sie ist daher in bezug auf Geschäfte
dieser letzteren Kategorie eine Erwerbsversicherungsgesellschaft.
Voraussetzungen für den Versicherungsbetrieb.
Welches sind nun die Voraussetzungen für den Betrieb des \'er-
sicherungsgeschäftes im allgemeinen und des Feuerversicherungsge-
schäftes im besondern? Wie findet die Errichtung von Versicherungs
gesellschaften (Aktiengesellschaften und Gegenseitigkeitsanstalten) staut
Diese Fragen wollen wir im nachstehenden einer näheren Erörterung
unterziehen.
Der Betrieb des Versicherungsgeschäftes hängt hauptsächlich ab:
1. Von dem herrschenden Bedürfnis nach Versicherung, (wirt
schaftliche Voraussetzungen) und
2 müssen die vom Gesetze vorgeschriebetjen Bedingungeft ei-
füllt werden (rechtliche Voraussetzungen).
1. Wirtschaftliche Voraussetzungen für den Versicherungs
betrieb.
Das Versicherungsbedürfnis ist in allererster Linie durch das
Vorhandensein von versicherungsfähigen Werten bedingt seien
nun diese versicherungsfähigen Werte lebender (Menschen und Tiere)
oder toter Natur (Gebäude, Waren etc.). - Die Größe des Versiche
rungsbedürfnisses, die Intensität* nach Versicherungsschutz ist jedoch
auch abhängig von der Kulturstufe der Bevölkerung, von deren Ver
ständnis für die eminent volkswirtschaftliche Bedeutung des Ver
sicherungswesens, welches, wie keine andere Institution, die Zwecke.
8