Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

113 
anhäufung, beschränkte Haftbarkeit der Unternehmer, beschränkte Ge 
bundenheit des einzelnen Unternehmers an die Kapitalsanlage durch 
die Verkäuflichkeit der Aktien und Kreditfähigkeit. 
Das Aktienkapital muß aus einer im vorhinein bestimmten 
Anzahl von Anteilscheinen (Aktien) bestehen, welche bei Versicherungs 
aktiengesellschaften auf Namen lauten müssen, wenn nur 30% des 
Nominalbetrages eingezahlt und der Rest durch Solawechsel odei 
Schuldurkunden gedeckt ist; die Übertragung derselben an eine andeie 
Person ist in diesem Falle nur mit Zustimmung der Gesellschaft zu 
lässig welche die Übertragung in ihren Büchern vorzumerken hat. 
’lm allgemeinen ist die Errichtung von Aktiengesellschaften an 
die Bestimmungen des Aktienregulativs von 1899, im besonderen von 
Aktiengesellschaften, die das Versicherungsgewerbe betreiben, an die 
Normativbestimmungen des Assekuranzregulativs vom Jahre 1890 und 
die Bestimmungen des Vereinsgesetzes von 1852, RGB. 253, ge 
bunden. . . 
Neben diesen zwei hauptsächlichsten Betnebsformen kann noch 
eine dritte in Betracht kommen, die gemischte. Dieselbe beruht auf 
dem Prinzipe der Gegenseitigkeit, schließt aber auch gleichzeitig 
Geschäfte gegen feste Prämien ab; sie ist daher in bezug auf Geschäfte 
dieser letzteren Kategorie eine Erwerbsversicherungsgesellschaft. 
Voraussetzungen für den Versicherungsbetrieb. 
Welches sind nun die Voraussetzungen für den Betrieb des \'er- 
sicherungsgeschäftes im allgemeinen und des Feuerversicherungsge- 
schäftes im besondern? Wie findet die Errichtung von Versicherungs 
gesellschaften (Aktiengesellschaften und Gegenseitigkeitsanstalten) staut 
Diese Fragen wollen wir im nachstehenden einer näheren Erörterung 
unterziehen. 
Der Betrieb des Versicherungsgeschäftes hängt hauptsächlich ab: 
1. Von dem herrschenden Bedürfnis nach Versicherung, (wirt 
schaftliche Voraussetzungen) und 
2 müssen die vom Gesetze vorgeschriebetjen Bedingungeft ei- 
füllt werden (rechtliche Voraussetzungen). 
1. Wirtschaftliche Voraussetzungen für den Versicherungs 
betrieb. 
Das Versicherungsbedürfnis ist in allererster Linie durch das 
Vorhandensein von versicherungsfähigen Werten bedingt seien 
nun diese versicherungsfähigen Werte lebender (Menschen und Tiere) 
oder toter Natur (Gebäude, Waren etc.). - Die Größe des Versiche 
rungsbedürfnisses, die Intensität* nach Versicherungsschutz ist jedoch 
auch abhängig von der Kulturstufe der Bevölkerung, von deren Ver 
ständnis für die eminent volkswirtschaftliche Bedeutung des Ver 
sicherungswesens, welches, wie keine andere Institution, die Zwecke. 
8
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.