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wird er nur tun können, wenn er seine akquirierende Tätigkeit auf
eine möglichst große Basis stellt. Er wird sich mit den an seinem
Platze abgeschlossenen Versicherungsgeschäften mit Rücksicht auf die
große Konkurrenz einerseits und die mit Recht gefürchtete und perhor-
reszierte Kumulierung der Risiken anderseits, nicht begnügen können,
selbst wenn dieser Ort eine Metropole mit einigen Millionen Ein
wohnern wäre. Er muß im Gegenteil das Bestreben haben, ein räumlich
ausgedehntes Arbeitsfeld zu gewinnen, was durch Errichtung von
Filialen, Generalagentschaften und Agenturen an verschiedenen Orten
des Landes, den Bedürfnissen entsprechend, geschieht.
2. Das Aktienkapital, resp. der Gründungsfond. 1 )
Je größer das Betriebskapital ist, desto mehr kann für Organi
sationszwecke verwendet werden, aber desto mehr ist auch die Mög
lichkeit gegeben, diese Organisationskosten zu decken und, was von grö
ßerer Bedeutung ist, auf Grundlage des Gesetzes der großen Zahlen
den Betrieb des Versicherungsgeschäftes durchaus rationell zu gestalten.
Zu diesem Zwecke wird die Zentrale den in eigener Regie betriebenen
Filialen und Generalagentschaften eine Organisationsinstruktion zu er
teilen haben, auf Grund deren seitens dieser Exekutivorgane die Or
ganisation eingerichtet werden muß.
Die Organisation im engeren Sinne.
Vor allem wird in dieser Organisationsinstruktion darauf hinzu
weisen sein, daß die Organisation eine systematische und planmäßige
sein muß, wenn ein Erfolg erzielt werden soll. Die organisatorische
Tätigkeit wird zunächst in jenen Gebieten einsetzen müssen, welche in
versicherungstechnischer Hinsicht am wünschenswertesten sind. Es ist
jedem klar, daß dies größere Orte sind, deren Objekte auf Grund der
bestehenden baupolizeilichen Verordnungen fast durchwegs aus feuer
widerstandsfähigen Materialien hergestellt sind. Gesellen sich noch die
feuerpolizeilichen Anordnungen, sowie gute Löscheinrichtungen dazu,
so wird die Gefahrengrenze so viel als möglich reduziert. Erst nach
und nach wird man zur Organisation in den kleineren und kleinsten
Orten schreiten.
Grundlage dieser Organisation wird ein von den Filialen und
selbständigen Generalagentschaften anzulegender Organisationsplan sein,
aus dem die Reihenfolge der organisatorischen Tätigkeit klar hervor
zugehen hat. Es dürfte sich jedenfalls empfehlen, die Orte des Ge
schäftsgebietes vom Gesichtspunkte bestimmter Einwohnerziffern zu
i) Das Assekuranzregulativ sagt diesbezüglich im § 8: Das Aktien
kapital von Versicherungsgesellschaften ist derart festzusetzen, daß bei Kon
stituierung wenigstens ein Betrag von sovielmal 0. 100.000 bar eingezahlt
werde, als Versicherungszweige (Feuer-, Hagel-, Unfall-, Transport- einschließ
lich der Lebensversicherung usw.) betrieben werden; doch muß das ein
gezahlte Kapital mindestens fl. 300.000 - K 600.000 betragen.