Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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wird er nur tun können, wenn er seine akquirierende Tätigkeit auf 
eine möglichst große Basis stellt. Er wird sich mit den an seinem 
Platze abgeschlossenen Versicherungsgeschäften mit Rücksicht auf die 
große Konkurrenz einerseits und die mit Recht gefürchtete und perhor- 
reszierte Kumulierung der Risiken anderseits, nicht begnügen können, 
selbst wenn dieser Ort eine Metropole mit einigen Millionen Ein 
wohnern wäre. Er muß im Gegenteil das Bestreben haben, ein räumlich 
ausgedehntes Arbeitsfeld zu gewinnen, was durch Errichtung von 
Filialen, Generalagentschaften und Agenturen an verschiedenen Orten 
des Landes, den Bedürfnissen entsprechend, geschieht. 
2. Das Aktienkapital, resp. der Gründungsfond. 1 ) 
Je größer das Betriebskapital ist, desto mehr kann für Organi 
sationszwecke verwendet werden, aber desto mehr ist auch die Mög 
lichkeit gegeben, diese Organisationskosten zu decken und, was von grö 
ßerer Bedeutung ist, auf Grundlage des Gesetzes der großen Zahlen 
den Betrieb des Versicherungsgeschäftes durchaus rationell zu gestalten. 
Zu diesem Zwecke wird die Zentrale den in eigener Regie betriebenen 
Filialen und Generalagentschaften eine Organisationsinstruktion zu er 
teilen haben, auf Grund deren seitens dieser Exekutivorgane die Or 
ganisation eingerichtet werden muß. 
Die Organisation im engeren Sinne. 
Vor allem wird in dieser Organisationsinstruktion darauf hinzu 
weisen sein, daß die Organisation eine systematische und planmäßige 
sein muß, wenn ein Erfolg erzielt werden soll. Die organisatorische 
Tätigkeit wird zunächst in jenen Gebieten einsetzen müssen, welche in 
versicherungstechnischer Hinsicht am wünschenswertesten sind. Es ist 
jedem klar, daß dies größere Orte sind, deren Objekte auf Grund der 
bestehenden baupolizeilichen Verordnungen fast durchwegs aus feuer 
widerstandsfähigen Materialien hergestellt sind. Gesellen sich noch die 
feuerpolizeilichen Anordnungen, sowie gute Löscheinrichtungen dazu, 
so wird die Gefahrengrenze so viel als möglich reduziert. Erst nach 
und nach wird man zur Organisation in den kleineren und kleinsten 
Orten schreiten. 
Grundlage dieser Organisation wird ein von den Filialen und 
selbständigen Generalagentschaften anzulegender Organisationsplan sein, 
aus dem die Reihenfolge der organisatorischen Tätigkeit klar hervor 
zugehen hat. Es dürfte sich jedenfalls empfehlen, die Orte des Ge 
schäftsgebietes vom Gesichtspunkte bestimmter Einwohnerziffern zu 
i) Das Assekuranzregulativ sagt diesbezüglich im § 8: Das Aktien 
kapital von Versicherungsgesellschaften ist derart festzusetzen, daß bei Kon 
stituierung wenigstens ein Betrag von sovielmal 0. 100.000 bar eingezahlt 
werde, als Versicherungszweige (Feuer-, Hagel-, Unfall-, Transport- einschließ 
lich der Lebensversicherung usw.) betrieben werden; doch muß das ein 
gezahlte Kapital mindestens fl. 300.000 - K 600.000 betragen.
	        
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