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gruppieren, für die größeren Hauptagenturen zu schaffen und die
kleineren mit Lokalagenturen zu versehen. Bei Herausziehung dieser
Orte aus dem staatlicherseits herausgegebenen Ortsrepertorium wäre
natürlich darauf zu achten, daß jene Ortschaften vorderhand nicht zur
organisatorischen Bearbeitung gelangen, die wegen ihrer Bauart, Lage
und sonstigen Beschaffenheit in versicherungstechnischer Hinsicht nicht
als günstig bezeichnet werden können; es wird demnach für den Or
ganisationsplan nur alles für die Versicherung wünschenswerte
Material gesammelt, welches nunmehr von den Reiseorganen der
einzelnen Generalagenturen organisatorisch zu bearbeiten ist. 1 ) Dies
geschieht wohl am zweckmäßigsten in der Weise, daß seitens dieser
Reiseorgane anläßlich ihrer Akquisitionsreisen die Organisation gepflegt
wird, indem sie im Einvernehmen mit den Hauptagenten der Rayons,
in welchen sie sich betätigen, für die einzelnen Orte, die ihnen zur
Bearbeitung zugewiesen wurden, Agenten bestellen. Es wird sich wohl
keine Vorschrift dafür geben lassen, wie der Organisationsbeamte einen
tüchtigen Agenten finden kann; dies muß seiner Findigkeit überlassen
bleiben. Keinesfalls dürfte es ratsam sein, die Anstellung eines Agenten
auf schriftlichem Wege vorzunehmen, ohne daß der Organisations
beamte nicht vorher diesen persönlich genügend kennen gelernt hätte.
Nicht unerwähnt möge bleiben, daß jedenfalls für die Übernahme
einer Agentur nur solche Personen in Betracht kommen dürften, die
sich eines tadellosen Vorlebens und guten Rufes erfreuen, denn nur
zu leicht ist die öffentliche Meinung geneigt, ein etwa unkorrektes
Vorgehen des Agenten der Gesellschaft zur Last zu schreiben und daß
dies letzterer nicht zum Vorteil gereicht, dürfte ohne weiteres zuge
geben werden.
Den organisatorischen Zwecken gleichfalls nicht entsprechend
wäre es, in kleineren Orten mehr als einen Vertreter anzustellen, denn,
weiß der Agent, daß er an seinem Platze einen Konkurrenten der
eigenen Anstalt hat, so ist sicher darauf zu rechnen, daß er die Lust
zum Arbeiten verliert, da ihm die Möglichkeit eines größeren Ver
dienstes abgeschnitten ist. Aber auch die Gesellschaft selbst würde
dadurch verlieren, weil zu befürchten ist, daß in diesem Falle der
eine der konkurrierenden Agenten den anderen mit der Prämien-
offerte unterbieten würde, um nur ja das Geschäft dem Gegner weg
zuschnappen.
Um die Fähigkeit und Eignung der bestellten Agenten für das
Versicherungsgeschäft gründlich kennen zu lernen, und ihnen durch
i) Die Beurteilung Uber die „versicherungstechnisclie” Güte der ein
zelnen Städte und Ortschaften erfolgt auf Grund der Ortsbeschreibungen,
welche das Detail aller Momente, die für die Versicherung in Betracht
kommen, wie: Lage des Ortes in geographischer Beziehung (horizontale und
vertikale Gliederung), genaue Topographie des Ortes, vorherrschende Bauart
der Gebäude, besonders feuergefährliche Ortsteile, vorhandene Löscheinrich-
tungen, Anzahl und Größe der bisher vorgekommenen Brände etc. enthalten
und denen stets ein Situationsplan beigegeben ist.