Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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gruppieren, für die größeren Hauptagenturen zu schaffen und die 
kleineren mit Lokalagenturen zu versehen. Bei Herausziehung dieser 
Orte aus dem staatlicherseits herausgegebenen Ortsrepertorium wäre 
natürlich darauf zu achten, daß jene Ortschaften vorderhand nicht zur 
organisatorischen Bearbeitung gelangen, die wegen ihrer Bauart, Lage 
und sonstigen Beschaffenheit in versicherungstechnischer Hinsicht nicht 
als günstig bezeichnet werden können; es wird demnach für den Or 
ganisationsplan nur alles für die Versicherung wünschenswerte 
Material gesammelt, welches nunmehr von den Reiseorganen der 
einzelnen Generalagenturen organisatorisch zu bearbeiten ist. 1 ) Dies 
geschieht wohl am zweckmäßigsten in der Weise, daß seitens dieser 
Reiseorgane anläßlich ihrer Akquisitionsreisen die Organisation gepflegt 
wird, indem sie im Einvernehmen mit den Hauptagenten der Rayons, 
in welchen sie sich betätigen, für die einzelnen Orte, die ihnen zur 
Bearbeitung zugewiesen wurden, Agenten bestellen. Es wird sich wohl 
keine Vorschrift dafür geben lassen, wie der Organisationsbeamte einen 
tüchtigen Agenten finden kann; dies muß seiner Findigkeit überlassen 
bleiben. Keinesfalls dürfte es ratsam sein, die Anstellung eines Agenten 
auf schriftlichem Wege vorzunehmen, ohne daß der Organisations 
beamte nicht vorher diesen persönlich genügend kennen gelernt hätte. 
Nicht unerwähnt möge bleiben, daß jedenfalls für die Übernahme 
einer Agentur nur solche Personen in Betracht kommen dürften, die 
sich eines tadellosen Vorlebens und guten Rufes erfreuen, denn nur 
zu leicht ist die öffentliche Meinung geneigt, ein etwa unkorrektes 
Vorgehen des Agenten der Gesellschaft zur Last zu schreiben und daß 
dies letzterer nicht zum Vorteil gereicht, dürfte ohne weiteres zuge 
geben werden. 
Den organisatorischen Zwecken gleichfalls nicht entsprechend 
wäre es, in kleineren Orten mehr als einen Vertreter anzustellen, denn, 
weiß der Agent, daß er an seinem Platze einen Konkurrenten der 
eigenen Anstalt hat, so ist sicher darauf zu rechnen, daß er die Lust 
zum Arbeiten verliert, da ihm die Möglichkeit eines größeren Ver 
dienstes abgeschnitten ist. Aber auch die Gesellschaft selbst würde 
dadurch verlieren, weil zu befürchten ist, daß in diesem Falle der 
eine der konkurrierenden Agenten den anderen mit der Prämien- 
offerte unterbieten würde, um nur ja das Geschäft dem Gegner weg 
zuschnappen. 
Um die Fähigkeit und Eignung der bestellten Agenten für das 
Versicherungsgeschäft gründlich kennen zu lernen, und ihnen durch 
i) Die Beurteilung Uber die „versicherungstechnisclie” Güte der ein 
zelnen Städte und Ortschaften erfolgt auf Grund der Ortsbeschreibungen, 
welche das Detail aller Momente, die für die Versicherung in Betracht 
kommen, wie: Lage des Ortes in geographischer Beziehung (horizontale und 
vertikale Gliederung), genaue Topographie des Ortes, vorherrschende Bauart 
der Gebäude, besonders feuergefährliche Ortsteile, vorhandene Löscheinrich- 
tungen, Anzahl und Größe der bisher vorgekommenen Brände etc. enthalten 
und denen stets ein Situationsplan beigegeben ist.
	        
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