Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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1. Hauptagentschaftsvertrag, 
Gesellschaft 
. anderseits 
welcher zwischen der 
einerseits und Herrn 111 
vereinbart und abgeschlossen wurde. 
§ 1. Vertretung. 
0j e Gesellschaft” 
ernennt hiermit Herrn ' ' ' ' ' ' ' ' ' 
zu ihrem Hauptagenten in mit einem Rayone, e 
umfaßt. . . 
Firmazeichnung. 
WÄrr führt die Geschäfte dieser Vertretung unter dem Titel 
tt FrSL'cwt”' in' der Gesellschaft” und unter 
fertigt die Korrespondenz 'in der Weise, daß unter diese Firma die eigen 
händige Unterschrift des eben genannten Herrn gesetzt wira. 
§ 2. Geschäftsführung. 
Herr .... übernimmt diese Vertretung und verpflichtet sich, die 
Zwecke der Gesellschaft in ehrenhafter Weise zu fördern. Er wird m allen 
Branchen des Versicherungsgeschäftes unserei Anstalt nach 
seinem' besten Wissen und Können tätig sein, mit der größten Umsicht und 
Gewissenhaftigkeit verfahren, die ihm erteilten Aufträge mit größter Bereit 
willigkeit übernehmen und durchfuhren, bei den Parteien zu häufigen _ et- 
sicherungen anregen, jeden Nachteil nach Möglichkeit von der Gesellschaft 
ferne halten und'die Bestimmungen des gegenwärtigen V ertr^ssowm die 
bestehenden oder später zu erlassenden Instruktionen der Gesellschaft ge 
beachten. 
§ 3. Organisation. 
Herr .... verpflichtet sich, in dem ihm zugewiesenen Rayon nament 
lich in den ihm von der Gesellschaft eventuell angegebenen Orten eine ge 
nügende Anzahl tüchtiger und vertrauenswürdiger Agenten an/iistellem ^ 
Sollte die Gesellschaft die von Herrn ...... durchgefuhrte Organi 
sation nicht für genügend erachten, so ist dieselbe jederzeit berechtig , ie 
etwa notwendigen Veränderungen vorzunehmen, insbesondere Bea ™‘e odel 
Akquisiteure in den Rayon dieser Vertretung zu entsenden und ist Heir . . . 
verpflichtet, diese Delegierten sowohl selbst als auch durch seine Organe zu 
unterstützen. 
§ 4. Vollmacht. 
Herr . . ist berechtigt, im Sinne der bestehenden oder später zu 
erlassenden Instruktionen Versicherungsanträge in allen von G « s " e f 
kultivierten Branchen entgegenzunehmen, sowie die Gesellschaft gemäß der 
ihm erteilten Vollmacht zu vertreten. 
§ 5. Bestimmungen der Prämien und Risken. 
Die Prämien und Bedingungen, zu welchen Versicherungen Übernommen 
werden, sowie eventuell die Angabe der zu ilÄnehmendm MaMtna be 
stimmt die Gesellschaft, ebenso wie dieselbe auch jene Risiken bezeichnet, 
welche von der Versicherung gänzlich ausgeschlossen bleiben. 
§ 6. Geschäftsführungsinstruktionen. 
Sowie die Gesellschaft jederzeit das Recht hat, Nachträge zu den be 
stehenden Instruktionen zu erlassen, so steht derselben selbstvemkndhch auch 
das Recht zu, bestehende Instruktionen jederzeit zu andern und verpflichtet 
sich Herr im vorhinein jene Abänderungen der Instruktionen gen 
zu befolgen.
	        
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