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1. Hauptagentschaftsvertrag,
Gesellschaft
. anderseits
welcher zwischen der
einerseits und Herrn 111
vereinbart und abgeschlossen wurde.
§ 1. Vertretung.
0j e Gesellschaft”
ernennt hiermit Herrn ' ' ' ' ' ' ' ' '
zu ihrem Hauptagenten in mit einem Rayone, e
umfaßt. . .
Firmazeichnung.
WÄrr führt die Geschäfte dieser Vertretung unter dem Titel
tt FrSL'cwt”' in' der Gesellschaft” und unter
fertigt die Korrespondenz 'in der Weise, daß unter diese Firma die eigen
händige Unterschrift des eben genannten Herrn gesetzt wira.
§ 2. Geschäftsführung.
Herr .... übernimmt diese Vertretung und verpflichtet sich, die
Zwecke der Gesellschaft in ehrenhafter Weise zu fördern. Er wird m allen
Branchen des Versicherungsgeschäftes unserei Anstalt nach
seinem' besten Wissen und Können tätig sein, mit der größten Umsicht und
Gewissenhaftigkeit verfahren, die ihm erteilten Aufträge mit größter Bereit
willigkeit übernehmen und durchfuhren, bei den Parteien zu häufigen _ et-
sicherungen anregen, jeden Nachteil nach Möglichkeit von der Gesellschaft
ferne halten und'die Bestimmungen des gegenwärtigen V ertr^ssowm die
bestehenden oder später zu erlassenden Instruktionen der Gesellschaft ge
beachten.
§ 3. Organisation.
Herr .... verpflichtet sich, in dem ihm zugewiesenen Rayon nament
lich in den ihm von der Gesellschaft eventuell angegebenen Orten eine ge
nügende Anzahl tüchtiger und vertrauenswürdiger Agenten an/iistellem ^
Sollte die Gesellschaft die von Herrn ...... durchgefuhrte Organi
sation nicht für genügend erachten, so ist dieselbe jederzeit berechtig , ie
etwa notwendigen Veränderungen vorzunehmen, insbesondere Bea ™‘e odel
Akquisiteure in den Rayon dieser Vertretung zu entsenden und ist Heir . . .
verpflichtet, diese Delegierten sowohl selbst als auch durch seine Organe zu
unterstützen.
§ 4. Vollmacht.
Herr . . ist berechtigt, im Sinne der bestehenden oder später zu
erlassenden Instruktionen Versicherungsanträge in allen von G « s " e f
kultivierten Branchen entgegenzunehmen, sowie die Gesellschaft gemäß der
ihm erteilten Vollmacht zu vertreten.
§ 5. Bestimmungen der Prämien und Risken.
Die Prämien und Bedingungen, zu welchen Versicherungen Übernommen
werden, sowie eventuell die Angabe der zu ilÄnehmendm MaMtna be
stimmt die Gesellschaft, ebenso wie dieselbe auch jene Risiken bezeichnet,
welche von der Versicherung gänzlich ausgeschlossen bleiben.
§ 6. Geschäftsführungsinstruktionen.
Sowie die Gesellschaft jederzeit das Recht hat, Nachträge zu den be
stehenden Instruktionen zu erlassen, so steht derselben selbstvemkndhch auch
das Recht zu, bestehende Instruktionen jederzeit zu andern und verpflichtet
sich Herr im vorhinein jene Abänderungen der Instruktionen gen
zu befolgen.