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, p 11 In # S . 0nde l e b ® st f ti / t Herr hiermit, daß er von dem Inhalte
der allgemeinen Geschaftsfuhrungsinstruktionen ddo Kenntnis ge
nommen habe und unterwirft sich deren Bestimmungen, soferne dieselben nicht
durch den vorliegenden Vertrag abgeändert erscheinen.
§ '• Buchführung.
Über die Geschäfte der Hauptagentschaft ist Herr veroflichtet
ordnungsgemäß Buchungen und Vormerkungen ausschließlich auf den ihm
und Büchernlü füSen GeSellSChaft ** Vertilgung gestellten Drucksorten
deren SÄfiS ^ “ **
, d ^ e . rr verpflichtet sich, die ihm wegen Führung der Bücher
rW R f tneru 2? en ertöten oder später zu erteilenden Instruktionen, sowie
deren etwaige Abänderungen genau einzuhalten.
§ 8. Kassa.
betreffen tif ■ ,^ ass f bucb sind alle Eingänge, die die Versicherungsgeschäfte
’t h B h l Ie ’ ° b eS Eramiengelder oder andere für die Gesellschaft
eingelangte Barbetrage sind, ebenso alle von der Gesellschaft zu welchem
trK” mer ,rf?f e Barschaften, oder von Dritten eingelangte Be-
’ f al ® lm , Auftra £ e llnd fUr Rechnung der Gesellschaft geleistete
sow,e andere mit Genehmigung der Gesellschaft geleistete Aus
lagen einzutragen.
b-ebenät 11 « .® lntra «? 1 W e “ mUsSeh täglich geschehen, so daß der sich er
gebende Saldo zu jeder Zeit mit dem effektiven Kassabestande genau Uber-
einstimmt. *
Die eingegangenen Gelder sind, sobald und insoweit sie den Betrag
von /( .... überschreiten, sofort an die Gesellschaft im Wege des k. k. Post-
Sparkassenamtes einzusenden.
i Auf f° r derung hat die Anschaffung der vorhandenen Barkassa
icderzcit an die Gesellschaft zu erfolgen.
§ 9. Abrechnung.
Zum Schlüsse eines jeden Monates wird die Gesellschaft dem Herrn
. . . längstens binnen 14 Tagen Kontokorrent erteilen.
w u Det " S i. Cl lr ZUgUnSten der Gesellschaft ergebende Saldo ist binnen vier
Wochen nach Monatsschluß in Wien bar zu begleichen.
§ 10. Kaution.
D .. . ^ ur Sicherstellung der dem Herrn anvertrauten Barbeträge
•ramienqmttungen und sonstigen Inkassostücke, wie überhaupt für jedes
BifrtTlZ 7 Gesellschaft, erlegt Herr als Kaution an der Wiener
welche von im Betra ^ e ™n K öOO.— (Kronen fünfhundert),
welche von der Gesellschaft separat bestätigt werden und steht es der Ge-
se Schaft jederzeit frei, die Erhöhung der Kaution, nach Maßgabe des
Pramienumsatzes zu veranlassen.
, Herr erklärt sich damit einverstanden, daß die Gesellschaft
erfolgter Abrechnung mit Herrn einen sich zugunsten den-'Ge
sellschaft ergebenden Saldo, ohne vorheriges gerichtliches Verfahren aus
dieser Kaution deckt wenn Herr seiner Zahlungsverpflichtung nicht
vertragsmäßig entspricht.
§ 11. Bezüge.
Als .Entgelt und Vergütung für alle aus der Tätigkeit des Herrn
und dessen Agenten und sonstigen Organen entspringenden Bemühungen und
Auslagen, ■ , . erhält Herr ....
folgende Bezüge: