Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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, p 11 In # S . 0nde l e b ® st f ti / t Herr hiermit, daß er von dem Inhalte 
der allgemeinen Geschaftsfuhrungsinstruktionen ddo Kenntnis ge 
nommen habe und unterwirft sich deren Bestimmungen, soferne dieselben nicht 
durch den vorliegenden Vertrag abgeändert erscheinen. 
§ '• Buchführung. 
Über die Geschäfte der Hauptagentschaft ist Herr veroflichtet 
ordnungsgemäß Buchungen und Vormerkungen ausschließlich auf den ihm 
und Büchernlü füSen GeSellSChaft ** Vertilgung gestellten Drucksorten 
deren SÄfiS ^ “ ** 
, d ^ e . rr verpflichtet sich, die ihm wegen Führung der Bücher 
rW R f tneru 2? en ertöten oder später zu erteilenden Instruktionen, sowie 
deren etwaige Abänderungen genau einzuhalten. 
§ 8. Kassa. 
betreffen tif ■ ,^ ass f bucb sind alle Eingänge, die die Versicherungsgeschäfte 
’t h B h l Ie ’ ° b eS Eramiengelder oder andere für die Gesellschaft 
eingelangte Barbetrage sind, ebenso alle von der Gesellschaft zu welchem 
trK” mer ,rf?f e Barschaften, oder von Dritten eingelangte Be- 
’ f al ® lm , Auftra £ e llnd fUr Rechnung der Gesellschaft geleistete 
sow,e andere mit Genehmigung der Gesellschaft geleistete Aus 
lagen einzutragen. 
b-ebenät 11 « .® lntra «? 1 W e “ mUsSeh täglich geschehen, so daß der sich er 
gebende Saldo zu jeder Zeit mit dem effektiven Kassabestande genau Uber- 
einstimmt. * 
Die eingegangenen Gelder sind, sobald und insoweit sie den Betrag 
von /( .... überschreiten, sofort an die Gesellschaft im Wege des k. k. Post- 
Sparkassenamtes einzusenden. 
i Auf f° r derung hat die Anschaffung der vorhandenen Barkassa 
icderzcit an die Gesellschaft zu erfolgen. 
§ 9. Abrechnung. 
Zum Schlüsse eines jeden Monates wird die Gesellschaft dem Herrn 
. . . längstens binnen 14 Tagen Kontokorrent erteilen. 
w u Det " S i. Cl lr ZUgUnSten der Gesellschaft ergebende Saldo ist binnen vier 
Wochen nach Monatsschluß in Wien bar zu begleichen. 
§ 10. Kaution. 
D .. . ^ ur Sicherstellung der dem Herrn anvertrauten Barbeträge 
•ramienqmttungen und sonstigen Inkassostücke, wie überhaupt für jedes 
BifrtTlZ 7 Gesellschaft, erlegt Herr als Kaution an der Wiener 
welche von im Betra ^ e ™n K öOO.— (Kronen fünfhundert), 
welche von der Gesellschaft separat bestätigt werden und steht es der Ge- 
se Schaft jederzeit frei, die Erhöhung der Kaution, nach Maßgabe des 
Pramienumsatzes zu veranlassen. 
, Herr erklärt sich damit einverstanden, daß die Gesellschaft 
erfolgter Abrechnung mit Herrn einen sich zugunsten den-'Ge 
sellschaft ergebenden Saldo, ohne vorheriges gerichtliches Verfahren aus 
dieser Kaution deckt wenn Herr seiner Zahlungsverpflichtung nicht 
vertragsmäßig entspricht. 
§ 11. Bezüge. 
Als .Entgelt und Vergütung für alle aus der Tätigkeit des Herrn 
und dessen Agenten und sonstigen Organen entspringenden Bemühungen und 
Auslagen, ■ , . erhält Herr .... 
folgende Bezüge:
	        
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