Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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Für Abschlüsse von Zivilfeuerversicherungen. 
a) Für Abschlüsse von Zivilfeuerversicherungen bis zu einer Ver 
sicherungssumme von K 
250/1 ' Äb'schiußprovision der ersten eingegangenen Jahresprämie bei Ab 
schlüssen von mindest zehnjähriger Versicherungsdauer; 16% Inkassoprovision 
vom zweiten Versicherungsjahre an. . , ..... 
b) Für Bareingänge von allen anderen Feuerversicherungen, sowie lur 
alle Zivilfeuerversicherungen aus den vorher angeführten Ortschaften von 
Uber K Versicherungssumme, nach Abzug der Storni und Rück 
zahlungen mit Ausnahme des industriellen Geschäftes, demnach von a en 
Zivilrisken, für welche nicht ein Spezialtarif besteht, vergütet die Gesellschaft 
150/ 0 laufende Provision jeder Jahresprämie. 
Aufnahmegebühren. 
Bei Abschlüssen von 10jährigen Zivilfeuerversicherungen bezieht Heir 
.... für Abschlüsse bis zu einer Prämie von K 10 — eine Aufnahmsgebuhr 
von K 2.— und eine solche von K 3.— bei einer Prämie von A l0. au- 
wärts, welche jedoch zu Basten der Partei zur Prämie auf 10 Jahre verteilt, 
zugeschlagen wird. .. .. 
c) Für Abschlüsse von Fabriksfeuerversicherungen vergütet die Ge 
sellschaft 50/. Abschlußprovision der ersten eingegangenen Jahresprämie bei 
Abschlüssen' von mindest fünfjähriger Dauer und 2‘/i°/o Inkassoprovision vom 
zweiten Versicherungsjahre an. 
Fixa und Pauschalien. 
Außer vorstehenden Provisionen erhält Herr . . . ■ _ • Air seine Mühe 
waltung ein jährliches Fixum in der Höhe von K. . . ■ (Kronen . .....), 
welches in monatlichen Raten im nachhinein zur Auszahlung gelangt. 
Des weiteren bezieht Herr .... zur Deckung der durch die Führung 
der Hauptagentschalt erwachsenden Auslagen, für alle Kanzleispesen, _ inbe 
griffen Miete, Beleuchtung, Beheizung etc., ein jährliches 1 auschale m der 
Höhe von K ... ■ (Kronen ), welches vierteljährlich 
im vorhinein zur Auszahlung gelangt. 
Reisespesen. 
Für die im Aufträge der Gesellschaft unternommenen Reisen erhält 
Herr K (Kronen ) Pauschal-Tagesdiaten, ohne 
irgendwelche weitere Nebenvergüttmg. 
§ 12. Porti. Inserate. 
Außer den vorstehenden Bezügen vergütet die Gesellschaft Herrn . . . 
von allen eingegangenen Nettojahresprämien 2»/ 0 an Portispesen, dagegen 
Kosten für Inserate nur nach erfolgter Genehmigung. 
Steuern. 
Die dem Herrn vorgeschriebenen Erwerbssteuern gehen zu 
Lasten des Herrn .... 
Rechn ungsbelege. 
Die Gesellschaft hat nur für solche Zahlungen und Auslagen aufzu 
kommen, die Uber deren speziellen schriftlichen Auftrag erfolgen. 
Bei Verrechnung dieser Zahlungen müssen die betreffenden Quittungen 
und Belege beigebracht werden. 
§ 13. Getrennte Verwaltung. 
Alle die Versicherungsgeschäfte betreffenden Gelder, Geldeswelte, 
Dokumente, Bücher, Drucksorten und Belege verpflichtet sich Herr • • • • • 
stets abgesondert von seinem eigenen Vermögen oder von anderen Ge-
	        
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