Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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7. Prämienquittungen für das zweite Versicherungsjahr und die folgen 
den fahre erhalten Sie allmonatlich zum Inkasso zugestellt. 
8 Sie sind verpflichtet, alle der Gesellschaft zukommenden wie immer 
Namen 'habenden Zahlungen im Wege des k. k. Postsparkassenamtes am 
Sitze Ihrer zuständigen General- oder Hauptagentschaft zu leisten Dieser 
Ort soll zugleich als Gerichtsstand für alle aus diesem Rechtsverhältnisse 
entspringenden Streitigkeiten gelten. 
Wien 
Die Feuerversicherungsgesellschaft. 
ad 2 wird die schriftliche Vollmacht, welche dem Agenten über 
geben wird, dartun, welche Rechte und Pflichten er gegenüber dem 
Publikum besitzt. ^ _ .. 
Neben diesen Vertretern, die mit Rücksicht darauf, daß sie einen 
ständigen Wohnort haben und fortlaufend gewisse mit der Vertretung 
verbundene Bureauarbeiten ausüben müssen, in der versicherungstech 
nischen Terminologie als „Agenten” bezeichnet werden, bedienen sich 
die Gesellschaften zur Exploitierung des Geschäftes, besonders in den 
Landeshauptstädten meistens einer mehr oder weniger großen Anzahl 
von Geschäftsvermittlern, der sogenannten „Akquisiteure”. Deren ein 
zige Aufgabe ist es, möglichst viele Geschäfte abzuschließen. Bei dieser 
Tätigkeit entfällt die den Agenten charakterisierende ständige Bureau 
arbeit, sowie das ständige „In Fühlung bleiben” mit den versicherten 
Parteien. 
Kontrolle der Organisation und Prämienproduktion. 
Da seitens der einzelnen Filialen und Generalagentschaften. die 
Organisationsberichte, sowie die Kopien jedes Agentenanstellungsbriefes 
der Zentrale unverzüglich zuzusenden sind, laufen dortselbst alle baden 
der Organisation zusammen und gewähren der Direktion eine Über 
sicht über das gesamte Agentennetz des Landes, in dem das Ver 
sicherungsgeschäft betrieben wird. 
Die Zentrale darf sich selbstverständlich nicht nui darauf be 
schränken, diese Belege zu sammeln, sie muß vielmehr einen lebhaften 
Verkehr mit den Generalagentschaften und den bei diesen tätigen 
Organisationsbeamten pflegen und darf im Instruieren und Ermuntern 
nicht erlahmen, muß von Zeit zu Zeit durch einen geeigneten Be 
amten Inspektionsreisen unternehmen lassen, der bei dieser Gelegen 
heit etwa wahrgenommene Schäden in dem einen oder anderen 
Agentursbetriebe sogleich abzustellen hat. 
Nur eine zielbewußte, energische Organisationsleitung wird im 
stande sein, das Versicherungsgeschäft in erfolgreicher Weise zu 
exploitieren. 
Wenn auch die Aufzeichnungen der einzelnen Generalagentschaften 
über die ihnen unterstellten Hauptagentschaften und Agentschaften, 
sowie die der Zentrale bezüglich des gesamten Agentennetzes^ mittels 
sogenannter Agentenbücher und Produktionslisten erfolgen, so ist doch
	        
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