145
Soll S chadeak onio. Haben
1. Ausgezahlte Schaden
summen K 2.760'—
2. Erhebungsspesen. . . „ 90'—
3. Feuerwehr - Remune
rationen 50'—
4. Expertenhonorare . . „ 100' —
5. Übertrag des Saldo zu
. Lasten des Direktions
konto ......... K 3.000'—
K 3.000 —
K 3.000'—
Das Provisionskonto.
Das Provisionskonto wird belastet für die Auszahlung der Pro
visionen von Dokumenten, welche von der Generalagentschatt selbst
einkassiert werden, die also in dem mehrfach erwähnten Platz-lnkasso-
buch verbucht erscheinen 1 ).
Ferner wird das Provisiönskonto für die den Agenten,
welche bei der Generalagentschaft ein Konto besitzen, monatlich, be
ziehungsweise einvierteljährig von deren Prämienumsatz in toto ge
bührenden Provision zu belasten sein; erkannt wird es dagegen füi
die vorkommenden Stornoprovisionen zu Lasten der Agenten, welche
die stornierten Versicherungen seinerzeit vermittelt haben, und für den
Saldo zu Lasten der Direktion, beziehungsweise, sollten mehr Storno-
Provisionen als Aufgabsprovisionen Vorhandensein, so wäre die Direktion
für diesen Saldo zu erkennen.
Hier sei auch der sogenannten Mehr- und Minderanschaffungen
gedacht, die dadurch entstehen, daß seitens der einen oder anderen
i) Der Vorgang, wie diese Provisionen zur Verrechnung gelangen, ist
folgender: Zunächst sei bemerkt, daß es ein Prinzip im Versicherungsgeschäfte
ist "die Provisionen an die Geschäftsvermittler erst nach Eingang der Prämien
zu’ bezahlen und selbst, wenn die Prämien bezahlt worden sind, erst dann,
wenn der betreffende Vermittler die Provision verlangt. Ohne Rücksicht auf
diesen letzteren Umstand jedoch müssen die Provisionen von bezahlten
Prämien fallweise auf der Provisionsnote des bezugsberechtigten Vertreters
aufgetragen werden. Zum monats-, beziehungsweise quartalsmäßigen Abschluß
gelangen nur Provisionsnoten von Vertretern, die ein Konto besitzen, denen
jedoch aus irgendeinem Grunde die Dokumente nicht zum Inkasso übergeben
werden, sondern deren Inkasso von der Generalagentschaft direkt \ 01 ge
nommen wird, oder auch solcher Vertreter, die zwar kein Konto besitzen,
aber mit der Gesellschaft die Vereinbarung getroffen haben, daß ihnen am
Schlüsse eines jeden Monats die fälligen Provisionen ausbezahlt ^werden und
diese Provisionsnoten werden nun abgeschlossen, d. h. die Nettopxämien
werden addiert, hiervon die Provision berechnet und die Kummer dei Pio-
visionsnote sowie das Auszahlungsdatum bei den bezüglichen Dokumenten im
Platzbuche ausgetragen. Diese abgeschlossenen Noten werden aus den Pro-
visionsbüchern herausgetrennt und sind Grundlage für die V erbuchung. der
Provision. Anläßlich der Auszahlung der Provision ist der Empfang dieser
letzteren seitens der bezüglichen Vertreter gleich aut den Provisionsnoten zu
quittieren; diese quittierten Noten werden bei der Generalagejitschaft ge
sammelt und als Belege der jeweiligen Abrechnung der Direktion behufs
Revision zugesendet.
10