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Das Aufnahmsgebührenkonto.
Um den Agenten außer ihrer Provision ein weiteres Nebenein
kommen za verschaffen, welches bezwecken soll diese zu einer regeren
Tätigkeit anzuspornen, hat man zu den Aufnahmsgebühren gegriffen.
Die Aufnahmsgebühren betragen in der Regel bei einer Nettoprämie
von 4 K 1 K. von 4 bis 10 ÄT 2 AT und über 10 K 8 K.
Die Aufnahmsgebühren werden in den Polizzendokumenten ent
weder sogleich insgesamt der Prämie zugeschlagen oder es wird die
Aufnahmsgebühr auf die ganze Versicherungszeit aufgeteilt, so zwar,
daß z. B. bei einer zehnjährigen Versicherung eine Aufnahmsgebühr
von 2 K in zehn Jahresraten mit den jeweilig fällig werdenden Quit
tungsprämien d. i. ä K —.20 zur Berechnung gelangen. Das Aufnahms
gebührenkonto wird für diese den Agenten zukommenden Aufnahms
gebühren fallweise belastet, dagegen für den entsprechenden Teilbetrag
auf stornierte Versicherungsdokumente, in welchen seinerzeit eine Auf
nahmsgebühr, verteilt auf die Prämienquittungen zur Verrechnung ge
langte, zu Lasten der Agenten erkannt. Der Saldo des Aufnahmsge
bührenkonto, der wohl in der Regel ein Sollsaldo ist, wird. auf Direk
tionskonto übertragen. Beispiel:
Soll Aufnahmsgebührenkonto. Haben
1. AufnahmsgebUhren zu
gunsten der Agentenkonti K 90'—
4. Übertrag Saldo a. Direk
tionskonto ,, —•— !
! 2. Stornoaufnahmsgebühren
j zu Lasten der Agenten-
| konti K 6'—
3. Übertrag Saldo a. Direk-
! tionskonto ........ ,,84' —
K 90:—
K 90-—
Das Spesenkonto.
So unscheinbar auch diese, jedem Geschäftsmann nur allzu bekannte
Kontobezeichnung ist, so viele und bedeutungsvolle Arten von Sub
titeln umfaßt sie, daß wir diese letzteren einer genauen Erörterung
unterziehen wollen. Wird es sich schon für jedes nur halbwegs
größere Unternehmen empfehlen, genaue Aufzeichnungen darüber zu
führen, aus welchen verschiedenartigen Ausgaben sich die Sollseite
des Spesenkonto zusammensetzt, so wird es bei großen und größten
Unternehmungen geradezu ein Gebot kaufmännischer Vorsicht sein,
dies zu tun. Man wird wohl dabei am rationellsten in der Art Vor
gehen, daß man ein für diese Zwecke eigenes Hilfsbuch anlegt, in
welchem je eine bestimmte Anzahl von Seiten einer und derselben
Spesengattung gewidmet wird; in dieses Hilfsbuch erfolgen die voll
ständig detaillierten Aufzeichnungen der Spesen, aus denen dann am
Schluß eines Monats oder eines jeden Quartals (das erstere ist jedoch
zweckdienlicher) eine Aufstellung der einzelnen Spesengruppen mit
Verwertung der TotalzifFern hergestellt werden kann, welche in ihrer
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