Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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Das Aufnahmsgebührenkonto. 
Um den Agenten außer ihrer Provision ein weiteres Nebenein 
kommen za verschaffen, welches bezwecken soll diese zu einer regeren 
Tätigkeit anzuspornen, hat man zu den Aufnahmsgebühren gegriffen. 
Die Aufnahmsgebühren betragen in der Regel bei einer Nettoprämie 
von 4 K 1 K. von 4 bis 10 ÄT 2 AT und über 10 K 8 K. 
Die Aufnahmsgebühren werden in den Polizzendokumenten ent 
weder sogleich insgesamt der Prämie zugeschlagen oder es wird die 
Aufnahmsgebühr auf die ganze Versicherungszeit aufgeteilt, so zwar, 
daß z. B. bei einer zehnjährigen Versicherung eine Aufnahmsgebühr 
von 2 K in zehn Jahresraten mit den jeweilig fällig werdenden Quit 
tungsprämien d. i. ä K —.20 zur Berechnung gelangen. Das Aufnahms 
gebührenkonto wird für diese den Agenten zukommenden Aufnahms 
gebühren fallweise belastet, dagegen für den entsprechenden Teilbetrag 
auf stornierte Versicherungsdokumente, in welchen seinerzeit eine Auf 
nahmsgebühr, verteilt auf die Prämienquittungen zur Verrechnung ge 
langte, zu Lasten der Agenten erkannt. Der Saldo des Aufnahmsge 
bührenkonto, der wohl in der Regel ein Sollsaldo ist, wird. auf Direk 
tionskonto übertragen. Beispiel: 
Soll Aufnahmsgebührenkonto. Haben 
1. AufnahmsgebUhren zu 
gunsten der Agentenkonti K 90'— 
4. Übertrag Saldo a. Direk 
tionskonto ,, —•— ! 
! 2. Stornoaufnahmsgebühren 
j zu Lasten der Agenten- 
| konti K 6'— 
3. Übertrag Saldo a. Direk- 
! tionskonto ........ ,,84' — 
K 90:— 
K 90-— 
Das Spesenkonto. 
So unscheinbar auch diese, jedem Geschäftsmann nur allzu bekannte 
Kontobezeichnung ist, so viele und bedeutungsvolle Arten von Sub 
titeln umfaßt sie, daß wir diese letzteren einer genauen Erörterung 
unterziehen wollen. Wird es sich schon für jedes nur halbwegs 
größere Unternehmen empfehlen, genaue Aufzeichnungen darüber zu 
führen, aus welchen verschiedenartigen Ausgaben sich die Sollseite 
des Spesenkonto zusammensetzt, so wird es bei großen und größten 
Unternehmungen geradezu ein Gebot kaufmännischer Vorsicht sein, 
dies zu tun. Man wird wohl dabei am rationellsten in der Art Vor 
gehen, daß man ein für diese Zwecke eigenes Hilfsbuch anlegt, in 
welchem je eine bestimmte Anzahl von Seiten einer und derselben 
Spesengattung gewidmet wird; in dieses Hilfsbuch erfolgen die voll 
ständig detaillierten Aufzeichnungen der Spesen, aus denen dann am 
Schluß eines Monats oder eines jeden Quartals (das erstere ist jedoch 
zweckdienlicher) eine Aufstellung der einzelnen Spesengruppen mit 
Verwertung der TotalzifFern hergestellt werden kann, welche in ihrer 
10'
	        
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