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2. Laufende Verwaltungskosten.
Diese umfassen eine ganze Menge von Ausgaben verschieden
artigster Natur, die mit der administrativen Führung der Zentrale und
der in eigener Regie betriebenen Generalagentschaften und Filialen
verbunden sind; sie sind ein ebenso notwendiges Übel wie die Akqui
sitionsspesen, doch muß auch bei diesen wie bei jenen eine umsichtige
Leitung darauf bedacht sein, Grenzen zu schaffen, die dem Umfange
des Geschäftes entsprechen. Wir lassen im nachstehenden eine Auf
stellung der gesamten Verwaltungskosten, d. i, der Akquisitions- und
laufenden Verwaltungskosten, sowde der Staats- und Kommunalsteuem
folgen.
I. Akquisition:
a) Reisespesen und Diäten (Organisation. Akquisition und
Inspektion).
b) Fixa, Pauschalien, Bureauzuschüsse.
c) Verschiedene anderweitige Akquisitionskosten.
II. Laufende Verwaltungskosten:
a) Gehalte, Quartiergeld.
b) Reisespesen und Diäten für Inspektion, Revision und all
gemeine Verwaltung.
c) Miete.
d) Porti, Telegramme, Telephon.
e) Kanzleispesen, Beheizung und Beleuchtung.
f) Drucksorten, Geschäftsbücher.
g) Inserate, Zeitungsabonnement.
h) Rechtsvertretungsspesen.
i) Verschiedene Ausgaben.
Staats- und Kommunalsteuern.
a) Erwerb- und Einkommensteuer.
b) Personaleinkommensteuer.
c) Aufsichtsgebühr an den Staat.
d) Dienstverl. Gebühren.
e) Krankenkassebeiträge.
f) Feuerwehrbeiträge.
g) Feuerversicherungsgebühren.
Eine weitere Erörterung der Staats- und Kommunalsteuern be
halten wir uns für die Besprechung der Buchführung in der Zentrale
vor. Alle nun unter diesen verschiedenen Spesentiteln vorkommenden
Ausgaben werden auf das Sammelkonto „Spesenkonto” gebucht, doch
muß jede Generalagentschaft anläßlich der Abrechnung mit der Direktion
dieser mit den übrigen Abrechnungspapieren eine vollkommen detail
lierte Aufstellung der im Laufe des Monats verrechneten Spesen nach
den einzelnen Spesentiteln und Subtiteln getrennt übersenden.
Hierbei muß noch erwähnt werden, daß die Kosten sämtlicher