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Signalton zugesendet werden, die sodann in der'Generalagentscbafts-Buch-
führung, soferne es sich um Dokumente handelt, die weder auf ein
Agenten-, noch Parteienkonto gestellt, also von der Generalagentschaft
selbst einkassiert werden, auf das Platzinkassobuch „Quittungen” zur
Verbuchung gelangen, und zwar detailliert nach Prämie, Gebühr und
Totale unter Anführung des Namens und Wohnortes der einzelnen
Parteien, ferner unter Anführung der Geschäftsvermittler dieser Ver
sicherungen und Anmerkung der diesen gebührenden Provisionen. —
Die Eintragungen erfolgen unter Anwendung einer fortlaufenden
Nummernreihe, wobei anläßlich Eintragung der Quittungen auf jede
derselben die bezügliche Platzbuchnummer zu Kantrollzwecken ver
merkt wird.
Was die Eintragung der Polizzendokumente betrifft, erfolgt diese
mit Rücksicht auf die fallweise Ausstellung der Polizzen gleichfalls
fallweise im Flatzbuche „Polizzen’’ unter Beobachtung der vorher an
geführten Momente.
Gelangt ein Dokument zur Ausstellung, durch welches ein früheres
der gleichen Partei außer Kraft gesetzt (storniert) erscheint, so muß
dieser Storno, je nachdem es sich um den Storno einer Quittung
oder einer Polizze handelt, in dem respektiven Platzbuche getrennt
nach Prämie und Gebühr rot eingetragen werden. — Da mit diesen
Stornierungen des öfteren Rückvergütungen an die bezüglichen Parteien
verbunden sein werden, muß der Platzbuchführer sich zunächst die
Überzeugung verschaffen, ob das durch Ausstellung des neuen Doku
mentes stornierte alte Dokument seinerzeit vollständig bezahlt wurde.
Erst wenn dies konstatiert ist, erfolgt die Rückvergütung, jedoch
ist hierbei zu beobachten, daß, um den Zusammenhang des Geschäfts
falles darzustellen, bei dem neu eingetragenen Dokumente, beziehungs
weise bei der rot einzusetzenden Stornopost die auf das stornierte
Dokument Bezug habende Platzbuchnummer anzumerken ist.
Was die Gutschriften auf Inkassokonto betrifft, ist zu bemerken,
daß diese auf der rechten Seite des Piatzbuches (Habenseite) und zwar
in derselben Zeile, auf der linksseitig die Lastschriften stehen, zur Ver
buchung gelangen. Diese Gutschriften werden der Hauptsache nach aus
Kassa- und Postsparkassenzahlungen bestehen, wovon die ersteren fall
weise in der Kassa eingetragen werden, wogegen die letzteren am Monats
schlüsse summarisch auf Postsparkassenkonto zur Eintragung gelangen.
— Außer diesen zwei Gutschriftsarten können und werden noch andere
Vorkommen und zwar:
1. Wird die Zahlung eines auf Platzkonto stehenden Dokumentes
nicht bei der Generalagentschaft sondern beispielweise an die Direktion
oder an einen Agenten geleistet, so findet die Ausgleichung der be
züglichen Sollpost im Platzbuche durch einen Übertrag des Dokumentes
auf das Direktions-, beziehungsweise Agentenkonto statt.
2. Wird eine Prämienzahlung gestundet, so wird eine Übertragung
des gestundeten Dokumentes auf „Konto für gestundete Prämienzahlungen”
vorgenommen.