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3. Erfolgt die Einklagung einer Prämie, so erfolgt die Gegen-
buchung durch Übertragung des geklagten Dokumentes auf „Klagekonto”.
4. Dann kann es Vorkommen, daß, wie bereits früher erwähnt,
Vorauszahlungen entweder im vollen Prämien- und Gebührenbetrage
oder als Akontozahlung geleistet werden; in diesem Falle wird nach
erfolgter Eintragung des Dokumentes auf das Platzbuch (Sollseite) die
Gutschrift auf der Habenseite zu Lastendes „Konto für Vorauszahlungen”,
welches seinerseits früher zu Lasten des die Vorauszahlung empfangenden
Kontos erkannt worden ist, vorgenommen.
6, Schließlich wird es Vorkommen, daß hin und wieder kleinere
Hellerbeträge (20 bis 30 Heller) seitens einer Partei nicht bezahlt
werden, von deren Einforderung Abstand genommen wird und die als
„Minderanschaffungen’’ zur Abbuchung gelangen; diese Minderan
schaffungen werden, um den Ausgleich des belasteten Dokumentes her
beizuführen, schwarz eingestellt. — Dagegen werden etwaige „Mehran
schaffungen ”, die auch nur wenige Heller betragen werden, urn den
gleichen Zweck zu erreichen, in der Kolonne für Mehranschaffungen
rot eingetragen.
Nach Feststellung dieser Buchungsvorgänge auf dem Platzbuche
dürfte es nicht uninteressant sein kurz zu erörtern, welche Schlüsse
in bezug auf das buchhalterische Wesen dieses Hilfsbuches aus diesem
gezogen werden können. Die Natur dieses Buches ist eine dreifache:
1. zeigt es den Charakter der kameralistischen Buchführung, in
dem auf der Sollseite die Vorschreibungen, auf der Habenseite die
fallweise eintretenden Abstattungen, sowie schließlich die Rückstände
(dieser Punkt wird erst bei Besprechung des Platzbuchabschlusses er
klärt werden) zur Darstellung gelangen; es hat aber auch
2. die typische Form des amerikanischen Tabellenjournales, wobei
allerdings der Journalsatz in abgekürzter Form erscheint, indem nur
der Name und Wohnort des Schuldners, der durch Abstattungen der
Schuld auf der gleichen Zeile zum Kreditor wird, vorhanden ist. Dieser
Buchungssatz kann aber auch ohne weiteres wegfallen, beziehungsweise
nur in dieser gekürzten Form gegeben werden, da der Gegenstand der
Schuld bei sämtlichen detailliert verzeichneten Debitoren des Platzbuches
gleichartiger Natur ist, nämlich Prämie und Gebühr.
Schließlich ist das Platzbuch
3. als ein nach der doppelten Methode geführtes Buch anzusehen,
da sowohl die Belastungen als auch die Gutschriften nach der doppelten
Methode erfolgen und sich das Platzbuch als Skontro mit Soll- und
Habenseite des „Inkassokonto” im Saidakonti erweist, demgemäß der
sich ergebende Rückstand bei Abschluß des Platzbuches gleich sein
muß dem sich ergebenden Saldo auf „Inkassokonto”.
Abschluß des Platzbuches:
Der Abschluß des Platzinkassobuches kann sofort nach Ver
buchung des Postsparkassenauszuges vom Monatsletzten vorgenommen
werden und geschieht in der Weise, daß die Summe aus Prämie und
Gebühr aller nicht bezahlten Dokumente in die Kolonne „Offene Posten