Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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3. Erfolgt die Einklagung einer Prämie, so erfolgt die Gegen- 
buchung durch Übertragung des geklagten Dokumentes auf „Klagekonto”. 
4. Dann kann es Vorkommen, daß, wie bereits früher erwähnt, 
Vorauszahlungen entweder im vollen Prämien- und Gebührenbetrage 
oder als Akontozahlung geleistet werden; in diesem Falle wird nach 
erfolgter Eintragung des Dokumentes auf das Platzbuch (Sollseite) die 
Gutschrift auf der Habenseite zu Lastendes „Konto für Vorauszahlungen”, 
welches seinerseits früher zu Lasten des die Vorauszahlung empfangenden 
Kontos erkannt worden ist, vorgenommen. 
6, Schließlich wird es Vorkommen, daß hin und wieder kleinere 
Hellerbeträge (20 bis 30 Heller) seitens einer Partei nicht bezahlt 
werden, von deren Einforderung Abstand genommen wird und die als 
„Minderanschaffungen’’ zur Abbuchung gelangen; diese Minderan 
schaffungen werden, um den Ausgleich des belasteten Dokumentes her 
beizuführen, schwarz eingestellt. — Dagegen werden etwaige „Mehran 
schaffungen ”, die auch nur wenige Heller betragen werden, urn den 
gleichen Zweck zu erreichen, in der Kolonne für Mehranschaffungen 
rot eingetragen. 
Nach Feststellung dieser Buchungsvorgänge auf dem Platzbuche 
dürfte es nicht uninteressant sein kurz zu erörtern, welche Schlüsse 
in bezug auf das buchhalterische Wesen dieses Hilfsbuches aus diesem 
gezogen werden können. Die Natur dieses Buches ist eine dreifache: 
1. zeigt es den Charakter der kameralistischen Buchführung, in 
dem auf der Sollseite die Vorschreibungen, auf der Habenseite die 
fallweise eintretenden Abstattungen, sowie schließlich die Rückstände 
(dieser Punkt wird erst bei Besprechung des Platzbuchabschlusses er 
klärt werden) zur Darstellung gelangen; es hat aber auch 
2. die typische Form des amerikanischen Tabellenjournales, wobei 
allerdings der Journalsatz in abgekürzter Form erscheint, indem nur 
der Name und Wohnort des Schuldners, der durch Abstattungen der 
Schuld auf der gleichen Zeile zum Kreditor wird, vorhanden ist. Dieser 
Buchungssatz kann aber auch ohne weiteres wegfallen, beziehungsweise 
nur in dieser gekürzten Form gegeben werden, da der Gegenstand der 
Schuld bei sämtlichen detailliert verzeichneten Debitoren des Platzbuches 
gleichartiger Natur ist, nämlich Prämie und Gebühr. 
Schließlich ist das Platzbuch 
3. als ein nach der doppelten Methode geführtes Buch anzusehen, 
da sowohl die Belastungen als auch die Gutschriften nach der doppelten 
Methode erfolgen und sich das Platzbuch als Skontro mit Soll- und 
Habenseite des „Inkassokonto” im Saidakonti erweist, demgemäß der 
sich ergebende Rückstand bei Abschluß des Platzbuches gleich sein 
muß dem sich ergebenden Saldo auf „Inkassokonto”. 
Abschluß des Platzbuches: 
Der Abschluß des Platzinkassobuches kann sofort nach Ver 
buchung des Postsparkassenauszuges vom Monatsletzten vorgenommen 
werden und geschieht in der Weise, daß die Summe aus Prämie und 
Gebühr aller nicht bezahlten Dokumente in die Kolonne „Offene Posten
	        
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