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für ' den Saldonachweis” eingesetzt und diese Posten sodann addiert
werden. — Desgleichen wird die Addition sämtlicher anderer
Kolonnen sowohl der Soll- als auch der Habenseite zu machen sein,
und zwar getrennt nach schwarzen und eventuell roten Ziffern, aus
denen sodann die Nettoziffer zu bilden ist. Hierbei muß sich er
geben, daß die Sollseite gleich ist der Habenseite plus der offenen
Posten für den Saldonachweis, und ist dies der Fall, so wird die nur
zu diesem Zwecke bestimmte Inkassöprimanota verfaßt und die Be
lastungen und Kreditierungen im Saidakonti durchgeführt, wobei, wie
oben erwähnt, die Richtigkeit der Verbuchungen aus der Überein
stimmung des Saldos auf dem Inkassokonto mit den offenen Posten
für den Saldonachweis im Platzbuche hervorgehen muß. — Betreffs
der praktischen Ausarbeitung des Platzbuches verweisen wir auf den
später folgenden einmonatlicheri Geschäftsfall.
Hierbei gilt die Annahme, daß es sich um die Verrechnung bei
der Generalagentschaft, Prag, der I. Österr. Reichsfeuerversicherungs-
Aktien-Gesellschaft, Wien, handelt; ferner wird supponiert, daß der
Generalagentschaft Prag seitens der Zentrale am 25. November 1909
die Dezemberquittungen nebst Konsignationen der direkt einzukassieren
den Dokumente (siehe das folgende Platzinkassobuch-Quittungen) sowie
jener Quittungen, die seitens der der Generalagentschaft Prag unter
stehenden Agenten dem Inkasso zuzuführen sind, übersendet wurden.