Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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für ' den Saldonachweis” eingesetzt und diese Posten sodann addiert 
werden. — Desgleichen wird die Addition sämtlicher anderer 
Kolonnen sowohl der Soll- als auch der Habenseite zu machen sein, 
und zwar getrennt nach schwarzen und eventuell roten Ziffern, aus 
denen sodann die Nettoziffer zu bilden ist. Hierbei muß sich er 
geben, daß die Sollseite gleich ist der Habenseite plus der offenen 
Posten für den Saldonachweis, und ist dies der Fall, so wird die nur 
zu diesem Zwecke bestimmte Inkassöprimanota verfaßt und die Be 
lastungen und Kreditierungen im Saidakonti durchgeführt, wobei, wie 
oben erwähnt, die Richtigkeit der Verbuchungen aus der Überein 
stimmung des Saldos auf dem Inkassokonto mit den offenen Posten 
für den Saldonachweis im Platzbuche hervorgehen muß. — Betreffs 
der praktischen Ausarbeitung des Platzbuches verweisen wir auf den 
später folgenden einmonatlicheri Geschäftsfall. 
Hierbei gilt die Annahme, daß es sich um die Verrechnung bei 
der Generalagentschaft, Prag, der I. Österr. Reichsfeuerversicherungs- 
Aktien-Gesellschaft, Wien, handelt; ferner wird supponiert, daß der 
Generalagentschaft Prag seitens der Zentrale am 25. November 1909 
die Dezemberquittungen nebst Konsignationen der direkt einzukassieren 
den Dokumente (siehe das folgende Platzinkassobuch-Quittungen) sowie 
jener Quittungen, die seitens der der Generalagentschaft Prag unter 
stehenden Agenten dem Inkasso zuzuführen sind, übersendet wurden.
	        
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