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Viele derselben, so Olivenöl, Wein, Kaffee, Bohnen, Mandeln und
Haselnüsse u. a,, werden hierbei oft einer mehr oder minder weit
gehenden Manipulation -(Reinigung, Sortierung, Mischung, Formt er-
wandlung, Umpackung u. dgl.) unterzogen. Vielfach stützt sich das^
Marseillen Geschäft in seiner Konkurrenzfähigkeit beim Verkaufe aui
eine solche Bearbeitung der Ware. Dieser manipulative Zwischen
handel bildet eine Zwischenstufe zur Marseiller Industrie, die, wie
schon erwähnt wurde, zum größeren Teile Veredlungsindustrie für
ausländische Rohstoffe ist und umfangreiche Wiederverkäufe der ver
edelten Ware ins Ausland' vornimmt. Man könnte von einem indu
striellen Zwischenhandel sprechen.
Sowohl für diesen Teil der Industrie als auch für einen großen
Teil des obigen manipulativen Zwischenhandels ist die zolltechnische
Einrichtung des „Veredlungsverkehrs”) der „admission temporaire ,
von großer Bedeutung. Tatsächlich bildet diese Einrichtung, soweit nicht
Zollfreiheit für die Rohstoffe besteht, wie gegenwärtig noch immer
für die wichtigsten Rohmaterialen der Ölindustrie 1 ), eine Stütze ^ füi
Industrie und Handel von Marseille, ohne die sie Im größeren 1 eil
ihres Umfanges zusammenbrechen würden. Die kommerziellen und
industriellen Korporationen des Platzes verteidigen deshalb nicht nur
mit Intensität Zollfreiheit der gedachten Art und Veredlungsver
kehr, sondern suchen immerfort eine noch weitere Ausdehnung des
letzteren bezüglich der zugelassenen Rohstoffe und der Anrechnung
von Ausfuhrwaren zur Entlastung der eingeführten Materialien zu
erreichen 2 ).
Im Jahre 1909 wurden in admission temporaire nach
Marseille eingeführt:
357.126 metrische
5.935 -
5.449
5.231
2.419
262
235 :
224
u. s. f.
Tonnen Getreide
„ ' silberhaltiges Blei
' Mandeln und Haselnüsse
„ Olivenöl
, Palmöl
, Talg
fonte de moaiagc (Gußeisen für Ma
schinenbestandteile)
Reis
>) Eine Reihe von Ölsaaten wurden durch den letzten Zolltarif mit Zollen
belastet, für die anderen waren sie ebenfalls geplant, doch hat man sie
infolge des lebhaften Widerspruchs Marseilles in letzter Stunde noch fallen
gelassen.
2) Gegen Ende des Jahres 1909 hat die Marseiller Handelskammer
neuerdings die Zulassung eines Veredlungsverkehrs zur Entschalung und
Zerstoßung von Buffbohnen durchgesetzt.