Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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Viele derselben, so Olivenöl, Wein, Kaffee, Bohnen, Mandeln und 
Haselnüsse u. a,, werden hierbei oft einer mehr oder minder weit 
gehenden Manipulation -(Reinigung, Sortierung, Mischung, Formt er- 
wandlung, Umpackung u. dgl.) unterzogen. Vielfach stützt sich das^ 
Marseillen Geschäft in seiner Konkurrenzfähigkeit beim Verkaufe aui 
eine solche Bearbeitung der Ware. Dieser manipulative Zwischen 
handel bildet eine Zwischenstufe zur Marseiller Industrie, die, wie 
schon erwähnt wurde, zum größeren Teile Veredlungsindustrie für 
ausländische Rohstoffe ist und umfangreiche Wiederverkäufe der ver 
edelten Ware ins Ausland' vornimmt. Man könnte von einem indu 
striellen Zwischenhandel sprechen. 
Sowohl für diesen Teil der Industrie als auch für einen großen 
Teil des obigen manipulativen Zwischenhandels ist die zolltechnische 
Einrichtung des „Veredlungsverkehrs”) der „admission temporaire , 
von großer Bedeutung. Tatsächlich bildet diese Einrichtung, soweit nicht 
Zollfreiheit für die Rohstoffe besteht, wie gegenwärtig noch immer 
für die wichtigsten Rohmaterialen der Ölindustrie 1 ), eine Stütze ^ füi 
Industrie und Handel von Marseille, ohne die sie Im größeren 1 eil 
ihres Umfanges zusammenbrechen würden. Die kommerziellen und 
industriellen Korporationen des Platzes verteidigen deshalb nicht nur 
mit Intensität Zollfreiheit der gedachten Art und Veredlungsver 
kehr, sondern suchen immerfort eine noch weitere Ausdehnung des 
letzteren bezüglich der zugelassenen Rohstoffe und der Anrechnung 
von Ausfuhrwaren zur Entlastung der eingeführten Materialien zu 
erreichen 2 ). 
Im Jahre 1909 wurden in admission temporaire nach 
Marseille eingeführt: 
357.126 metrische 
5.935 - 
5.449 
5.231 
2.419 
262 
235 : 
224 
u. s. f. 
Tonnen Getreide 
„ ' silberhaltiges Blei 
' Mandeln und Haselnüsse 
„ Olivenöl 
, Palmöl 
, Talg 
fonte de moaiagc (Gußeisen für Ma 
schinenbestandteile) 
Reis 
>) Eine Reihe von Ölsaaten wurden durch den letzten Zolltarif mit Zollen 
belastet, für die anderen waren sie ebenfalls geplant, doch hat man sie 
infolge des lebhaften Widerspruchs Marseilles in letzter Stunde noch fallen 
gelassen. 
2) Gegen Ende des Jahres 1909 hat die Marseiller Handelskammer 
neuerdings die Zulassung eines Veredlungsverkehrs zur Entschalung und 
Zerstoßung von Buffbohnen durchgesetzt.
	        
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