Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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resultierenden Nettoziffern in einem eigenen Prämienscheinnettobuch 
eingetragen, aus welchem sodann die Buchungen seitens der Zentral 
buchhaltung geschöpft werden. 
Während also die Zentralbuchhaltung nur aus den Polizzenbor- 
dereaux und dem Prämienscheinnettobuche die jeweiligen Monatsziffern 
entnimmt, buchen die Generalagentschaften, wie wir im vorhergehenden 
Kapitel gesehen haben, die Prämien fallweise und detailliert entweder 
im Platzinkassobuch oder in dem Parteien- und Agenturprämienvor- 
merkbuche und müssen bei korrekter Arbeit beiderseits die gebuchten 
Ziffern übereinstimmen. 
. ad 3 - Verbuchung der Feuerschäden und Feuerversicherungs 
provisionen. Wie wir aus dem ausgearbeiteten Geschäftsfalle der 
Generalagentschaftsbuchhaltung ersehen, hat jede Generalagentschaft 
der Abrechnung an die Direktion Verzeichnisse über diese Ausgabe- 
arten beizulegen; während die Provisionsverzeichnisse von der Zentral 
buchhaltung auf Grund des Agenturvorm’erkbuches selbst überprüft 
werden, gelangen die Schadenverzeichnisse in die Schadenabteilunst, 
welcher die Kontrolle über die Richtigkeit der verrechneten Schäden 
obliegt. — Nach erfolgter Prüfung und Richtigbefund werden die Gene 
ralagentschaften hierfür erkannt. — Ebenso verhält es sich mit den 
ad. 4. Verwaltungskosten. — An einer früheren Stelle schon 
haben wir gesagt, daß es sich empfehlen wird, ein eigenes Hilfsbuch 
für die Verwaltungskosten anzulegen, aus dem sodann Übersichtstabellen 
angefertigt werden und, um gleich von Haus aus diesem angestrebten 
Zweck zu entsprechen, ist es Aufgabe der Generalagentschaften, die 
Sollseite des Spesenkontos nach den Gesichtspunkten, die für die An 
lage des Verwaltungskostenbuches maßgebend sind, in einer eigenen 
Spesennota zu zergliedern. 
Diese Spesennoten werden nun von der Zentralbuchhaltung nach 
einer zweifachen Richtung hin geprüft und zwar einmal dahin, ob die 
Ausgaben der Spesen überhaupt gerechtfertigt sind und zweitens in bezug 
aut die richtige Einreihung der einzelnen Ausgabeposten in das Verwal 
tungskostenschema. Nach durchgeführter Prüfung und eventueller Richtig 
stellung weiden diese Spesen vollkommen detailliert in die Primanota 
gebucht und von hier aus später in das Verwaltungskostenbuch übertragen. 
^ Fm jedoch mit den Buchungen einer jeden Generalagentschaft 
konfoi.m zu gehen, wird es notwendig sein, daß die Generalagentschaften 
untereinander nicht direkt verkehren, sondern in aller und jeder Be 
ziehung.nur mit der Zentrale, welche demnach als Durchlaufsstelle für 
alle, zwei verschiedene Generalagentschaften tangierende Buchungen wird. 
Fm nachstehenden geben wir die Darstellung eines einmonatlichen 
Geschäftsfalles aus dem Agentursgeschäfte unter Benützung des im 
vorhergegangenen Teile vollständig durchgeführten Geschäftsganges bei 
der Generalagentschaft Prag und unter der weiteren Annahme, daß 
außer dieser Generalagentschaft noch die Wiener und Grazer General 
agentschalt in Betracht kommen. — Der Geschäftsplan zu der folgenden 
praktischen Ausarbeitung befindet sich auf Seite 264 bis 271.
	        
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