219
resultierenden Nettoziffern in einem eigenen Prämienscheinnettobuch
eingetragen, aus welchem sodann die Buchungen seitens der Zentral
buchhaltung geschöpft werden.
Während also die Zentralbuchhaltung nur aus den Polizzenbor-
dereaux und dem Prämienscheinnettobuche die jeweiligen Monatsziffern
entnimmt, buchen die Generalagentschaften, wie wir im vorhergehenden
Kapitel gesehen haben, die Prämien fallweise und detailliert entweder
im Platzinkassobuch oder in dem Parteien- und Agenturprämienvor-
merkbuche und müssen bei korrekter Arbeit beiderseits die gebuchten
Ziffern übereinstimmen.
. ad 3 - Verbuchung der Feuerschäden und Feuerversicherungs
provisionen. Wie wir aus dem ausgearbeiteten Geschäftsfalle der
Generalagentschaftsbuchhaltung ersehen, hat jede Generalagentschaft
der Abrechnung an die Direktion Verzeichnisse über diese Ausgabe-
arten beizulegen; während die Provisionsverzeichnisse von der Zentral
buchhaltung auf Grund des Agenturvorm’erkbuches selbst überprüft
werden, gelangen die Schadenverzeichnisse in die Schadenabteilunst,
welcher die Kontrolle über die Richtigkeit der verrechneten Schäden
obliegt. — Nach erfolgter Prüfung und Richtigbefund werden die Gene
ralagentschaften hierfür erkannt. — Ebenso verhält es sich mit den
ad. 4. Verwaltungskosten. — An einer früheren Stelle schon
haben wir gesagt, daß es sich empfehlen wird, ein eigenes Hilfsbuch
für die Verwaltungskosten anzulegen, aus dem sodann Übersichtstabellen
angefertigt werden und, um gleich von Haus aus diesem angestrebten
Zweck zu entsprechen, ist es Aufgabe der Generalagentschaften, die
Sollseite des Spesenkontos nach den Gesichtspunkten, die für die An
lage des Verwaltungskostenbuches maßgebend sind, in einer eigenen
Spesennota zu zergliedern.
Diese Spesennoten werden nun von der Zentralbuchhaltung nach
einer zweifachen Richtung hin geprüft und zwar einmal dahin, ob die
Ausgaben der Spesen überhaupt gerechtfertigt sind und zweitens in bezug
aut die richtige Einreihung der einzelnen Ausgabeposten in das Verwal
tungskostenschema. Nach durchgeführter Prüfung und eventueller Richtig
stellung weiden diese Spesen vollkommen detailliert in die Primanota
gebucht und von hier aus später in das Verwaltungskostenbuch übertragen.
^ Fm jedoch mit den Buchungen einer jeden Generalagentschaft
konfoi.m zu gehen, wird es notwendig sein, daß die Generalagentschaften
untereinander nicht direkt verkehren, sondern in aller und jeder Be
ziehung.nur mit der Zentrale, welche demnach als Durchlaufsstelle für
alle, zwei verschiedene Generalagentschaften tangierende Buchungen wird.
Fm nachstehenden geben wir die Darstellung eines einmonatlichen
Geschäftsfalles aus dem Agentursgeschäfte unter Benützung des im
vorhergegangenen Teile vollständig durchgeführten Geschäftsganges bei
der Generalagentschaft Prag und unter der weiteren Annahme, daß
außer dieser Generalagentschaft noch die Wiener und Grazer General
agentschalt in Betracht kommen. — Der Geschäftsplan zu der folgenden
praktischen Ausarbeitung befindet sich auf Seite 264 bis 271.