Wie wir aus dem Generalagentschaftssaldakonti ersehen, stimmt
der Saldo auf dem Konto der Generalagentschaft Prag mit dem der
Abrechnung dieser letzteren überein und das Gleiche muß auch der
Fall hinsichtlich der Abrechnungen mit den anderen in Betracht
kommenden Filialen sein.
Kontrolleinrichtungen der Zentralbuchhaltung.
In einem früheren Abschnitte wurde bereits gesagt, daß die
Zentralbuchhaltung Einrichtungen treffen müsse, um die Verrechnung
der Generalagentschaften auch mit sämtlichen, diesen unterstehenden
Agenturen kontrollieren zu können und diese Bemerkung wollen wir nun
näher ausführen.
Wenn auch die Zentralbuchhaltung aus der Quartalsbeilage den
Saldo auf jedem Agentenkonto der Generalagentschaft zu ersehen in
der Lage ist, so darf dies der kontrollierenden Tätigkeit der Zentral
buchhaltung nicht genügen; — sie muß noch mehr erfahren als diese
Saldi, sie muß wissen, ob die Verrechnung der Dokumente seitens der
Generalagentschaften mit den Agenten in zweckmäßiger und richtiger
Weise vor sich gegangen ist, und dies kann sie nur mit Sicher
heit aus den Abrechnungen, welche die Generalagentschaften den ein
zelnen Agenturen zusenden, ersehen. — Aus diesem Grund ist es un
erläßlich, daß die Generalagentschaften ihren Abrechnungen an die
Direktion auch Kopien der an die einzelnen Agenturen gesandten Konto
korrente beilegen. Aber nicht nur dieses Moment ist der Hauptgrund
zur Vorlage der Abrechnungskopien, es kommt noch ein anderes,
wichtiges dazu.
Die Zentralbuchhaltung als überwachendes Glied in der gesamten
Verrechnung des Agentursgeschäftes ist auch jene Stelle, welche jeder
zeit und ohne den geringsten Zeitverlust in der Lage sein muß, der
Anstaltsleitung nicht nur über die Prämienproduktion jeder einzelnen
Agentur richtigen und detaillierten Aufschluß zu geben, sie muß auch
über die Qualität der Agenturen ein Urteil abgeben können und dieses
letztere beurteilende Moment entnimmt sie gleichfalls den früher er
wähnten Abrechnungskopien,
Eine sorgfältige Revision dieser Abrechnungen läßt also erkennen,
nicht nur ob der Agent etwas geleistet hat, sondern auch ob er das
Jnkasso und die Abfuhr der einkassierten Prämiengelder in einwand
freier, den Bestimmungen der Agentursinstruktion entsprechender Weise
besorgt. — Um die Übersichtlichkeit zu heben und alles über eine Agen
tur wissenswerte Material beisammen zu haben, wird es sich empfehlen,
für jede inkassoberechtigte Agentur sämtlicher Generalagentschaften
fiches (Karten) anzulegen, aus welchen die quartalsmäßigen Prämien
umsätze, die Provisionen und Aufnahmsgebühren, sowie der jeweilige
Quartalssaldo und das Datum der Begleichung desselben ersichtlich
sind. Diese Saldokarten, die für Auftragungen durch mehrere Jahre
eingerichtet sind, lassen auf einen Blick die ganze Entwicklung der
Agentur erkennen; es ist jedoch notwendig, um den Wert dieser Karten,