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kosten gleich im ersten Geschäftsjahre als Verlust auf Gewinn- und
Verlustkonto abgeschrieben.
a) Schema mit Abschreibung der gesamten Gründungskosten im
ersten Jahre:
Gründungskosten-, beziehungsweise Organisations-
Sol! kostenkonto. Haben
1. Gründungskosten . . K 48.000-—
2. Organisationskosten „ 72.000-—
3. Abschreibung auf Ge
winn- u. Verlustkonto K 120.000-—
K 120.000-—
K 120.000-—
b) mit Abschreibung von jährlichen 20% bis zur gänzlichen
Tilgung.
Gründungskosten-, beziehungsweise Organisations-
Soll kostenkonto. Haben
1. Gründungskosten . . K 48.000-—
2. Organisationskosten ,, 72.000----
3. Abschreibung auf Ge
winn- ti. Verlustkonto
20 o/ 0 K 24.000-—
4. ÜbertragSaldo auf Bi
lanzkonto 80% . . . 96.000-—
K 120.000-—
K 120.000-—
ö. Vortrag der noch zu
amortisierenden . . . K 96.000-—
6. Abschreibung aufGe-
winn- u. Verlustkonto
20% K 24.000-
7. Übertrag-Saldo auf Bi
lanzkonto u. s. f. . . ,, 72.000-—
5. Das Kapitalreservefondskonto.
Zur finanziellen Stärkung des Unternehmens pflegen die Aktien
gesellschaften aus den erzielten Reinerträgnissen Beträge zu reservieren,
die entweder durch bestimmte Aktivposten gedeckt erscheinen oder
oft auch keine spezielle Bedeckung zu haben pflegen. Die Bildung der
artiger Rücklagen erfolgt auf Grund der Vorschriften des Aktien-
Regul. R. G. Bl. 175, vom 22. September 1899, § 53. Die Assekuranz
gesellschaften müssen demnach über die Bildung des Reservefonds
Bestimmungen in dem Gesellschaftsstatut aufnehmen. Die Bildung
des Kapitalreserv.efonds erfolgt in der Art, daß diesem aus den erzielten
Reinerträgnissen jeweils ein bestimmter Prozentsatz zug,ewendet wird,
und zwar wird diese Dotierung in der Regel solange vorgenommen, bis
der Kapitalreservefonds eine bestimmte Höhe erreicht hat.
Diese Zuweisungen erfolgen durch die Buchung.:
„Gewinn- und Verlustkonto 191... an .Kapitalreserve
fond Skonto”.
Der Reservefonds dient zur Deckung von Verlusten, die sich in