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untereinander als auch ein Vertragsverhältnis zwischen jeder der
selben und den Versicherten.
Trotzdem also diese Mit- oder Partizipationsversicherung den
Zweck der Rückversicherung teilweise erreicht, fehlt ihr doch die Agilität
dieser letzteren. Was der Wechsel für den lokalen und internationalen
Geldverkehr geworden ist, das ist die Rückversicherung für das
großzügige moderne Versicherungsgeschäft; sie bietet nicht nur die
bereits angedeuteten Vorteile, sondern gewährt auch die Möglichkeit
für jede der vom .Direktversicherer beteiligten Rückversicherungsgesell
schaften, von dem derart übernommenen Anteil wieder einen x°/ 0 igen
Anteil an andere Rückversicherungsgesellschaften abzugeben, wodurch
eine Zerfaserung der Risken in so kleine Teile erfolgt, daß eventuelle
Schäden auf diese rückgedeckten Versicherungen die wirtschaftliche
Kraft der einzelnen Gesellschaften zu tangieren nicht imstande sind.
Rückversicherung und Retrozession (mit Retrozession bezeichnet man
die Weitergabe eines Teiles der seitens der Rückversicherungsgesellschaft
übernommenen Quote an andere Rückversicherer) sind also gleichsam
Wechsel mit unbestimmter Verfallszeit, die am Tage der möglichen
Fälligkeit prompt und glatt honoriert zu' werden pflegen.
Der wirtschaftliche Vorteil, der dem Rückversicherten durch die
Rückversicherug erwächst, wurde bereits gestreift in der Bemerkung,
daß der Direktversicherer hierdurch ein Geschäft zu erzielen beabsichtigt,
bei dem Prämieneinnahmen und Schadenzahlungen zueinander in einem
gesunden Verhältnis stehen. —- Die Prosperität des Unternehmens leidet
keineswegs darunter, daß der Direktversicherer einen x%igen Anteil
der Prämie weitergibt, demnach sich seine Prämieneinnahme dem Eigen
behalte entsprechend vermindert. Gerade durch diese, dem bestimmten
Willen des Direktversicherers entspringende Reduktion der Prämien
einnahme wird, so paradox es klingt, ein wirtschaftlicher Vorteil
erreicht, wenn wir bedenken, daß die abgegebenen Supergefahren in
der dem Rückversicherer zufließenden Prämiensumme oft keine ent
sprechende Kompensation finden.
Der wirtschaftliche, durch die Rückversicherung gebotene Vorteil
wäre nur dann gleich Null, wenn das gesamte Geschäft des Direkt
versicherers, ein schlechtes wäre, d. h. wenn er nur lauter objektiv
oder subjektiv schlechte Risken in Deckung nähme, denn dann wäre
überhaupt kein Geschäft besser als dieses. Es ist jedoch bekannt und
liegt in der Natur der Sache, daß gerade das Gegenteil der Fall ist.
Der Direktversicherer wird vor allem darauf sehen, möglichst gute
Risken in Deckung zu nehmen, doch wird er mitunter nicht vermeiden
können, besonders wenn er schon einen größeren Stock gesunden Ge
schäftes akquiriert hat, minder qualifizierte, gefährlichere Risken in
Schutz zu nehmen. Er wird sich mit Rückversicherungsverträgen ver
sehen müssen und nach sorgfältiger Überprüfung der in Deckung ge
nommenen Objekte im Rahmen des Vertrages Anteile an die Rückver
sicherungsgesellschaften zedieren.