Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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untereinander als auch ein Vertragsverhältnis zwischen jeder der 
selben und den Versicherten. 
Trotzdem also diese Mit- oder Partizipationsversicherung den 
Zweck der Rückversicherung teilweise erreicht, fehlt ihr doch die Agilität 
dieser letzteren. Was der Wechsel für den lokalen und internationalen 
Geldverkehr geworden ist, das ist die Rückversicherung für das 
großzügige moderne Versicherungsgeschäft; sie bietet nicht nur die 
bereits angedeuteten Vorteile, sondern gewährt auch die Möglichkeit 
für jede der vom .Direktversicherer beteiligten Rückversicherungsgesell 
schaften, von dem derart übernommenen Anteil wieder einen x°/ 0 igen 
Anteil an andere Rückversicherungsgesellschaften abzugeben, wodurch 
eine Zerfaserung der Risken in so kleine Teile erfolgt, daß eventuelle 
Schäden auf diese rückgedeckten Versicherungen die wirtschaftliche 
Kraft der einzelnen Gesellschaften zu tangieren nicht imstande sind. 
Rückversicherung und Retrozession (mit Retrozession bezeichnet man 
die Weitergabe eines Teiles der seitens der Rückversicherungsgesellschaft 
übernommenen Quote an andere Rückversicherer) sind also gleichsam 
Wechsel mit unbestimmter Verfallszeit, die am Tage der möglichen 
Fälligkeit prompt und glatt honoriert zu' werden pflegen. 
Der wirtschaftliche Vorteil, der dem Rückversicherten durch die 
Rückversicherug erwächst, wurde bereits gestreift in der Bemerkung, 
daß der Direktversicherer hierdurch ein Geschäft zu erzielen beabsichtigt, 
bei dem Prämieneinnahmen und Schadenzahlungen zueinander in einem 
gesunden Verhältnis stehen. —- Die Prosperität des Unternehmens leidet 
keineswegs darunter, daß der Direktversicherer einen x%igen Anteil 
der Prämie weitergibt, demnach sich seine Prämieneinnahme dem Eigen 
behalte entsprechend vermindert. Gerade durch diese, dem bestimmten 
Willen des Direktversicherers entspringende Reduktion der Prämien 
einnahme wird, so paradox es klingt, ein wirtschaftlicher Vorteil 
erreicht, wenn wir bedenken, daß die abgegebenen Supergefahren in 
der dem Rückversicherer zufließenden Prämiensumme oft keine ent 
sprechende Kompensation finden. 
Der wirtschaftliche, durch die Rückversicherung gebotene Vorteil 
wäre nur dann gleich Null, wenn das gesamte Geschäft des Direkt 
versicherers, ein schlechtes wäre, d. h. wenn er nur lauter objektiv 
oder subjektiv schlechte Risken in Deckung nähme, denn dann wäre 
überhaupt kein Geschäft besser als dieses. Es ist jedoch bekannt und 
liegt in der Natur der Sache, daß gerade das Gegenteil der Fall ist. 
Der Direktversicherer wird vor allem darauf sehen, möglichst gute 
Risken in Deckung zu nehmen, doch wird er mitunter nicht vermeiden 
können, besonders wenn er schon einen größeren Stock gesunden Ge 
schäftes akquiriert hat, minder qualifizierte, gefährlichere Risken in 
Schutz zu nehmen. Er wird sich mit Rückversicherungsverträgen ver 
sehen müssen und nach sorgfältiger Überprüfung der in Deckung ge 
nommenen Objekte im Rahmen des Vertrages Anteile an die Rückver 
sicherungsgesellschaften zedieren.
	        
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