Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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c) Der Rückversicherungsvertrag. 
Die mit den Rückversicherungsgesellschaften geschlossenen Rück 
versicherungsverträge pflegen in der Regel folgende Punkte zu 
enthalten: 
1. Das Recht des Direktversicherers, die Rückversicherungsgesell 
schaft mit einer festgesetzten Quote auf seine Versicherungen zu be 
teiligen (obligatorische Rückversicherung), sowie das Recht des Direkt 
versicherers, der Rückversicherungsgesellschaft auch eine höhere'Quote 
anzubieten, deren Annahme jedoch fallweise von dem Willen des Rück 
versicherers abhängt (fakultative Rückversicherung). 
2. Bestimmungen über Schadenregulierungen und hierbei ins 
besondere die Pflicht des Rückversicherers, Einschüsse auf jene Schäden 
vor deren Regulierung zu zahlen, an denen der Rückversicherer mit 
einer ein Mindestmaß übersteigenden Summe beteiligt ist. 
3. Die Art der Verrechnung der zu überweisenden Prämien 
und der eingetretenen Schadensfälle. 
4. Die Art und Weise der Bildung einer beim Direktversicherer 
verbleibenden Prämienreserve aus dem rückversicherten Geschäfte. 
6. Die Vergütung der seitens des Rückversicherers dem Direkt 
versicherer zu vergütenden Provision auf die übernommenen Prämien. 
6. Die Abrechnungstermine und Bestimmung über die Saldoaus 
gleichung. 
7. Eine Meistbegünstigungsklausel. 
8. Bestimmungen über den Gerichtsstand und die Austragung 
von Streitfällen. 
9. Dauer der Haftung seitens der Rückversicherungsgesellschaft 
anläßlich Auflösung des Vertrages. 
10. Kündigung. 
Von diesen Bestimmungen sind für den Rechnungsverkehr offen 
bar die Punkte 3, 4, 5 und 6 von besonderer Wichtigkeit und wollen 
wir diese daher kurz kommentieren. 
d) Die bücherliche Behandlung des direkten Rückversicherungs 
geschäftes. 
1. Die Prämienverrechnung. 
Die Überweisung der Prämienanteile erfolgt durch Bordereaux, 
die eine fortlaufende Zessionsnummer, die Polizzennummer, den Namen 
sowie das Objekt des Versicherten, ferner die Angabe der Lage des 
Risikos nach Stadt, Land, Gasse etc. Bedachung und Unterbau, die 
Nettoprämie, Versicherungs- und Rückversicherungsbeginn, den Ablauf 
der Versicherung, den Eigenbehalt und Exzedenten in Prozenten und 
den ziffernmäßig ausgerechneten Exzedenten in bezug auf Versicherungs 
summen und Prämien unter Berücksichtigung einer Barprämie sowie der 
eventuellen Folgeprämien (Prämienquittungen) nebst deren Totale enthält.
	        
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