Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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tragungen” ein Übertrag des Saldos auf Gewinn- und Verlustkonto an 
läßlich des Abschlusses gemacht wird, wodurch dieses letztere gleich 
falls aus der weiteren Verrechnung verschwindet. 
Ist dagegen eine ratenweise Tilgung vereinbart worden, so wird 
das „Portefeuillekonto der Gesellschaft” für die jeweilige Rate zu 
gunsten der Kassa, Postsparkassa, Bank etc. belastet und beim Ab 
schluß der gleiche Betrag am „Konto für Portefeuilleübertragungen” 
jeweils auf Gewinn- und Verlustkonto abgebucht; beide Konti schließen 
demnach stets mit den gleichen Beträgen allerdings im entgegen 
gesetzten Sinne mit Bilanzkonto ab, das Aktivum „Übernommenes 
Portefeuille” wird also bis zur endgiitigen Amortisation durch die 
entgegengesetzte Passivpost „N. N. Portefeuillekonto” paralisiert, bis 
sie schließlich bei Bezahlung der letzten Rate ganz aus der Ver 
rechnung verschwinden. — Beispiel: 
Soll Konto für Portefeuilleübertragungen. Haben 
1. Wert des übernom- 2. .Saldoübertrag auf 
menen Portefeuilles K 860.000-— Gewinn- und Ver- 
lustkomo . . . . K 860.000' 
beziehungsweise bei ratenweiser Tilgung des Portefeuilles: 
Soll HConto für Portefeuilleübertragungen. Haben 
1. Wert des übernom 
menen Portefeuilles K 860.000-— 
2. Tilgungsrate zu 
Lasten Gewinn- und 
Verlustkonto . . . K 215-000.— 
3. Saldoübertrag auf 
Bilanzkonto . . . „ 645-000’— 
K 860.000 — 
K 860.000- — 
4. Vortrag vom Bilanz 
konto K 646.000.— 
2. Disponible Guthaben bei Kreditinstituten. 
Die mit der Beaufsichtigung der Versicherungsanstalten betraute 
Behörde begnügt sich durch Vorschreibung dieser offiziellen Konto- 
bezeichnung damit, über den gesamten Bestand der flüssigen, bei 
Banken etc. angelegten Gelder der Anstalten informiert zu sein. Dieses 
Konto ist demnach nur transitorischer Natur, indem es beim Abschluß 
die Guthabungen bei diesen Kreditinstituten sammelt, gegen Bilanz 
konto abschließt und durch die gleichzeitige Eröffnung der Bücher 
für die neue Rechnungsperiode aufgelöst wird. 
Der Vorgang selbst bedarf daher keiner weiteren Erörterung. 
3. Das Konto „Dubioso”. 
Die Funktionen des Konto Dubioso sind so allbekannt, daß 
darüber nicht weiter zu reden ist: dagegen sei einiges über die Pro 
venienz der auf diesem Konto zu buchenden Ziffern erwähnt. 
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