Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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Der Laie ist geneigt anzunehmen, daß alle im Laufe des 
Rechnungsjahres, etwa infolge Zahlungsunfähigkeit der versicherten 
Parteien unbezahlten Prämienbeträge auf Konto Dubioso zu stellen 
wären Dem ist jedoch nicht so. Sämtliche nichtbezahlten I rarmen- 
beträge werden nach konstatierter Uneinbringlichkeit als Storni aut 
Prämienkonto verrechnet und verringern den Ertrag desselben von 
Haus aus. Dagegen werden dubiose Außenstände bei aufgelösten 
Agenturen anders zu behandeln sein; diese Saldi gehören vermöge 
ihrer Natur als effektive Barsaidi auf Konto Dubioso. doch laßt sich 
auch die Ansicht vertreten, daß diesen schuldigen, dubios gewordenen 
Barsaldi ein speratives, künftighin liquid werdendes Provisionsguthaben 
entgegensteht; demnach ist eine allmähliche Herabmmdeiung ^des 
dubiosen Außenstandes durch Gutschrift der Inkassoprovisionen, welche 
auf die aus dem Versicherungsstocke des betreffenden Agenten jeweils 
eingehenden Prämien entfalten, zu erwaiten. 
Wenn auch vielleicht der Agenturvertrag die Bestimmung ent 
halten sollte, daß nach der Auflösung des Agentursvertrages jeder 
weitere Provisionsbezug aufzuhören habe, läßt sich wohl mit Rück 
sicht darauf, daß mit einer Provisionsbelastung der Versicherungen 
des dubios gewordenen Agenten für die ganze Versicherungsdauer von 
Haus aus gerechnet wurde, der Standpunkt vertreten, daß diese nach 
und nach liquid werdenden Provisionen dem Agentenkonto gut- 
geschrieben werden können; dadurch wird je nach Lage der Dinge 
der Saldo entweder ganz eindringlich gemacht oder wenigstens heiab- 
^ ' Dieser Vorgang wird jedoch wohl nur dann eingehalten werden, 
wenn es sich um größere Außenstände handelt; bei solchen von ein 
paar Kronen dürfte er jedoch keineswegs rationell sein und der Saldo, 
sobald dessen Uneinbringlichkeit festgestellt ist, ohne weiteres ab 
geschrieben werden. 
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung 
sowie der Bilanz. 
Das Assekuranzregulativ enthält die Schemata der Gewinn- und 
Verlustrechnung sowie der Bilanz. Diese Schemata haben d t e Be 
stimmung, den Versicherungsgesellschaften als Modell für die zu publi 
zierenden Verrechnungen zu dienen. Jedem mit dem Rechnung™ s 
vertrauten ist es klar, daß die nach kaufmännisch-buchhalterischen 
Prinzipien erfolgte Ermittlung der Gewinn- und Verlustposten nur per 
Saldo mit jener des staatlichen Schemas Übereinstimmen kann, nicht aber 
in den einzelnen Positionen dieses letzteren. Die offizielle Betriebs- 
rechnung enthält Positionen, die sich aus mehreren Komponenten so 
wohl vermindernder, als auch vermehrender Natur zusammensetzen, 
deren Zusammenfassung dem Leser der Betriebsrechnung uberlassen 
bleibt dagegen auch Positionen, welche nur das Nettoergebnis eines be 
stimmten Erfolgsbestandteiles darsteilen, ohne Rücksicht au. die
	        
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