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Der Laie ist geneigt anzunehmen, daß alle im Laufe des
Rechnungsjahres, etwa infolge Zahlungsunfähigkeit der versicherten
Parteien unbezahlten Prämienbeträge auf Konto Dubioso zu stellen
wären Dem ist jedoch nicht so. Sämtliche nichtbezahlten I rarmen-
beträge werden nach konstatierter Uneinbringlichkeit als Storni aut
Prämienkonto verrechnet und verringern den Ertrag desselben von
Haus aus. Dagegen werden dubiose Außenstände bei aufgelösten
Agenturen anders zu behandeln sein; diese Saldi gehören vermöge
ihrer Natur als effektive Barsaidi auf Konto Dubioso. doch laßt sich
auch die Ansicht vertreten, daß diesen schuldigen, dubios gewordenen
Barsaldi ein speratives, künftighin liquid werdendes Provisionsguthaben
entgegensteht; demnach ist eine allmähliche Herabmmdeiung ^des
dubiosen Außenstandes durch Gutschrift der Inkassoprovisionen, welche
auf die aus dem Versicherungsstocke des betreffenden Agenten jeweils
eingehenden Prämien entfalten, zu erwaiten.
Wenn auch vielleicht der Agenturvertrag die Bestimmung ent
halten sollte, daß nach der Auflösung des Agentursvertrages jeder
weitere Provisionsbezug aufzuhören habe, läßt sich wohl mit Rück
sicht darauf, daß mit einer Provisionsbelastung der Versicherungen
des dubios gewordenen Agenten für die ganze Versicherungsdauer von
Haus aus gerechnet wurde, der Standpunkt vertreten, daß diese nach
und nach liquid werdenden Provisionen dem Agentenkonto gut-
geschrieben werden können; dadurch wird je nach Lage der Dinge
der Saldo entweder ganz eindringlich gemacht oder wenigstens heiab-
^ ' Dieser Vorgang wird jedoch wohl nur dann eingehalten werden,
wenn es sich um größere Außenstände handelt; bei solchen von ein
paar Kronen dürfte er jedoch keineswegs rationell sein und der Saldo,
sobald dessen Uneinbringlichkeit festgestellt ist, ohne weiteres ab
geschrieben werden.
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
sowie der Bilanz.
Das Assekuranzregulativ enthält die Schemata der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie der Bilanz. Diese Schemata haben d t e Be
stimmung, den Versicherungsgesellschaften als Modell für die zu publi
zierenden Verrechnungen zu dienen. Jedem mit dem Rechnung™ s
vertrauten ist es klar, daß die nach kaufmännisch-buchhalterischen
Prinzipien erfolgte Ermittlung der Gewinn- und Verlustposten nur per
Saldo mit jener des staatlichen Schemas Übereinstimmen kann, nicht aber
in den einzelnen Positionen dieses letzteren. Die offizielle Betriebs-
rechnung enthält Positionen, die sich aus mehreren Komponenten so
wohl vermindernder, als auch vermehrender Natur zusammensetzen,
deren Zusammenfassung dem Leser der Betriebsrechnung uberlassen
bleibt dagegen auch Positionen, welche nur das Nettoergebnis eines be
stimmten Erfolgsbestandteiles darsteilen, ohne Rücksicht au. die