Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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II. Provisionen. Diese Position der Gewinn- und Verlustrechnung 
setzt sich gleichfalls aus mehreren Komponenten zusammen, und zwar 
aus den an die Agenten des direkten und an die Gesellschaften des 
indirekten Geschäftes vergüteten Provisionen sowie, aus den von Rück 
versicherern erhaltenen Rückversicherungsprovisionen. Diese, die Erfolgs 
berechnung verschiedenartig beeinflußenden Bestandteile werden in einer 
Provisionstabelle dargestellt und die Schlußziffer der Rekapitulation 
dieser Teile für die Gewinn- und Verlustrechnung verwertet. 
III. Kursverluste. Während das Assekuranzregulativ bei den 
vorangehenden 2 Positionen nur eine Ausgabepost vorsieht, sieht sie 
von einer Kompensation der Verluste und Gewinne an Kursen, und 
zwar bei den Effekten ab, verlangt vielmehr durch Vorschreibung einer 
Position unter den Ausgaben und Einnahmen eine Trennung der Ge 
wänne und Verluste, und zwar in buchmäßige und realisierte; denn es 
kann Vorkommen, daß buchmäßig ein Gewinn, dagegen bei realisierten 
Effekten ein Verlust oder umgekehrt resultiert. Mit Rücksicht auf die 
gesetzlich zulässige Verwendung des buchmäßigen Kursgewinnes der 
Effekten zur Bildung eines Kursreservefonds muß diese Trennung be 
obachtet werden. 
Dagegen werden die Kursgewinne und -Verluste an Valuten zu 
sammengezogen und deren Saldo als Gewinn oder Verlust ausgewiesen. 
IV. Schadenreserve. Diese Position setzt sich aus den ange- 
meldeten, im abgelaufenen Rechnungsjahre jedoch nicht liquidierten 
Schäden des direkten und indirekten Geschäftes zusammen. Die Reser 
vierung erfolgt wöhl meist in der Höhe der angemeldeten Schaden 
ziffer, doch kann diese eventuell aus Gründen der Sicherheit ent 
sprechend erhöht werden. Gleichzeitig werden in der aufzustellenden 
Schadenreservetabelle die auf die Rückversicherer entfallenden Anteile 
auszuweisen sein und diese Ziffern, sowie deren Nettoergebnis gelangen 
in die Gewinn- und Verlustrechnung. 
V. Stand der Fonds am Schlüsse des Geschäftsjahres. 
Zu diesem gehören; 
1. der Prämienreservefonds, 
2. Kapitalreservefonds, sowie 
3. eventuelle Spezialreserven. 
ad 1. Wir haben bereits an früherer Stelle den Zweck und die 
Art und Weise der Berechnung der Prämienreserven im Feuergeschäfte 
besprochen und wollen nur erwähnen, daß sich hierzu die Notwendig 
keit der Anfertigung einer Tabelle ergibt, aus der die Prämieneinnahme 
aus dem direkten und indirekten Geschäfte, sowie die hierauf entfallende 
Rückversicherung ersichtlich ist. Von der Prämieneinnahme und der Rück 
versicherungsprämie wird sodann die Reserve berechnet, deren Ziffern 
nebst dem Nettobeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheinen. 
ad 2 und 3 sind die Bestimmungen der Statuten maßgebend 
und entfällt die Anlage einer besonderen Tabelle. Es genügt die Ab 
schlußpost im Journal; Gewinn- und Verlustkonto an Spezial 
reservefondskonto.
	        
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