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II. Provisionen. Diese Position der Gewinn- und Verlustrechnung
setzt sich gleichfalls aus mehreren Komponenten zusammen, und zwar
aus den an die Agenten des direkten und an die Gesellschaften des
indirekten Geschäftes vergüteten Provisionen sowie, aus den von Rück
versicherern erhaltenen Rückversicherungsprovisionen. Diese, die Erfolgs
berechnung verschiedenartig beeinflußenden Bestandteile werden in einer
Provisionstabelle dargestellt und die Schlußziffer der Rekapitulation
dieser Teile für die Gewinn- und Verlustrechnung verwertet.
III. Kursverluste. Während das Assekuranzregulativ bei den
vorangehenden 2 Positionen nur eine Ausgabepost vorsieht, sieht sie
von einer Kompensation der Verluste und Gewinne an Kursen, und
zwar bei den Effekten ab, verlangt vielmehr durch Vorschreibung einer
Position unter den Ausgaben und Einnahmen eine Trennung der Ge
wänne und Verluste, und zwar in buchmäßige und realisierte; denn es
kann Vorkommen, daß buchmäßig ein Gewinn, dagegen bei realisierten
Effekten ein Verlust oder umgekehrt resultiert. Mit Rücksicht auf die
gesetzlich zulässige Verwendung des buchmäßigen Kursgewinnes der
Effekten zur Bildung eines Kursreservefonds muß diese Trennung be
obachtet werden.
Dagegen werden die Kursgewinne und -Verluste an Valuten zu
sammengezogen und deren Saldo als Gewinn oder Verlust ausgewiesen.
IV. Schadenreserve. Diese Position setzt sich aus den ange-
meldeten, im abgelaufenen Rechnungsjahre jedoch nicht liquidierten
Schäden des direkten und indirekten Geschäftes zusammen. Die Reser
vierung erfolgt wöhl meist in der Höhe der angemeldeten Schaden
ziffer, doch kann diese eventuell aus Gründen der Sicherheit ent
sprechend erhöht werden. Gleichzeitig werden in der aufzustellenden
Schadenreservetabelle die auf die Rückversicherer entfallenden Anteile
auszuweisen sein und diese Ziffern, sowie deren Nettoergebnis gelangen
in die Gewinn- und Verlustrechnung.
V. Stand der Fonds am Schlüsse des Geschäftsjahres.
Zu diesem gehören;
1. der Prämienreservefonds,
2. Kapitalreservefonds, sowie
3. eventuelle Spezialreserven.
ad 1. Wir haben bereits an früherer Stelle den Zweck und die
Art und Weise der Berechnung der Prämienreserven im Feuergeschäfte
besprochen und wollen nur erwähnen, daß sich hierzu die Notwendig
keit der Anfertigung einer Tabelle ergibt, aus der die Prämieneinnahme
aus dem direkten und indirekten Geschäfte, sowie die hierauf entfallende
Rückversicherung ersichtlich ist. Von der Prämieneinnahme und der Rück
versicherungsprämie wird sodann die Reserve berechnet, deren Ziffern
nebst dem Nettobeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheinen.
ad 2 und 3 sind die Bestimmungen der Statuten maßgebend
und entfällt die Anlage einer besonderen Tabelle. Es genügt die Ab
schlußpost im Journal; Gewinn- und Verlustkonto an Spezial
reservefondskonto.