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Schutze ihrer Interessen dar. Außerdem besteht noch ein „Svndicat
des Courtiers d’Assurances Maritimes”.
Als Mittelpunkt des Marseiller Handelsverkehrs kann die Börse
bezeichnet werden, wenn es auch nicht so allgemein wie in Hamburg
und anderen nordwesteuropäischen Seehandelsplätzen üblich ist, zur
Börse zu gehen. Der Effektenverkehr findet mittags (11 bis 12 Uhr,
im Winter bis 12 1 /2 Uhr), der Warenverkehr mittags (12 bis 12 1 / 2 ,
beziehungsweise 1 2 3 / 4 Uhr) und nachmittags (5 bis 5 3 / 4 Uhr) statt.
Wie es an den französischen Handelsbörsen in der Regel der
Fall ist, hat jedermann zur Börse freien Zutritt. Die Börsenräumlich
keiten gehören der Handeskammer, die zur Deckung der Kosten des
Baues und der Instandhaltung von der Kaufmannschaft einen Zuschlag
zu den Handelskammerbeiträgen erhebt. Die äußere Ordnung des
Börsenverkehrs (wie Bestimmung der Oeffnung und Schließung der
Börse) und die Ausübung der Ordnungspolizei an derselben obliegt
der Marine.
Im großen Börsensaal ist durch einen kreisrunden Doppel
schranken, in dessen Mitte eine Notierungstafel aufgerichtet ist, ein
den agents de change reservierter Raum (Gang) geschallen. Außerhalb
des Schrankens steht die Kaufmannschaft, den agents de change ihre
Aufträge gebend, aber auch Angestellte der letzteren, die ihre Ge
schäftsherren von hier aus unterstützen. Die ieilnehmer an dei
Warenbörse versammeln sich an schönen Tagen zum größten Icil
vor der Börse auf der Straße. — Die Börsenbesucher sind als solche
nicht organisiert.
Unter den kaufmännischen Körperschalten steht natur
gemäß an ersterStelle die Chambre de Commerce de Marseille,
die in ihrem Compte Rendu de la Situation Cotnmerciale et
Industrielle de la Circonscription de Marseille eine^ aus
gezeichnete jährliche Information über die Gestaltung von Verhehl,
Handel und Industrie Marseilles liefert. Die Ecole supörieure de
Commerce sowie eine Ecole des Mexanicicns sind Institute der
Kammer. Ihr zunächst ist die Societe pour la Ddfense du Com
merce et de l’Industrie de Marseille (kurz auch „la Defense”
geheißen) zu erwähnen. Sie setzt sich als freie Gesamtvereinigung
der Kaufmannschaft der öffentlichrechtlichen Zwangsorganisation der Han
delskammer zur Seite und stellt eine Zentralorganisation dar, die mit
den zahlreichen Spezialorganisationen der einzelnen Handels
zweige in engem Kontakte, zum Teil auch in organischer Verbindung
steht. Mitglieder können Einzelpersonen und kaufmännische oder
industrielle Vereinigungen Marseilles und seines Umkreises werden.
Die Chambre syndicale (Vorstand) der Gesellschaft wird teils durch
Wahl in der Generalversammlung, teils durch Kooptation derartig
gebildet, daß der Hauptteil derselben sich aus Vertretern der Spezial
vereinigungen der Kaufmannschaft zusammensetzt und die Gesellschaft
dadurch den Charakter eines „Svndicat des Syndikats” erhält. Die Soci-
bte pour la Defense besteht schon seit 1869. Sie bereitet jährlich die