Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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Schutze ihrer Interessen dar. Außerdem besteht noch ein „Svndicat 
des Courtiers d’Assurances Maritimes”. 
Als Mittelpunkt des Marseiller Handelsverkehrs kann die Börse 
bezeichnet werden, wenn es auch nicht so allgemein wie in Hamburg 
und anderen nordwesteuropäischen Seehandelsplätzen üblich ist, zur 
Börse zu gehen. Der Effektenverkehr findet mittags (11 bis 12 Uhr, 
im Winter bis 12 1 /2 Uhr), der Warenverkehr mittags (12 bis 12 1 / 2 , 
beziehungsweise 1 2 3 / 4 Uhr) und nachmittags (5 bis 5 3 / 4 Uhr) statt. 
Wie es an den französischen Handelsbörsen in der Regel der 
Fall ist, hat jedermann zur Börse freien Zutritt. Die Börsenräumlich 
keiten gehören der Handeskammer, die zur Deckung der Kosten des 
Baues und der Instandhaltung von der Kaufmannschaft einen Zuschlag 
zu den Handelskammerbeiträgen erhebt. Die äußere Ordnung des 
Börsenverkehrs (wie Bestimmung der Oeffnung und Schließung der 
Börse) und die Ausübung der Ordnungspolizei an derselben obliegt 
der Marine. 
Im großen Börsensaal ist durch einen kreisrunden Doppel 
schranken, in dessen Mitte eine Notierungstafel aufgerichtet ist, ein 
den agents de change reservierter Raum (Gang) geschallen. Außerhalb 
des Schrankens steht die Kaufmannschaft, den agents de change ihre 
Aufträge gebend, aber auch Angestellte der letzteren, die ihre Ge 
schäftsherren von hier aus unterstützen. Die ieilnehmer an dei 
Warenbörse versammeln sich an schönen Tagen zum größten Icil 
vor der Börse auf der Straße. — Die Börsenbesucher sind als solche 
nicht organisiert. 
Unter den kaufmännischen Körperschalten steht natur 
gemäß an ersterStelle die Chambre de Commerce de Marseille, 
die in ihrem Compte Rendu de la Situation Cotnmerciale et 
Industrielle de la Circonscription de Marseille eine^ aus 
gezeichnete jährliche Information über die Gestaltung von Verhehl, 
Handel und Industrie Marseilles liefert. Die Ecole supörieure de 
Commerce sowie eine Ecole des Mexanicicns sind Institute der 
Kammer. Ihr zunächst ist die Societe pour la Ddfense du Com 
merce et de l’Industrie de Marseille (kurz auch „la Defense” 
geheißen) zu erwähnen. Sie setzt sich als freie Gesamtvereinigung 
der Kaufmannschaft der öffentlichrechtlichen Zwangsorganisation der Han 
delskammer zur Seite und stellt eine Zentralorganisation dar, die mit 
den zahlreichen Spezialorganisationen der einzelnen Handels 
zweige in engem Kontakte, zum Teil auch in organischer Verbindung 
steht. Mitglieder können Einzelpersonen und kaufmännische oder 
industrielle Vereinigungen Marseilles und seines Umkreises werden. 
Die Chambre syndicale (Vorstand) der Gesellschaft wird teils durch 
Wahl in der Generalversammlung, teils durch Kooptation derartig 
gebildet, daß der Hauptteil derselben sich aus Vertretern der Spezial 
vereinigungen der Kaufmannschaft zusammensetzt und die Gesellschaft 
dadurch den Charakter eines „Svndicat des Syndikats” erhält. Die Soci- 
bte pour la Defense besteht schon seit 1869. Sie bereitet jährlich die
	        
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