Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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8. Entfaltung von Propaganda jeglicher Art, Versammlungen, 
Publikationen etc. 
Tatsächlich sind in dem Gebäude des Institut Colonial Mar- 
seillais vereinigt ein kleines Handelsmuseum, das überseeische Roh 
produkte und einige Exporterzeugnisse enthält, ein Kolonialmuseum, 
vornehmlich mit Rohprodukten aus den Kolonien, die Bureaus des 
Institutes, die Kolonialkurse, die Societe de Geographie, das Comite 
Marseillais de 1’Alliance Francaise, das die Förderung der franzö 
sischen Sprache und des französischen Einflusses in den Kolonien 
und im Auslande bezweckt, sowie das schon erwähnte Syndicat des 
Exportateur s.— Das Kolonialinstitut gibt eine Monatsschrift, l’Expansion 
Coloniale, heraus. 
Außer den bisher erwähnten Publikationen dienen der Infor 
mation des Handels u. a. die folgenden Zeitschriften: Le Phare 
du Commerce et de Flndustrie, Organe officiel des syndicats patro- 
naux des Bouches-du- Rhone (wöchentlich), L’Echo du Commerce de 
Marseille (wöchentlich), Le Midi Commercial et Agricole (wöchentlich), 
Midi Colonial (für Kolonialinteressen, wöchentlich), Le Journal des 
Colonies (wöchentlich), La France maritime, La Savonnerie Marseil 
laise, L’Echo de la Savonnerie u. a. 1 ) 
3. Handelstechnik. 
Es ist auffallend, daß trotz der in Frankreich im allgemeinen 
bestehenden Neigung, die verschiedenen Berufsbetätigungen unter ein 
gehende Reglements zu stellen, der Handelsverkehr in Marseille be 
züglich der üblichen Geschäftsbedingungen nur sehr wenig Regelung 
und Feststellungen sei es von offizieller Seite, sei es durch private kauf 
männische Korporationen, erfahren hat. Im Jahre 1878 ist zwar in 
dem damals von der Handelskammer herausgegebenen Werke „Le 
Port de Marseille” auch eine Zusammenstellung von Handelsge 
bräuchen erschienen, die seither in das Annuaire Commercial der Zeitung 
„Sömaphore“ Eingang gefunden hat, dieselbe ist aber heute von der 
Entwicklung im Handelsverkehr zum größten Teil längst überholt. 
Mit wenigen Ausnahmen 3 ) gibt es weder eine Feststellung von Handels 
gebräuchen, noch eine Aufstellung von allgemeinen Vertragsbedingungen 
seitens Autorität besitzender Korporationen. 
Bezüglich des Imports zur See nach Lieferungskontrakten ist 
es eine Eigentümlichkeit Marseilles, daß der Abschluß von Cif-Kon- 
1) Es erscheint auch eine handelswissenschaftliche Zeitschrift in Mar 
seille: Revue des Sciences commerciales (monatlich). 
2) Hierzu wären zu zählen das Reglement der Seidenkonditionierungs- 
anstalt für die Ermittlung des Rendements von Seidenkokons, das Re 
glement des Getreideschiedsgerichtes und die Platzbedingungen für den 
Handel mit Kaffee und Pfeffer ab Entrepot, die von der Vereinigung der 
Kolonialwarenhändler aufgestellt worden sind. Am wichtigsten sind die in 
letzter Zeit vom Syndicat des Importateurs de Cereales de Marseille formu 
lierten Importkontrakte für Getreide.
	        
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