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8. Entfaltung von Propaganda jeglicher Art, Versammlungen,
Publikationen etc.
Tatsächlich sind in dem Gebäude des Institut Colonial Mar-
seillais vereinigt ein kleines Handelsmuseum, das überseeische Roh
produkte und einige Exporterzeugnisse enthält, ein Kolonialmuseum,
vornehmlich mit Rohprodukten aus den Kolonien, die Bureaus des
Institutes, die Kolonialkurse, die Societe de Geographie, das Comite
Marseillais de 1’Alliance Francaise, das die Förderung der franzö
sischen Sprache und des französischen Einflusses in den Kolonien
und im Auslande bezweckt, sowie das schon erwähnte Syndicat des
Exportateur s.— Das Kolonialinstitut gibt eine Monatsschrift, l’Expansion
Coloniale, heraus.
Außer den bisher erwähnten Publikationen dienen der Infor
mation des Handels u. a. die folgenden Zeitschriften: Le Phare
du Commerce et de Flndustrie, Organe officiel des syndicats patro-
naux des Bouches-du- Rhone (wöchentlich), L’Echo du Commerce de
Marseille (wöchentlich), Le Midi Commercial et Agricole (wöchentlich),
Midi Colonial (für Kolonialinteressen, wöchentlich), Le Journal des
Colonies (wöchentlich), La France maritime, La Savonnerie Marseil
laise, L’Echo de la Savonnerie u. a. 1 )
3. Handelstechnik.
Es ist auffallend, daß trotz der in Frankreich im allgemeinen
bestehenden Neigung, die verschiedenen Berufsbetätigungen unter ein
gehende Reglements zu stellen, der Handelsverkehr in Marseille be
züglich der üblichen Geschäftsbedingungen nur sehr wenig Regelung
und Feststellungen sei es von offizieller Seite, sei es durch private kauf
männische Korporationen, erfahren hat. Im Jahre 1878 ist zwar in
dem damals von der Handelskammer herausgegebenen Werke „Le
Port de Marseille” auch eine Zusammenstellung von Handelsge
bräuchen erschienen, die seither in das Annuaire Commercial der Zeitung
„Sömaphore“ Eingang gefunden hat, dieselbe ist aber heute von der
Entwicklung im Handelsverkehr zum größten Teil längst überholt.
Mit wenigen Ausnahmen 3 ) gibt es weder eine Feststellung von Handels
gebräuchen, noch eine Aufstellung von allgemeinen Vertragsbedingungen
seitens Autorität besitzender Korporationen.
Bezüglich des Imports zur See nach Lieferungskontrakten ist
es eine Eigentümlichkeit Marseilles, daß der Abschluß von Cif-Kon-
1) Es erscheint auch eine handelswissenschaftliche Zeitschrift in Mar
seille: Revue des Sciences commerciales (monatlich).
2) Hierzu wären zu zählen das Reglement der Seidenkonditionierungs-
anstalt für die Ermittlung des Rendements von Seidenkokons, das Re
glement des Getreideschiedsgerichtes und die Platzbedingungen für den
Handel mit Kaffee und Pfeffer ab Entrepot, die von der Vereinigung der
Kolonialwarenhändler aufgestellt worden sind. Am wichtigsten sind die in
letzter Zeit vom Syndicat des Importateurs de Cereales de Marseille formu
lierten Importkontrakte für Getreide.