Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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Verkauf desselben noch lange nicht. Auch die nähere Bezeichnung der 
Provenienz, z. B. Coorg, Mysore, Neilgherry, wäre noch ungenügend, 
jede einzelne Sorte muß vielmehr mit dem Namen der Plantage, von 
der sie stammt, bezeichnet sein und diese Bezeichnung ist dann für 
die Bewertung des Kaffees maßgebend. 
Die Ware wird, wie schon angedeutet, vom Eigner einem Makler 
zum Verkaufe übergeben, bleibt aber selbst in der Wharf liegen. Der 
Broker kündigt dann die Partie neben anderen für einen bestimmten 
Tag zur öffentlichen Versteigerung mittels „Catalogues” (Auktions 
listen) an. Muster wie Auktionslisten liegen am Tage vor der Auktion 
und am Auktionstage selbst in seinem Kontor auf. 
Die Londoner Kaffeeauktionen finden jeden Dienstag, Mittwoch, 
Donnerstag und Freitag, also viermal wöchentlich statt und sind 
öffentlich. Sämtliche Kaffeesorten. die nach London kommen, 
durchlaufen die Auktion, es wäre denn, daß der Eigentümer glaubt, 
die Ware vorteilhafter schwimmend oder sonst irgendwie privatim ver 
kaufen zu können. 
Die an der Auktion interessierten Personen sind die merchants, 
i. e. die Importeure der Ware, die englische oder überseeische Handels 
häuser oder Banken sein können, die die Ware in Konsignation be 
kommen i. d. R. auf Grund ihrer im Produktionslande entfalteten 
Finanzierungstätigkeit. Die dem Eigentümer berechnete Verkaufs 
kommission unterliegt natürlich der Abmachung und schwankt nach dem 
Umsatz, beträgt aber im allgemeinen 1 bis 3%, worin die Auslagen 
nicht inbegriffen sind. 
Als Mittelsperson zwischen dem Verkäufer und dem Käufer fungiert 
je ein Makler, der Selling broker, dem der Verkauf übertragen ist einer 
seits. der buying broker anderseits. Der Broker erhält vom Verkäufer der 
Ware zumeist 1 /g°/ 0 Brokerage, zuweilen auch 1%. Dem Käufer der Ware 
wird a /2°/o berechnet. Daneben hat der Käufer der Ware natürlich den 
Einkaufsmakler, dessen er sich bedient, speziell zu bezahlen. 
Der Selling broker berechnet dem Käufer ferner ein Losgeld 
(lot-money) im Betrage von 6 d für jedes lot; mit diesem bestreitet 
er verschiedene Auslagen, wie die Herstellungskosten der Auktionslisten, 
die Miete des Saleroom, so daß das Losgeld eigentlich kaum als Ver 
dienst zu betrachten ist. 
Als Käufer auf den Auktionen pflegen nur am Platze ansässige 
Firmen aufzutreten, und zwar unterscheidet man da die „Exporters ’, 
die sich mit dem Reexporte des Kaffees befassen und die „home 
traders”, die den Inlandsmarkt versorgen. 
Die für die Auktionen geltenden Verkaufsbedingungen sind ziem 
lich strenge und wahren dem Verkaufsmakler das Recht, einen ihm 
nicht genügend bekannten Bieter zu refüsieren. Dadurch ist dem Be 
suche, beziehungsweise dem direkten Angebote ausländischer, ja selbst 
nicht am Platze ansässiger, inländischer Firmen ein Riegel vorge 
schoben. Diese Interessenten müssen sich infolgedessen immer eines 
in London ansässigen Einkaufskommissionärs, beziehungsweise des ob-
	        
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