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Verkauf desselben noch lange nicht. Auch die nähere Bezeichnung der
Provenienz, z. B. Coorg, Mysore, Neilgherry, wäre noch ungenügend,
jede einzelne Sorte muß vielmehr mit dem Namen der Plantage, von
der sie stammt, bezeichnet sein und diese Bezeichnung ist dann für
die Bewertung des Kaffees maßgebend.
Die Ware wird, wie schon angedeutet, vom Eigner einem Makler
zum Verkaufe übergeben, bleibt aber selbst in der Wharf liegen. Der
Broker kündigt dann die Partie neben anderen für einen bestimmten
Tag zur öffentlichen Versteigerung mittels „Catalogues” (Auktions
listen) an. Muster wie Auktionslisten liegen am Tage vor der Auktion
und am Auktionstage selbst in seinem Kontor auf.
Die Londoner Kaffeeauktionen finden jeden Dienstag, Mittwoch,
Donnerstag und Freitag, also viermal wöchentlich statt und sind
öffentlich. Sämtliche Kaffeesorten. die nach London kommen,
durchlaufen die Auktion, es wäre denn, daß der Eigentümer glaubt,
die Ware vorteilhafter schwimmend oder sonst irgendwie privatim ver
kaufen zu können.
Die an der Auktion interessierten Personen sind die merchants,
i. e. die Importeure der Ware, die englische oder überseeische Handels
häuser oder Banken sein können, die die Ware in Konsignation be
kommen i. d. R. auf Grund ihrer im Produktionslande entfalteten
Finanzierungstätigkeit. Die dem Eigentümer berechnete Verkaufs
kommission unterliegt natürlich der Abmachung und schwankt nach dem
Umsatz, beträgt aber im allgemeinen 1 bis 3%, worin die Auslagen
nicht inbegriffen sind.
Als Mittelsperson zwischen dem Verkäufer und dem Käufer fungiert
je ein Makler, der Selling broker, dem der Verkauf übertragen ist einer
seits. der buying broker anderseits. Der Broker erhält vom Verkäufer der
Ware zumeist 1 /g°/ 0 Brokerage, zuweilen auch 1%. Dem Käufer der Ware
wird a /2°/o berechnet. Daneben hat der Käufer der Ware natürlich den
Einkaufsmakler, dessen er sich bedient, speziell zu bezahlen.
Der Selling broker berechnet dem Käufer ferner ein Losgeld
(lot-money) im Betrage von 6 d für jedes lot; mit diesem bestreitet
er verschiedene Auslagen, wie die Herstellungskosten der Auktionslisten,
die Miete des Saleroom, so daß das Losgeld eigentlich kaum als Ver
dienst zu betrachten ist.
Als Käufer auf den Auktionen pflegen nur am Platze ansässige
Firmen aufzutreten, und zwar unterscheidet man da die „Exporters ’,
die sich mit dem Reexporte des Kaffees befassen und die „home
traders”, die den Inlandsmarkt versorgen.
Die für die Auktionen geltenden Verkaufsbedingungen sind ziem
lich strenge und wahren dem Verkaufsmakler das Recht, einen ihm
nicht genügend bekannten Bieter zu refüsieren. Dadurch ist dem Be
suche, beziehungsweise dem direkten Angebote ausländischer, ja selbst
nicht am Platze ansässiger, inländischer Firmen ein Riegel vorge
schoben. Diese Interessenten müssen sich infolgedessen immer eines
in London ansässigen Einkaufskommissionärs, beziehungsweise des ob-