Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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Coffee, @ cwt., in bond. 
BULKED, 
Prompt 4th September, 1911. — Discount 1 per Cent. 
345. Bags Guatemala. 
Ex Ptarmig'an. June 1911 1 ). 
Per Niederwald, @ Pto. Barrios’). 
Lying at Symon's Wharf. 
Mark PUe Sale Lot Wharf Lot Bags 
Bonito 134 1 221 20 
2 
3 
4 
5 
222 
223 
224 
225 
20 
20 
10 
7 
135 
Wie aus den Auktionsbedingungen hervorgeht, ist dem Verkaufs 
makler das Recht gewahrt, die Anerkennung irgendeines Angebotes 
zu verweigern oder irgendeinen Käufer zu refüsieren. Unter dieser 
Voraussetzung wird der Meistbietende Käufer, der Verkäufer jedoch 
behält sich vor, selbst oder mittels eines Vertreters zu bieten, beliebige 
Lose vor oder während des Verkaufes zu ändern oder zurückzuziehen. 
— Wenn irgendein Streit entsteht, so ist dieser durch Abstimmung 
beizulegen oder dessen Entscheidung dem Selling broker anheimzu 
stellen. Makler, beziehungsweise Vertreter, die auf der Auktion 
kaufen, haben Depots im verlangten Ausmaße zu stellen und die 
Namen ihrer Kommittenten innerhalb dreier Tage nach dem Verkaufe 
aufzugeben; ferner können sie für die Einhaltung der Verkaufsbedin 
gungen verantwortlich gemacht werden. 
Was nun den Erlag von Deposits anlangt, so wird diese Regel 
nicht immer eingehalten, da Verkäufer und Käufer ständig in Ver 
bindung sind und sich kennen, weil der Verkäufer ferner stets mit 
denselben Brokers zu tun hat. Dies ändert natürlich an dem Rechte 
des Verkäufers, ein Depot zu verlangen, nichts. 
Die Bezahlung der Ware erfolgt nach den Bedingungen, die 
unter den Begriff des „Prompt” fallen und auf den Auktionslisten 
findet sich bereits der „Prompt day” (Zahltag) vorgedruckt. Auf der 
als Beispiel angeführten Auktionsliste ist dies der 4. September. Der 
Auktionstag fiel nämlich auf Dienstag, den 1. August, der nächste 
Samstag — die Promptfrist wird nämlich von dem auf den Auktions 
tag folgenden Samstage gerechnet — auf den 5. August. Die Frist, 
innerhalb der der Käufer die Herausgabe der Warrants, beziehungs 
weise der Delivery Order verlangen, d. h. den Abruf vollziehen muß, 
bfeträgt 30 Tage, endigt daher in unserem Falle am 4. September. 
*) Ankunftsschiff. 
2 ) Schiff in das die Ware ursprünglich verladen wurde und Ver 
schiffungshafen.
	        
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