343
Coffee, @ cwt., in bond.
BULKED,
Prompt 4th September, 1911. — Discount 1 per Cent.
345. Bags Guatemala.
Ex Ptarmig'an. June 1911 1 ).
Per Niederwald, @ Pto. Barrios’).
Lying at Symon's Wharf.
Mark PUe Sale Lot Wharf Lot Bags
Bonito 134 1 221 20
2
3
4
5
222
223
224
225
20
20
10
7
135
Wie aus den Auktionsbedingungen hervorgeht, ist dem Verkaufs
makler das Recht gewahrt, die Anerkennung irgendeines Angebotes
zu verweigern oder irgendeinen Käufer zu refüsieren. Unter dieser
Voraussetzung wird der Meistbietende Käufer, der Verkäufer jedoch
behält sich vor, selbst oder mittels eines Vertreters zu bieten, beliebige
Lose vor oder während des Verkaufes zu ändern oder zurückzuziehen.
— Wenn irgendein Streit entsteht, so ist dieser durch Abstimmung
beizulegen oder dessen Entscheidung dem Selling broker anheimzu
stellen. Makler, beziehungsweise Vertreter, die auf der Auktion
kaufen, haben Depots im verlangten Ausmaße zu stellen und die
Namen ihrer Kommittenten innerhalb dreier Tage nach dem Verkaufe
aufzugeben; ferner können sie für die Einhaltung der Verkaufsbedin
gungen verantwortlich gemacht werden.
Was nun den Erlag von Deposits anlangt, so wird diese Regel
nicht immer eingehalten, da Verkäufer und Käufer ständig in Ver
bindung sind und sich kennen, weil der Verkäufer ferner stets mit
denselben Brokers zu tun hat. Dies ändert natürlich an dem Rechte
des Verkäufers, ein Depot zu verlangen, nichts.
Die Bezahlung der Ware erfolgt nach den Bedingungen, die
unter den Begriff des „Prompt” fallen und auf den Auktionslisten
findet sich bereits der „Prompt day” (Zahltag) vorgedruckt. Auf der
als Beispiel angeführten Auktionsliste ist dies der 4. September. Der
Auktionstag fiel nämlich auf Dienstag, den 1. August, der nächste
Samstag — die Promptfrist wird nämlich von dem auf den Auktions
tag folgenden Samstage gerechnet — auf den 5. August. Die Frist,
innerhalb der der Käufer die Herausgabe der Warrants, beziehungs
weise der Delivery Order verlangen, d. h. den Abruf vollziehen muß,
bfeträgt 30 Tage, endigt daher in unserem Falle am 4. September.
*) Ankunftsschiff.
2 ) Schiff in das die Ware ursprünglich verladen wurde und Ver
schiffungshafen.