Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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der Bevorzugung minderer Qualitäten durch die Konsumländer, was 
besonders für Deutschland zutrifft, woran allerdings die in diesem 
Lande vorgenommene Zollerhöhung mit schuld trägt. 
Bezüglich des Londoner Kaffeehandelsstandes sei erwähnt, daß 
die Merchants und Brokers durchwegs Engländer sind, während sich 
das Exportgeschäft vornehmlich in Händen deutscher Firmen befindet. 
Der Londoner Kaffeeexport richtet sich nach allen Kaffee trinkenden 
Ländern, vornehmlich aber nach Deutschland, Österreich, Rußland, den 
nordischen Ländern, den Mittelmeerländern; Persien, und den vielen 
kleineren englischen Kolonien, die selbst keinen Kaffee produzieren. 
Die Londoner Kaffeeexporteurc sind zum Teile reine Einkaufs 
kommissionäre und finden daher ihren Nutzen lediglich in der Ein 
kaufskommission, die gewöhnlich 2% vom Einkaufsfakturawerte be 
trägt, zum Teile aber — und dies sind die kapitalskräftigeren Firmen — 
sind sie Eigenhändler, halten ein großes Lager und sind dadurch natür 
lich in der Lage, aus den Fluktuationen des Marktes Nutzen zu ziehen. 
Der Verkehr mit den ausländischen Kunden basiert hauptsäch 
lich auf Mustersendungen, weniger auf der Aussendung von Reisenden 
oder auf persönlichem Besuche. 
Die Konditionen, zu denen an die Kunden verkauft, bezie 
hungsweise für sie eingekauft wird, sind verschiedene. Vorherrschend 
ist die Kondition: Kassa mit l°/ 0 Skonto oder dreimonatliches Akzept. 
Daneben finden sich aber Konditionen wie: Netto Kassa nach Emp 
fang der Ware, sofortige Bezahlung gegen Auslieferung der Doku 
mente usw. usw. Zum Schlüsse soll noch durch zwei Originalfakturen der 
Kaffeeexport als Kommissionshandel einerseits, als Eigenhandel ander 
seits, beleuchtet werden. 
Der in Faktura A berechnete Preis von 80/— pro cwt. repräsentiert 
„die ersten Kosten” (first cost), d. h. den durch den direkten Import 
von Übersee, beziehungsweise durch den Auktionseinkauf sich ergeben 
den Preis „frei London”, worin jedoch die Auktionsspesen noch nicht 
inbegriffen sind. Versicherung und Fracht werden in diesem Beispiele 
durch den Kommittenten beglichen. 
Faktura B bezieht sich auf einen Export im Eigenhandel; der 
Exporteur stellt daher den Preis C. I. F. Importhafen des Bestimmungs 
landes an, weshalb die Berechnung jeglicher Spesen entfällt. 
Der Rembours erfolgt entweder durch Scheckrimesse London in 
der Höhe des Fakturabetrages, der sich ja in beiden Fällen „per heute” 
versteht, oder beiTrassierung per 3 Monate auf den Käufer (Kommittenten) 
oder seine Bank durch Umrechnung des Fakturabetrages zum Londoner 
Dreimonatkurse für Wechsel des Importlandes. Notierte beispielsweise 
Wien per 3 Monate in London 2 4‘44, so hätte die zur Deckung der 
Faktura B ausgestellte Tratte zu lauten auf: 
£ 490.7.6 X 24'44 = ÄTl.984‘75 per 12. Juni 1912. 
Die Dokumente würden sodann gegen Akzeptierung dieser Tratte 
ausgehändigt, wodurch die Transaktion, normale Umstände vorausge 
setzt, abgeschlossen erscheint.
	        
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