38
H. Einzelne Handelszweige.
1. Getreide,
Im Jahre 1909 wurden nach Marseille zur See eingeführt
Weizen
Mais .
Hafer
Gerste
im französischen im internationalen
Zollverkehr (direkten) Transitverkehr
Meterzentner 1 Meterzentner
. 4,411.812 1,672.850
. 1,001.568 360.030
. 746.897 212.780
87.802 69.000
zusammen
Meterzentner
6,084.662
1,361.598
959.677
156.802
In den vorstehenden Zahlen ist die Zufuhr im Kabotageverkehr
mit französischen Häfen (dagegen wohl die zollfreie Einfuhr' aus Algier
und Tunis) nicht inbegriffen. Sie betrug an Weizen und Weizenmehl
178.359 Meterzentner. Überdies brachten die Eisenbahnen 994.748
Meterzentner Getreide nach Marseille.
Die Bedeutung Marseilles im Getreideeinfuhrverkehr Frankreichs er
hellt daraus, daß gegenüber der obigen Einfuhr an Weizen von 4.412 Mil
lionen Meterzentner die gesamte Weizeneinfuhr Frankreichs (im Zoll
verkehr) 7.473 Millionen Meterzentner betrug. Über Marseille kommt
somit weitaus mehr als die Hälfte des importierten Weizens.
Der große Getreideverkehr Marseilles gründet sich in erster Linie
auf die bedeutende Mühlenindustrie der Stadt und ihrer Um
gebung 1 ) sowie auf die für diese Industrie bestehenden besonderen
Bezugs- und Absatzverhältnisse. Die Mühlenindustrie des er
wähnten Gebietes — wir wollen sie kurz als „Marseiller” bezeichnen —
ist auf der Verarbeitung ausländischen Weizens aufgebaut.
Die besondere Eignung südrussischen und Donau-Weizens zu Mehl
mit hohem Glutengehalt, wie es der Süden braucht, und die hohe
Eignung des nordafrikanischen und südrussischen Hartweizens zur Grieß
fabrikation haben die Größe der Marseillcr Mühlenindustrie und die
Entwicklung mit ihr zusammenhängender, Mehl verarbeitender Indu
strien (wie der Teigwaren- und Biskuitsindustrie) veranlaßt. Die
Verwendung von Importweizen, der besondere Eigenschaften besitzt
und billiger ist als das inländische Produkt, ist für die Marseiller
Mühlenindustrie und die anderen erwähnten Industrien des Platzes
Existenzbedingung. Sie alle sind zum großen Teil Export
industrien, könnten weder ihren Export noch auch ihren gegen
wärtigen Absatz im Inlande aufrechthalten, wären sie auf inländischen
Weizen allein angewiesen. Den ausländischen zu verarbeiten ist aber
anderseits der Industrie nur solange in dem gegebenen großen Um
fange möglich, als Einrichtungen getroffen sind, die bewirken, daß
bei Reexport des Importweizens im verarbeiteten Zustande für diesen
kein Zoll zu entrichten ist, aber auch der Absatz der aus ihm er-
) Vgl. S. 61.