Full text: XIV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (14)

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Wurde auf Ablieferung nach Ankunft (Ankunftskontrakt) 
verkauft, so erhält der Verkäufer, beziehungsweise dessen Vertreter 
am Platze, sobald die Ware zur Ausschiffung bereit ist, von der 
Schiffsunternehmung, beziehungsweise vom Consignataire de navire den 
Bon ä delivrer, wogegen die ganze oder der Hauptteil der Fracht — man 
zahlt zumeist 90% -zu bezahlen ist. — Die Ausladung geschieht unter der 
Überwachung des M a i t r e - p o r t e f ai x *), der einen Rapport de sui \ eiilance 
bezüglich Quantität und Qualität zu erstatten und Muster der Ware 
zu entnehmen und zu siegeln hat. Er erhält 5 Centimes per 100 Kilo 
gramm. Ein außerhalb Marseilles wohnender Käufer kann einen porte- 
f a ix zur Übernahme der Ware beauftragen. Einige Importeure haben 
ihre eigenen angestellten Überwacher (surveillants, controleurs), oder es 
tritt eine spezielle Kontrollfir m a 2 ) als surveillant in I ätigkeit. Letz 
teres gilt insbesondere für Cif-Geschäfte. 
Wurde das Geschäft eines mit Ankunftskontrakten weiterver 
kaufenden Importeurs, wie in der Regel, durch eine Bank unanzieit, 
so stellt die Bank auf Grund des Konnossements an die einzelnen 
Käufer für die auf sie entfallenden Teile der Ladung Ordres de liv- 
raison aus und besorgt bei Barzahlung die Einkassierung mittels Recu. 
Zahlungsbedingung ist gewöhnlich Barzahlung mit 1% Es- 
kompte oder Bank-Akzept per 90 Tage vom Datum des Konnossements 
(letzteres vornehmlich bei Cif-Geschäften). 
Für den Streitfall werden die Geschäfte häufig der Kom 
petenz eines Schiedsgerichtes unterstellt. 3 ) Hierbei tritt das Schieds- 
1) Maitre-p ortefaix ist der erste unter den Arbeitern, die den Um 
schlag einer Warensendung zu besorgen haben. Er leitet und überwacht die 
Umschlagsarbeit und fungiert bis zu einem gewissen Grade in Vertrauens 
stellung als Sachverständiger bei der Übernahme der Ware. Deshalb verfügt 
auch jede größere Warenbranche über ihre besonderen maitres-portefaix, 
die nur in ihr tätig sind. Vgl. die Tätigkeit der maitres-portefaix im 
Olivenölverkebr, S. 75. 
2) Marseille und Genua sind wichtige Plätze im Tätigkeitsbereiche 
der internationalen Kontrollfirma Goldstück, Hainze & Cie, I aiis, 
die sich damit befaßt, für Verkäufer oder Käufer, zumeist für erstere, auf 
einem Platze, auf dem dieselben sich nicht selbst befinden, bei der Spe 
dition der Ware (zumeist Ausladung) zu intervenieren, indem Quantität und 
Qualität kontrolliert, eventuell eine Musterziehung überwacht oder vor 
genommen oder auch die Vertretung des abwesenden Hauses bei einem 
schiedsrichterlichen Verfahren besorgt wird. Das Haus wurde im Jahre 
1878 begründet und befindet sich außer auf den erwähnten Plätzen in Le 
Havre, Dünkirchen, Rouen, Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam, Hamburg, 
Bremen, Stettin, Emden, Kopenhagen, Aarhus, Stockholm, Christiama, Bergen, 
Barzelona, Neapel, Venedig, Livorna, Palermo, London, Liverpool, Hüll, 
Bristol, Brailau.a. O. Es erleidet nur eine ganz unbedeutende Konkurrenz. Die er 
wähnte Tätigkeit nimmt es vielfach an Stelle der Verkaufsagenten vor, die 
sie nicht immer in befriedigender Weise besorgten. Am meisten hat das 
Haus mit Getreide und anderen Saaten zu tun, es ist aber auch mit Kaffee, 
Pfeffer, Häuten, Phosphaten und anderen Waren beschäftigt. In Marseille 
verwendet es eine Reihe bestimmter maitres-portefaix. 
Q Vgl. S. 23, Anm. 1.
	        
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