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Wurde auf Ablieferung nach Ankunft (Ankunftskontrakt)
verkauft, so erhält der Verkäufer, beziehungsweise dessen Vertreter
am Platze, sobald die Ware zur Ausschiffung bereit ist, von der
Schiffsunternehmung, beziehungsweise vom Consignataire de navire den
Bon ä delivrer, wogegen die ganze oder der Hauptteil der Fracht — man
zahlt zumeist 90% -zu bezahlen ist. — Die Ausladung geschieht unter der
Überwachung des M a i t r e - p o r t e f ai x *), der einen Rapport de sui \ eiilance
bezüglich Quantität und Qualität zu erstatten und Muster der Ware
zu entnehmen und zu siegeln hat. Er erhält 5 Centimes per 100 Kilo
gramm. Ein außerhalb Marseilles wohnender Käufer kann einen porte-
f a ix zur Übernahme der Ware beauftragen. Einige Importeure haben
ihre eigenen angestellten Überwacher (surveillants, controleurs), oder es
tritt eine spezielle Kontrollfir m a 2 ) als surveillant in I ätigkeit. Letz
teres gilt insbesondere für Cif-Geschäfte.
Wurde das Geschäft eines mit Ankunftskontrakten weiterver
kaufenden Importeurs, wie in der Regel, durch eine Bank unanzieit,
so stellt die Bank auf Grund des Konnossements an die einzelnen
Käufer für die auf sie entfallenden Teile der Ladung Ordres de liv-
raison aus und besorgt bei Barzahlung die Einkassierung mittels Recu.
Zahlungsbedingung ist gewöhnlich Barzahlung mit 1% Es-
kompte oder Bank-Akzept per 90 Tage vom Datum des Konnossements
(letzteres vornehmlich bei Cif-Geschäften).
Für den Streitfall werden die Geschäfte häufig der Kom
petenz eines Schiedsgerichtes unterstellt. 3 ) Hierbei tritt das Schieds-
1) Maitre-p ortefaix ist der erste unter den Arbeitern, die den Um
schlag einer Warensendung zu besorgen haben. Er leitet und überwacht die
Umschlagsarbeit und fungiert bis zu einem gewissen Grade in Vertrauens
stellung als Sachverständiger bei der Übernahme der Ware. Deshalb verfügt
auch jede größere Warenbranche über ihre besonderen maitres-portefaix,
die nur in ihr tätig sind. Vgl. die Tätigkeit der maitres-portefaix im
Olivenölverkebr, S. 75.
2) Marseille und Genua sind wichtige Plätze im Tätigkeitsbereiche
der internationalen Kontrollfirma Goldstück, Hainze & Cie, I aiis,
die sich damit befaßt, für Verkäufer oder Käufer, zumeist für erstere, auf
einem Platze, auf dem dieselben sich nicht selbst befinden, bei der Spe
dition der Ware (zumeist Ausladung) zu intervenieren, indem Quantität und
Qualität kontrolliert, eventuell eine Musterziehung überwacht oder vor
genommen oder auch die Vertretung des abwesenden Hauses bei einem
schiedsrichterlichen Verfahren besorgt wird. Das Haus wurde im Jahre
1878 begründet und befindet sich außer auf den erwähnten Plätzen in Le
Havre, Dünkirchen, Rouen, Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam, Hamburg,
Bremen, Stettin, Emden, Kopenhagen, Aarhus, Stockholm, Christiama, Bergen,
Barzelona, Neapel, Venedig, Livorna, Palermo, London, Liverpool, Hüll,
Bristol, Brailau.a. O. Es erleidet nur eine ganz unbedeutende Konkurrenz. Die er
wähnte Tätigkeit nimmt es vielfach an Stelle der Verkaufsagenten vor, die
sie nicht immer in befriedigender Weise besorgten. Am meisten hat das
Haus mit Getreide und anderen Saaten zu tun, es ist aber auch mit Kaffee,
Pfeffer, Häuten, Phosphaten und anderen Waren beschäftigt. In Marseille
verwendet es eine Reihe bestimmter maitres-portefaix.
Q Vgl. S. 23, Anm. 1.