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gericht vielfach als erste Instanz an Stelle des Tribunal de commerce, so
daß das Berufungsrecht aufrecht bleibt. Es besteht ein Bureau d’ex-
pertises et d ’ a r hi träges des cereales in Marseille, durch das
das Schiedsgerichtswesen und die Vornahme von Qualitätsexpertisen
im Getreidehandel eine ständige Organisationsbasis erhalten haben.
Nach dem Reglement des Bureaus müssen die Kontrahenten
die expertise oder arbitrage durch Einreichung eines von ihnen
Unterzeichneten Formulars ansuchen. Für jeden Streitfall sind einer
oder drei Experts-Arbitres aus einer vom Bureau zuzammengestellten
Liste zu wählen. Für den Fall, als sich die Parteien nicht auf einen
einigen können, ist von beiden Teilen je einer zu wählen, während
der dritte von diesen beiden oder durch Auslosung bestimmt wird.
Appell-Expertisen werden durch eine Kommission von 5 Personen
abgehalten.