Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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und Arbeitslöhne im Preise gestiegen, so findet der Versicherte 
in der Entschädigung gegenüber den seinerzeitigen Selbst 
gestehungskosten einen Gewinn, der allerdings in der Regel nur 
einen Teil des legitimen Gewinnes beträgt, den er ohne Brand 
erzielt hätte. Man sieht hieraus, daß der Versicherer genau zwischen 
zweierlei Gewinnen unterscheidet, daß er den Gewinn aus der 
öffentlichen Preisbildung ersetzt, aber den Unternehmergewinn 
ausschließt. Man kann sich diesen Vorgang auch in folgender 
Weise plausibel machen. Da der Versicherer dem Fabrikanten 
nicht den Marktpreis (Verkaufspreis) seiner fertigen Ware ver 
gütet, so muß er ihm doch mehr geben als den Selbstkostenpreis, 
er muß ihn wenigstens in die Lage versetzen, die verbrannten 
Waren nachzuerzeugen, so wie er dem Besitzer von Gebrauchs 
gegenständen nicht den Einkaufspreis, sondern den Nach 
schaffungspreis derselben ersetzt. Nur dann ersetzt der Ver 
sicherer den Marktpreis, wenn der Versicherte mit Verlust ge 
arbeitet hat, d. h. wenn der Nacherzeugungspreis sich höher als 
der Marktpreis stellen würde. 
Zwischen dem Gewinn aus der öffentlichen Preisbildung und 
dem Unternehmergewinn lassen sich allerdings nicht immer ganz 
scharfe Grenzen ziehen. Dies würde voraussetzen, daß der Markt 
preis der fertigen Waren allen Preisbewegungen der Rohstoffe 
und Arbeitslöhne folgt, was bei unseren komplizierten wirtschaft 
lichen Verhältnissen jedoch nicht der Fall ist. Die Fabrikatpreise 
können bei Überproduktion trotz steigender Rohstoffpreise ab- 
flauen, anderseits können die Fabrikatpreise infolge einer günstigen 
Konjunktur trotz sinkender Rohstoffpreise in dieHöhe schnellen. Der 
Versicherte kann in dem einen Falle einen hohen Preisbildungs 
gewinn aus den Rohstoffen, aber einen geringen Preisbildungs 
gewinn oder einen Preisbildungsverlust an den Fabrikaten er 
fahren und umgekehrt. Die geschilderte Methode des Versicherers 
kann daher dazu führen, daß der Versicherte, auf die verbrannten 
fertigen Fabrikate bezogen, in dem einen Falle doch auch einen 
Teil des Unternehmergewinnes, in dem anderen Falle aber weniger 
als den Preisbildungsgewinn vergütet erhält. Der Umstand also, daß 
der Preisbildungsgewinn an Rohstoffen und Fabrikaten nicht Hand in 
Hand geht, verwischt die Grenzen zwischen Preisbildungsgewinn und 
Unternehmergewinn, und man wird einräumen müssen, daß hierin 
ein Mangel dieses Bewertungsverfahrens gelegen ist. Dieser Mangel 
wäre natürlich sofort behoben, wenn der Versicherer für fertige 
Fabrikate die Verkaufspreise vergüten könnte. Dies ist jedoch 
unmöglich, weil die Verkaufspreise zum großen Teile Phantasie 
preise, und überhaupt nur Hoffnungspreise sind. Eine Modistin 
kann für einen Damenhut, an dem Material und Arbeit 60 K 
kosteten, 200 K verlangen und möglicherweise auch bekommen. 
Der Manufakturwarenfabrikant versieht sich für die neue Saison 
mit einer großen Menge neuer Gewebe und neuer Dessins. Ein 
Teil derselben wird einschlagen, wird vielleicht sogar Mode
	        
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