Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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differenz-Versicherung zur Vergütung des Vermögensentganges, 
welchen der Käufer dadurch erleidet, daß er vom Zucker 
fabrikanten Zucker zu einem billigeren als dem am Brandtage 
gütigen Marktpreise gekauft hat, daß aber der Zuckerfabrikant 
infolge des Brandes seiner Lieferungspflicht enthoben ist. 
Anderseits gibt es Produkte, für welche sich der Ersatzwert 
überhaupt nur auf Basis des Verkaufspreises oder Marktpreises 
bestimmen-läßt; dieser Fall trifft bei den meisten Rohstoffen zu, 
z. B. bei Erntefrüchten, Bergwerksprodukten, stehendem Wald, 
geschlagenem Rundholz usf. Der seinerzeitige Ankaufspreis für 
das Kohlenbergwerk, für den abzustockenden Wald etc. mag aus 
nehmend billig gewesen sein, das kann jedoch für die Ent 
schädigung nicht maßgebend sein, ebensowenig wie es von Einfluß 
wäre, wenn der Versicherte das Kohlenbergwerk oder den Wald 
bestand zum Geschenk erhalten hätte. Die Umsätze in solch großen 
Objekten sind anderseits so selten und betreffen Objekte von 
solcher Verschiedenheit, daß es einen Marktpreis für Bergwerke 
oder Wälder nicht gibt, aus welchem sich die Selbstkosten des 
Rohproduktes ableiten ließen. Es besteht daher die Notwendigkeit, 
von den Marktpreisen der Rohprodukte, der Erze, der Kohlen, 
des Rundholzes auszugehen und von diesen Marktpreisen auf den 
verbrannten Rohstoff zurückzurechnen unter Berücksichtigung der 
Kosten, welche noch aufzuwenden gewesen wären, um den Roh 
stoff marktfähig zu machen. 
Man sieht daraus, daß der Feuerversicherer manchmal ge 
zwungen ist, auch den entgangenen Gewinn zu vergüten, und 
daß er sich in diesen Fällen dazu herbeilassen kann, weil er in 
dem Marktpreise einen sicheren Boden unter den Füßen hat. 
Bei der Versicherung von Handels- und Industrieunter 
nehmungen tritt dem Feuerversicherer neben dem Gewinne noch 
ein anderes Element entgegen, welches in einem gewissen 
Parallelismus zum Gewinne stellt, nämlich die Regie. Unter Regie 
versteht man die Geschäftsunkosten, also die Gehalte, zu welchen, 
wenn der Eigentümer persönlich in seinem Unternehmen tätig ist, 
natürlich auch ein Äquivalent für diese seine Tätigkeit zu rechnen 
ist, ferner die Arbeitslöhne, die Miete, die Steuern, die Prämien 
für öffentliche und private Versicherung, die Kosten für Beleuch 
tung, Heizmaterial, Maschinenschmieröl, Packmaterial usf. 
Die Regie, und in genau derselben Weise auch der Gewinn 
spielen nun eine verschiedene Rolle, je nachdem ein Fabriks 
betrieb oder ein Handelsbetrieb in Frage kommt. 
Wenn dem Fabrikanten von ihm erzeugte Ware vernichtet 
wird, so ist die darauf verwendete Regie unwiederbringlich ver 
loren ; die neue Fabrikation erfordert Zeit und daher neue Regie 
kosten. Wenn dem Händler seine Ware untergeht, so besteht — 
wenigstens theoretisch für ihn die Möglichkeit, sofort neue 
Ware zu beziehen; der Umsatz, auf welchen er seine Regie um 
legt, braucht dadurch nicht geschmälert zu werden. Genau ebenso
	        
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