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die Solvenz der Gesellschaft zu erhalten, und diese Kunst nennen
wir die Technik unseres Gewerbes.
Allerdings kann aus den vorerwähnten Gründen die Feuer
versicherungstechnik keine exakte Wissenschaft sein, wie es z. B.
die Lebensversicherungstechnik ist. Deshalb gehen unter den Feuer
versicherern selbst die Meinungen über die Wirksamkeit und den
Geltungsbereich ihrer Technik weit auseinander. Dies zeigt sich
schon bei der Hauptaufgabe, welche der Feuerversicherungstechnik
gestellt ist, bei der Entscheidung über die Annahme oder Ab
lehnung eines Versicherungsantrages. Während die einen erklären,
jedes Risiko sei versichei'bar, wenn nur die Prämie ausreichend
bemessen würde, stehen andere auf dem Standpunkte der streng
sten Auslese und lehnen gewisse Kategorien feuergefährlicher Be
triebe überhaupt gänzlich ab. Das eine Extrem wie das andere
ist irrig, das Richtige liegt auch hier, wie so oft im Leben, in der
Mitte. Die Versicherbarkeit kann in jenen Fällen gänzlich in Frage
gestellt oder sehr eingeschränkt sein, wo die subjektive Gefahr
stark hervortritt. Anderseits führen schon die kaufmännische Art
unseres Betriebes, die tausendfachen Fäden, welche uns mit dem
Wirtschaftsleben verbinden, dazu, daß der Versicherer keine allzu
kleinliche Auslese halten kann, und machen es ihm im eigenen Inter
esse recht schwer, gewisse Risikenkategorien prinzipiell auszu-
sehließen. Betrachtet man den Feuerversicherungsbetrieb von einer
höheren Warte, vom Gesichtspunkte der Pflichten, welche uns unsere
volkswirtschaftliche Aufgabe auferlegt, dann wird man noch viel
klarer erkennen, daß es heutzutage nicht mehr anginge, daß die
Feuerversicherer bloß die Rosinen aus dem Kuchen klauben, daß
sie sich damit gegen die Gesetze der wirtschaftlichen Ethik ver
fehlen und ihre eigene Existenz untergraben würden. In dieser
Erkenntnis haben die im Fabriken-Rückversieherungsverbande
vereinigten österreichisch-ungarischen Versicherungsgesellschaften
heute schon eine Versicherungsgemeinsehaft gebildet zur ge
meinsamen Deckung der sogenannten notleidenden Risiken, d. h.
solcher Fabriksrisiken, welche bislang bei einer Verbandsgesell
schaft gedeckt waren, oder welche neu zur Versicherung gelangen
sollen, welche aber wegen ihrer objektiven Beschaffenheit bei
keiner Verbandsgesellschaft Versicherungsschutz finden. Solche
Notleidenderklärungen sind indes doch nur Ausnahmsfälle. Im
allgemeinen kann man sagen:
Die Auslese, welche der Feuerversicherer heute trifft, ist in
der Hauptsache bedingt durch die Rücksicht auf die Zusammen
setzung seines Portefeuilles, dem eine weitgehende Gefahrenver
teilung not tut, wenn das Ergebnis nicht allzu großen Schwan
kungen ausgesetzt sein soll. Das Gebot der Gefahrenverteilung
verlangt einerseits, daß die sogenannten Kümüls vermieden
werden, d. h. jede Anhäufung von Versicherungen, welche durch
denselben Brand betroffen werden könnten, und anderseits, daß
der Versicherungsstock eine gesunde Mischung zwischen leichten