Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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und schweren Risiken und eine entsprechende territoriale Ver 
teilung aufweise. Die Handhabung der letzteren Auslese stellt 
hohe Anforderungen an das richtige kaufmännische Urteil des 
Feuerversicherers, denn jede Auslese, die von dem Gesichtspunkte 
ausgeht, eine Teilung der Gefahr unter verschiedenen Risiken 
kategorien oder Territorien zu erzielen, steht in einem gewissen 
grundsätzlichen Widerspruche zum Gesetz der großen Zahlen, für 
dessen Wirksamkeit die Möglichkeit geschaffen werden muß, wenn 
innerhalb einer Risikenkategorie oder innerhalb eines Territoriums 
ein Gefahrenausgleich zu erhoffen sein soll. Der Feuerversicherer 
steht vor der merkwürdigen Erscheinung, daß ein Rückgang in 
der Konjunktur die Feuerversicherungsergebnisse eines ganzen 
Industriezweiges, daß ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse oder ein 
besonders trockener und heißer Sommer die Ergebnisse eines ganzen 
Territoriums hoch passiv gestalten kann; er wird daher immer 
darauf bedacht sein müssen, nicht durch eine übermäßige Ent 
wicklung seiner Geschäfte in einem engeren Gebiete die Stabilität 
der Ergebnisse seines Gesamtgeschäftes zu gefährden, er wird 
das Streben nach möglichstem Gefahrenausgleich in einem engeren 
Gebiete zurückstellen müssen hinter den Anforderungen, welche 
der Gefahrenausgleich des Gesamtgeschäftes an ihn stellt. 
Nicht minder wichtig als die Aufgabe, zu beurteilen, ob ein 
Risiko überhaupt versicherbar oder für ihn versicherbar ist, er 
scheint die Tätigkeit des Feuerversicherers nach der Richtung 
hin, die Feuersicherheit des Risikos zu erhöhen, ja diese Tätig 
keit schafft naturgemäß in vielen Fällen erst die Vorbedingungen 
für die Versicherbarkeit eines Risikos. Die Möglichkeit, auf den 
Versicherungswerber in dieser Richtung einzuwirken, ist dem 
Versicherer durch das Vertragsverhältnis gegeben Der Versicherer 
kann bestimmen, daß er den Versicherungsvertrag nur unter 
diesen und diesen Bedingungen schließen will. Die bestehende 
freie Konkurrenz sorgt dafür, daß dem Versicherungswerber in 
dieser Hinsicht nicht zu viel zugemutet werden kann. Manchmal 
bewirkt sie leider auch, daß ihm nicht genug zugemutet werden 
kann. Oft wird der Versicherer auch den Weg einschlagen, dem 
Versicherten durch Einräumung von Begünstigungen, d. i. von 
Rabatten auf die Prämie den Anreiz zu Risikoverbesserungen zu 
geben. 
Die risikenverbessernde Tätigkeit des Feuerversicherers er 
streckt sich wieder nach mehreren Seiten, in erster Linie ist sie 
darauf gerichtet, Brände zu verhüten. Diesem Zwecke dienen die 
sogenannten Feuersicherheitsvorschriften in der Polizze, z. B. die 
Vorschrift einer Revision nach Schluß der Arbeit, die Vorschrift 
einer Bewachung durch Wächter mit Kontrolluhr, die Vorschrift 
einer Revision der elektrischen Anlagen, die Vorschrift, feuer 
gefährliche Abfälle wegzuräumen, Vorschriften über die Aufbe 
wahrung besonders feuergefährlicher oder zur Selbstentzündung 
neigender Vorräte usf.
	        
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