11(5
Man bezeichnet derartige Verträge, wie die Exzedentenrück
versicherung, bei welchen die versicherten Interessen bei der
Schließung des Vertrages nur der Gattung nach bezeichnet werden
und erst nach ihrer Entstehung dem Versicherer einzeln aufzu
geben sind, als „laufende Versicherung"’. Die laufende Ver
sicherung kommt im direkten Versicherungsgeschäfte nur im
Transportversicherungszweige als sogenannte Generalpolizze vor,
mit welcher ein Versicherer im voraus alle seine Versendungen
und Bezüge gegen die Gefahren des Transportes deckt.
Wir wollen uns nun die Feuerexzedenten-Rückversieherung
noch etwas näher besehen. Bedingung derselben ist, daß der
Direktversicherer einen Teil des Risikos für eigene Rechnung
behalten muß, und daß er dem Rückversicherer keine höheren
Beträge überweisen darf, als den eigenen Selbstbehalt oder ein
bestimmtes Vielfache desselben. Der Rückversicherer erhält seinen
Anteil zu den Originalprämien und zu den Originalbedingungen,
zu welchen die direkte Versicherung geschlossen wurde. Da er
also an den Prämien partizipiert im Verhältnisse seines Anteiles
zum Selbstbehalte des Direktversicherers, so muß er auch in
demselben Verhältnisse zu den Schäden beitragen, und die
Exzedentenrückversicherung ist daher nicht etwa so gedacht, daß
der Direktversicherer jeden Schaden bis zur Höhe seines Selbst-
behaltes vorweg zu tragen hätte. Die Entscheidungen, welche der
Direktversicherer hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten aus dem
Versicherungsverträge trifft, sind ohne weiteres auch für den
Rückversicherer verbindlich; dies gilt sowohl hinsichtlich der im
Laufe des Versicherungsvertrages eintretenden Gefahrsänderungen,
welche der Direktversicherer genehmigt, als auch bei Eintritt
des Versicherungsfalles hinsichtlich der Frage, ob eine Schaden
ersatzpflicht besteht und in welchem Umfange sie besteht, ln
zwei Punkten geht jedoch das Schicksal des Direktversicherers
und des Rückversicherers auseinander. Der Exzedentenrückver
sicherer partizipiert nicht an den Originalkosten, welche
die Erwerbung und Verwaltung des Geschäftes dem Direktver-
sicherer verursacht, sondern er vergütet diesem eine feste Pro
vision nach der empfangenen Rückversicherungsprämie, und
zwar soll hier gleich bemerkt werden, daß diese Provision in
der Regel die wirklichen Kosten des Direktversicherers nicht
deckt. Auch an Delkredereverlusten, welche der Direktversicherer
an ausstehenden Prämien bei seinen Agenten oder Parteien er
leidet, partizipiert der Rückversicherer nicht. Man kann daher
das Verhältnis zwischen Rückversicherer und Direktversicherer
in Kürze dahin charakterisieren: Der Rückversicherer teilt das
assekuratorische Schicksal des Direktversicherers, aber er teilt
nicht dessen kaufmännisches Schicksal.
Die Gleichförmigkeit des assekuratorischen Schicksals von
Direktversicherer und Exzedentenrückversicherer bedeutet aber
noch keineswegs eine Identität, oder ein festes Zahlenverhältnis, wie