Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

11(5 
Man bezeichnet derartige Verträge, wie die Exzedentenrück 
versicherung, bei welchen die versicherten Interessen bei der 
Schließung des Vertrages nur der Gattung nach bezeichnet werden 
und erst nach ihrer Entstehung dem Versicherer einzeln aufzu 
geben sind, als „laufende Versicherung"’. Die laufende Ver 
sicherung kommt im direkten Versicherungsgeschäfte nur im 
Transportversicherungszweige als sogenannte Generalpolizze vor, 
mit welcher ein Versicherer im voraus alle seine Versendungen 
und Bezüge gegen die Gefahren des Transportes deckt. 
Wir wollen uns nun die Feuerexzedenten-Rückversieherung 
noch etwas näher besehen. Bedingung derselben ist, daß der 
Direktversicherer einen Teil des Risikos für eigene Rechnung 
behalten muß, und daß er dem Rückversicherer keine höheren 
Beträge überweisen darf, als den eigenen Selbstbehalt oder ein 
bestimmtes Vielfache desselben. Der Rückversicherer erhält seinen 
Anteil zu den Originalprämien und zu den Originalbedingungen, 
zu welchen die direkte Versicherung geschlossen wurde. Da er 
also an den Prämien partizipiert im Verhältnisse seines Anteiles 
zum Selbstbehalte des Direktversicherers, so muß er auch in 
demselben Verhältnisse zu den Schäden beitragen, und die 
Exzedentenrückversicherung ist daher nicht etwa so gedacht, daß 
der Direktversicherer jeden Schaden bis zur Höhe seines Selbst- 
behaltes vorweg zu tragen hätte. Die Entscheidungen, welche der 
Direktversicherer hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten aus dem 
Versicherungsverträge trifft, sind ohne weiteres auch für den 
Rückversicherer verbindlich; dies gilt sowohl hinsichtlich der im 
Laufe des Versicherungsvertrages eintretenden Gefahrsänderungen, 
welche der Direktversicherer genehmigt, als auch bei Eintritt 
des Versicherungsfalles hinsichtlich der Frage, ob eine Schaden 
ersatzpflicht besteht und in welchem Umfange sie besteht, ln 
zwei Punkten geht jedoch das Schicksal des Direktversicherers 
und des Rückversicherers auseinander. Der Exzedentenrückver 
sicherer partizipiert nicht an den Originalkosten, welche 
die Erwerbung und Verwaltung des Geschäftes dem Direktver- 
sicherer verursacht, sondern er vergütet diesem eine feste Pro 
vision nach der empfangenen Rückversicherungsprämie, und 
zwar soll hier gleich bemerkt werden, daß diese Provision in 
der Regel die wirklichen Kosten des Direktversicherers nicht 
deckt. Auch an Delkredereverlusten, welche der Direktversicherer 
an ausstehenden Prämien bei seinen Agenten oder Parteien er 
leidet, partizipiert der Rückversicherer nicht. Man kann daher 
das Verhältnis zwischen Rückversicherer und Direktversicherer 
in Kürze dahin charakterisieren: Der Rückversicherer teilt das 
assekuratorische Schicksal des Direktversicherers, aber er teilt 
nicht dessen kaufmännisches Schicksal. 
Die Gleichförmigkeit des assekuratorischen Schicksals von 
Direktversicherer und Exzedentenrückversicherer bedeutet aber 
noch keineswegs eine Identität, oder ein festes Zahlenverhältnis, wie
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.