Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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wissermaßen zu einem Quotenyertrage mache. Nur dann ist es 
zulässig, daß der Direktversicherer nicht gleich sein volles Maximum 
(sein plein, wie es die Franzosen nennen) behalte, wenn er. in 
Kürze Nachversicherungen oder neue Geschäftsabschlüsse in dem 
selben Risiko zu erwarten hat. Ein großer Fehler, welchen der 
Direktversicherer begehen kann, liegt darin, wenn er auf dem 
Rücken seiner Rückversicherer außergewöhnlich hohe Beträge 
auf besonders feuergefährliche Risiken zeichnet. Gerade bei be 
sonders feuergefährlichen Risiken soll der Direktversicherer, 
wenn irgend möglich, seine Rückdeckungsmittel nicht voll in 
Anspruch nehmen. Gänzlich ausgeschlossen muß es natürlich sein, 
daß der 1)irektversicherer etwa in Schadenfällen bei hochprozentig 
rückgedeckten Risiken eine größere Kulanze walten lasse, als er 
tun würde, wenn die ganze Entschädigung seine Tasche träfe. 
Zur Festigung der Beziehungen zwischen Direktversicherer 
und Rückversicherer wird es wesentlich beitragen, wenn auch 
der erstere vice versa von seinem Rückversicherer an dessen 
Versicherungsgeschäften beteiligt wird. Der gegenseitige Austausch 
von Rückversicherungen zwischen zwei Gesellschaften hat für 
jede den großen Vorteil, daß sie in ihrem Geschäftsgebiete einen 
besseren Gefahrenausgleich durch eine dichtere Bestockung mit 
Versicherungen, d. h. durch eine größere Anzahl von Gefahren 
einheiten erzielt, als sie selbst zu erreichen vermag, wobei der 
Versicherer jedoch anderseits darauf bedacht sein muß, Kumuls 
mit seinen eigenen Versicherungen zu vermeiden; oder der Ver 
sicherer gewinnt durch den Austausch einen Gefahrenausgleich 
mit einem fremden Territorium, ohne die großen Kosten aufzu 
wenden, welche eine solche Organisation erfordert. Da der Direkt 
versicherer, wie bereits erwähnt, durch die Rückversicherungs 
provision für seine Kosten nicht voll entschädigt wird, so bietet 
ihm der Rückversicherungsaustausch in dem empfangenen billigen 
Geschäfte zugleich eine Kompensation für den Kostenverlust an 
dem abgegebenen Geschäft. 
B. Statistik und Tarifierung. 
Wir gehen nunmehr über zur Besprechung einer anderen, 
sehr wichtigen Aufgabe der Feuerversicherungstechnik, zur 
Tarifierung. Auch der Feuerversicherer benützt bei Aufstellung 
seiner Tarife die Ergebnisse der Statistik, aber die Statistik be 
deutet für ihn keineswegs eine vollkommene oder auch nur aus 
reichende Grundlage, auf welcher er ohne weiteres die Tarife 
aufbauen könnte, welche er zu seinem Geschäftsbetriebe braucht, 
wie dies z. B. in der Lebensversicherung der Fall ist; die Statistik 
bedeutet vielmehr für den Feuerversicherer nur ein Hilfsmittel 
von leider recht beschränktem Werte. Der Grund hiefür liegt in 
folgendem: 
Alle Fortschritte, welche die Feuerversicherung gemacht hat,
	        
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