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da auf die Schätzungen der Versicherten verlassen, welche häufig-
gar nicht die Absicht haben, den Voll wert zu versichern. Die aus
einer solchen Statistik gewonnene Prämie ist daher nur unter
der Voraussetzung richtig, daß das relative Ausmaß der Unter
versicherungen und der darauf entfallenden Schäden ein ziemlich
konstantes bleibt. Weiters ist es bei der Versicherungssummen-
statistik auch nicht angängig, unterjährige Versicherungen zu
sammen mit den ganzjährigen zu behandeln, weil das Risiko in
beiden Fällen nicht dasselbe ist, während dieses Bedenken bei der
Prämienstatistik entfällt, weil dem kürzeren Risiko eine reduzierte
Prämie gegenübersteht.
Da es bei Gebäuden gestattet ist, den Bauwert oder nur
einzelne Gebäudeteile zu versichern, so repräsentieren die Ge
bäudeversicherungssummen ein ganz inhomogenes Beobachtungs
material, es dürfte daher, wenn man alle Gebäudeversicherungen
umfassen will, der Prämienstatistik der Vorzug zu geben sein,
oder man sollte die Versicherungssummenstatistik nach Bauwert
versicherungen und Dach- und Einbauversicherungen trennen.
Die Prämienstatistik wird trotz ihrer Mängel dort zur Not
wendigkeit, wo etwa Unterversicherungen die Regel bilden, wie
dies in den Ländern der Fall ist, in welchen die Feuerversicherung
in der Form der Premier-risque-Versicherung betrieben wird.
Für unsere Verhältnisse erscheint die Versieherungssummen-
statistik im allgemeinen als die brauchbarere Grundlage für die
Tarifbildung, daneben aber pflegen die Feuerversicherer, um die
Ergebnisse der einzelnen Agenturen, Bezirke und Generalvertre
tungen zu kontrollieren, noch eine Prämienstatistik zu führen, welche
jedoch in der Regel ohne weitere Gliederung bloß Prämien und
Schäden ausweist.
Die Einteilungsgründe, welche der Feuerversicherungs
statistiker heute anwendet, sind folgende. In erster Linie unter
scheidet er Zivilrisiken und Fabriksrisiken, welch letzteren ge
wöhnlich auch die Speicherrisiken beigeordnet werden. Der große
Unterschied zwischen diesen beiden Risikengruppen läßt sich auch
aus den amtlichen Publikationen des versicherungstechnischen De
partements des k. k. Ministeriums des Innern nachwoisen. Vei’gleieht
man für die sechsjährige Periode 1902 bis 1907 die Bedarfs
prämie für Fabriken mit der Bedarfsprämie, welche sich für Ge
bäude und Fahrnisse unter harter Dachung ergibt — die Beschrän
kung auf Zivilrisiken mit harter Dachung ist deshalb angezeigt,
weil bei uns in Österreich die Fabriksrisken in weitaus über
wiegender Zahl harte Dachung auf weisen — so drückt sich das
Verhältnis zwischen beiden Bedarfsprämien durch die Zahlen 6781
für Fabriken uod 2296 für Zivili-isiken aus.
Während die Fabi*iksrisiken weiters nach den verschiedenen
Betriebsarten differenziert werden, führt der Versicherer bezüg
lich der Zivilrisiken eine tei'ritoriale Scheidung durch. Die Not
wendigkeit einer solchen wird besonders für Österreich einleuch-