Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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untersuchen will, hätte nach obiger Formel bloß die drei Größen 
ZS, Z Ws, ZW zu bestimmen. Diese Vereinfachung entfällt, wenn 
man zur Ermittlung beider Faktoren verschiedene Beobachtungs 
reihen wählt, weil dann Ws verschieden ausfällt. Die in Rede 
stehende Vereinfachung läßt sich auch nicht auf die Sehuur- 
mannsche Formel der zusammengesetzten Wahrscheinlichkeiten 
anwenden, denn diese würde dadurch übergehen in • 
ZS t 
ZWsj 
Z Ws 2 ZS 2 Z-Si+ZS*+... 
ZW ' Z~Ws 2 ' ‘ zw 
gleich der ein 
fachen Wahrscheinlichkeit ------ ■ 
Z W 
Wenn ich auch fürchte, daß Ihnen schon diese statistischen 
und mathematischen Ausführungen ziemlich trocken erschienen 
sind, so muß ich Sie doch einladen, mir noch für kurze Zeit in 
die Tarifierungswerkstatt des Feuerversicherers zu folgen. Da 
die gegenwärtige Strömung dahin geht, die Entstehungswahrschein 
lichkeiten und Zerstörungskoeffizienten der Brände getrennt zu 
erfassen, so will ich versuchen, auch die Gefahrsumstände nach 
diesen beiden Gesichtspunkten zu scheiden und Ihnen an einigen 
Beispielen zu zeigen, ob und durch welche Bestimmungen der 
Versicherer diesen Gefahrsumständen tarifarisch Rechnung trägt. 
Es scheint mir, daß Sie auf diese Weise am raschesten einen all 
gemeinen Überblick über die Möglichkeiten und über die Grenzen 
der Tarifierungskunst des Feuerversicherers ex-langen werden. 
Die Berücksichtigung der einzelnen Gefahrsumstände erfolgt 
in unserem Fabrikentai-if in verschiedenen Formen, entweder in 
der Betriebsprämie selbst oder in Zuschlägen, beziehungsweise 
Nachlässen oder endlich in dem sogenannten Klassenrabatt. Je 
nach dem Vorhandensein gewisser allgemeiner günstiger Merkmale 
werden nämlich die Fabi’iken bei uns in Klassen eingeteilt und 
genießen die sogenannten Klassenrabatte. 
In Hinsicht auf die Brandhäufigkeit sind zu beachten: Die 
Brandverhütungsmaßregeln, die vorhandenen Feuerquellen, die 
Entzündlichkeit der versicherten Gegenstände und die Nachbar 
schaftsgefahr. 
Die Brandverhütung besteht z. B. im Rauchverbot oder in 
der Revision aller Fabriksräume nach Schluß der Arbeit, dahin 
gehend, daß alle zur feuersicheren Trennung bestimmten Türen 
und Fenster geschlossen, alle Beleuchtung«- und Heizflammen 
abgelöscht und alle Fabrikationsabfälle beiseite geräumt worden 
sind. Auch die Bewachung der Fabrik durch Wächter mit Kontroll 
uhr ist in erster Linie als Brandverhütungsmaßregel, d. h. als 
Schutz gegen Brandstiftung gedacht. In zweiter Linie dient die 
Bewachung allerdings dazu, einen ausgebrochenen Brand rasch zu 
entdecken und zu unterdrücken, also dem Zwecke der Umfangs 
minderung des Brandes.
	        
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