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untersuchen will, hätte nach obiger Formel bloß die drei Größen
ZS, Z Ws, ZW zu bestimmen. Diese Vereinfachung entfällt, wenn
man zur Ermittlung beider Faktoren verschiedene Beobachtungs
reihen wählt, weil dann Ws verschieden ausfällt. Die in Rede
stehende Vereinfachung läßt sich auch nicht auf die Sehuur-
mannsche Formel der zusammengesetzten Wahrscheinlichkeiten
anwenden, denn diese würde dadurch übergehen in •
ZS t
ZWsj
Z Ws 2 ZS 2 Z-Si+ZS*+...
ZW ' Z~Ws 2 ' ‘ zw
gleich der ein
fachen Wahrscheinlichkeit ------ ■
Z W
Wenn ich auch fürchte, daß Ihnen schon diese statistischen
und mathematischen Ausführungen ziemlich trocken erschienen
sind, so muß ich Sie doch einladen, mir noch für kurze Zeit in
die Tarifierungswerkstatt des Feuerversicherers zu folgen. Da
die gegenwärtige Strömung dahin geht, die Entstehungswahrschein
lichkeiten und Zerstörungskoeffizienten der Brände getrennt zu
erfassen, so will ich versuchen, auch die Gefahrsumstände nach
diesen beiden Gesichtspunkten zu scheiden und Ihnen an einigen
Beispielen zu zeigen, ob und durch welche Bestimmungen der
Versicherer diesen Gefahrsumständen tarifarisch Rechnung trägt.
Es scheint mir, daß Sie auf diese Weise am raschesten einen all
gemeinen Überblick über die Möglichkeiten und über die Grenzen
der Tarifierungskunst des Feuerversicherers ex-langen werden.
Die Berücksichtigung der einzelnen Gefahrsumstände erfolgt
in unserem Fabrikentai-if in verschiedenen Formen, entweder in
der Betriebsprämie selbst oder in Zuschlägen, beziehungsweise
Nachlässen oder endlich in dem sogenannten Klassenrabatt. Je
nach dem Vorhandensein gewisser allgemeiner günstiger Merkmale
werden nämlich die Fabi’iken bei uns in Klassen eingeteilt und
genießen die sogenannten Klassenrabatte.
In Hinsicht auf die Brandhäufigkeit sind zu beachten: Die
Brandverhütungsmaßregeln, die vorhandenen Feuerquellen, die
Entzündlichkeit der versicherten Gegenstände und die Nachbar
schaftsgefahr.
Die Brandverhütung besteht z. B. im Rauchverbot oder in
der Revision aller Fabriksräume nach Schluß der Arbeit, dahin
gehend, daß alle zur feuersicheren Trennung bestimmten Türen
und Fenster geschlossen, alle Beleuchtung«- und Heizflammen
abgelöscht und alle Fabrikationsabfälle beiseite geräumt worden
sind. Auch die Bewachung der Fabrik durch Wächter mit Kontroll
uhr ist in erster Linie als Brandverhütungsmaßregel, d. h. als
Schutz gegen Brandstiftung gedacht. In zweiter Linie dient die
Bewachung allerdings dazu, einen ausgebrochenen Brand rasch zu
entdecken und zu unterdrücken, also dem Zwecke der Umfangs
minderung des Brandes.