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Ausdruck. Bei Fabriken wird eine nachbarliche Gefährdung durch
andere Betriebsobjekte nicht angenommen, wenn sie 20 m von
dieser Nachbarschaft entfernt oder durch eine Feuermauer von
derselben getrennt sind. .
Werden zwei verschiedene, voneinander unabhängige Fabriks
betriebe in demselben Risiko betrieben, so wird für das ganze
Risiko die höhere der beiden Betriebsprämien angewendet. Sind
diese Betriebe jedoch durch einen freien Raum von 10 m oder
durch eine Scheidemauer getrennt, so ist für den mindergefähr
lichen Betrieb nur dessen Eigenprämie vermehrt um die halbe
Differenz beider Betriebsprämien zu bezahlen. Fremde Zivilobjekte
in der Nachbarschaft begründen keine Tariferhöhung, dagegen
gilt das Fehlen derselben als günstiges Merkmal bei der Massen
einschätzung. Man sieht daraus, daß der Feuerversicherer die für
ein Risiko aus einer Nachbarschaft mit geringerer Eigengefahr
resultierende Bedrohung vernachlässigt und nur dort eine Be
drohung in Rechnung stellt, wo sie von dem Risiko mit größerer
Eigengefahr ausgeht.
Die reichsdeutschen Fabrikstarife befassen sich viel ein
gehender mit der Naehbargefahr; sie stellen gewisse Trennungs-
werte auf, welche bei trennenden Zwischenräumen von der Ent
fernung und von der Summe der Geschoßzahl beider benachbarter
Gebäude, bei Trennungsmauern von der Mauerstärke, der Höhe
über Dach, den Maueröffnungen, dem eingelassenen Holzwerk und
den brennbaren Dachvorsprüngen abhängig sind. So besitzt z. B. ein
trennender Zwischenraum den Trennungswert 6, wenn seine Breite
in Metern mindestens gleich der doppelten Geschoßzahlsumme ist,
und den Trennungswert 1, wenn seine Breite in Metern mindestens
gleich der halben Geschoßzahlsumme ist. Je nach dem vorliegenden
Trennungswerte ist sodann die Eigenprämie des minder gefährlichen
Betriebes um einen bestimmten Prozentsatz des zwischen beiden
Betrieben bestehenden Prämienunterschiedes zu erhöhen.
ln Hinsicht auf den Brandumfang sind bei der Tarifierung
folgende Gefahrsumstände zu beobachten: Die Löschmittel, die
Trennung der feuergefährlichen Manipulationen, die Ausbroitungs
wege des Feuers, die Brandintensität, die Zerstörbarkeit der
versicherten Gegenstände, die Wertverteilung, die Dimension des
Risikos. ..
Bei Zivilversicherungen finden die Loschmittel m den Tant-
klassen der einzelnen Orte ihre Berücksichtigung, bei Fabriks
versicherungen in den Klassenrabatten. Besonderen Wert legen
die Versicherer auf die Einrichtung von automatischen Lösch
brausen, sogenannten Sprinklern, und gewähren hiefür je nach
den Fabriksbetrieben und Wasserquellen ganz bedeutende Prämien
ermäßigungen.
Das wirksamste Mittel, um den Umfang eines möglichen
Brandes in einem Fabriksetablissement einzuschränken, besteht
offenbar darin, daß man diejeivgen Räume, Objekte oder Unter-