Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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betriebe, welche die größte Wahrscheinlichkeit für die Entstehung 
eines Brandes aufweisen, feuersicher von den anderen Räumen 
und Objekten abtrennt. Man bezeichnet dies als Trennung der 
feuergefährlichen Manipulationen. Unter diesem Gesichtspunkte 
werden z. B. folgenden Betrieben für die feuersichere Abtrennung 
feuergefährlicher Manipulationen Prämienbegünstigungen gewährt: 
den Papierfabriken hinsichtlich der Lagerung und Sortierung der 
Hadern und Papierabfälle, den Baumwollspinnereien hinsichtlich der 
Putzerei und Mischerei, den Streichgarnspinnereien hinsichtlich 
der Wolferei und Reißerei, den Mahlmühlen hinsichtlich derKop- 
perei, den Sägen hinsichtlich des Kesselhauses, den Theatern hin 
sichtlich des Bühnenraumes usf. 
Wenn eine Manipulation auch als solche die allgemeine Ge 
fahr des betreffenden Betriebes nicht übersteigt, so kann sie 
doch durch den Ort, an welchem sie ausgeübt wird, eine beson 
dere Feuersgefahr bedeuten, deshalb werden z. B. Baumwoll 
spinnereien mit einem Zuschläge belegt, wenn im Dachboden 
raume manipuliert wird. 
Der österreichische Fabrikstarif belegt das ganze Fabriks 
etablissement einschließlich der Neben- oder Hilfsbetriobe, soweit 
ein und dasselbe Risiko in Frage kommt, mit einem einheitlichen 
Prämiensatze und gewährt bei feuersicherer Abtrennung der feuer 
gefährlichen Manipulationen auch wieder auf die Versicherung des 
ganzen Risikos einen Nachlaß. 
Eine Ausnahme von diesem Grundsätze bilden bloß die 
Prämiennachlässe für die Versicherung von Vorräten in massiv 
gewölbten, mit feuerbeständigen Türen und Fenstern versehenen 
Räumen, sowie für die Versicherung von Nebengebäuden und 
deren Inhalt, welche durch einen freien Raum von 10 bis 16 m 
oder durch eine Scheidemauer von den Fabriksgebäuden ge 
trennt sind, und in welchen nur Lagerung oder Verpackung 
stattfindet. 
Die deutschen Fabrikstarife befolgen dagegen ein kompli 
zierteres System, um die Industrie zu der in Rede stehenden 
feuersicheren Abtrennung zu animieren, indem sie das Etablisse 
ment nach den vorhandenen Trennungen in sogenannte Prämien 
komplexe zerlegen und jeden solchen Komplex nach der Eigen 
art seines Betriebes, beziehungsweise Unterbetriebes, besonders 
tarifieren; die Prämie für Komplexe mit geringerer Eigengefahr 
wird bei nicht vollständig feuersicherer Abtrennung nach den 
bereits erwähnten Nachbarschaftsregeln erhöht. 
Damit ist dem richtigen Gedanken Ausdrück gegeben, daß 
für die Gefahr der Ausbreitung eines Brandes innerhalb eines 
Fabriksetablissements _ dieselben Gesichtspunkte gelten sollen, wie 
für die Gefahr des Übergreifens eines Brandes aus der Nach 
barschaft. 
Der Gefahr der Ausbreitung eines Brandes innerhalb des 
Gebäudes, in welchem er ausgebrochen ist, wird nur in unvoll- 
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