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wenn die in einer Triste oder Tristengruppe aufgespeicherten
Erntefrüchte einen bestimmten Versicherungswert übersteigen.
In den österreichischen Industrietarifen finden wir bei
Zuckerfabriken über 6 Millionen Kronen und Jutemagazinen über
1 Million Kronen Versicherungssumme Prämiendifferenzierungen
je nach der Dimension des Risikos.
Die erwähnten hohen Ziffern bei den deutschen und öster
reichischen Industrietarifen zeigen schon, daß man auch auf den
absoluten Betrag des möglichen Schadens abstellt. Für den Ver
sicherer steht jedoch die Sache so, daß er, ob nun das Risiko
groß oder weniger groß ist, niemals mehr als sein Maximum be
halten und daher auch niemals einen größeren Schaden erleiden
wird. Die größere Dimension des Risikos bringt ihm daher keinen
größeren Schaden. Man wird einwenden, daß der Direktversicherer
bei solchen Risiken mehr rückversichern muß, und daß er an
der Rückversicherungsprovision verliert, aber dies trifft nur im
Durchschnitt zu, nicht für das einzelne Geschäft, bei welchem
ihm jedes Plus der vom Rückversicherer erhaltenen über die an
den Vermittler abgegebene Provision eine Verminderung der
Verwaltungsspesen bringt. Der Umstand aber, daß immer wieder,
und zwar gerade hinsichtlich der Millionenrisiken die Forderung
nach einem Prämienzuschlag auftritt, zeigt, daß die Frage mit
dieser Überlegung nicht abgetan ist. Meiner Ansicht nach liegt
die Berechtigung für einen Prämienzuschlag darin, daß derartig
große Risiken imstande sind, durch einen Schaden die Ergebnisse
der ganzen Risikenkategorie über den Haufen zu werfen. Wir
müssen jedoch, auch mit Rücksicht auf unsere Rückversicherer,
verlangen, daß die Wahrscheinlichkeit vorhanden sei, daß die
Bruttoergebnisse jeder Risikenkategorie sich selbst ausgleichen.
und wir sind, wo dies nicht der Fall ist, berechtigt, als Kompen
sation für den in Frage gestellten Gefahrenausgleich einen Ge
fahrenzuschlag in Rechnung zu stellen.
IV. Brandschadenerhebung.
Laut Programm habe ich versprochen, Ihnen heute von der
Brandsehadenorhobung zu erzählen. Wenn aber jemand vermeinen
sollte, daß er diesen Saal als perfekter Schadenliquidator verlassen
wird, so gibt er sich Illusionen hin, die ich leider nicht erfüllen
kann. Abgesehen von den technischen Kenntnissen, die sich nicht
so schnell erwerben lassen, kann das Erheben von Brandschäden
überhaupt nicht gelehrt werden, sondern muß im Kreuzfeuer der
Praxis erlernt werden. Der Tag der Schadenerhebung ist der
große Zahltag des Feuerversicherers. Wenn auch die effektive
Zahlung erst einige Zeit später erfolgt, bis die Akten von der