Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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liegt, oder falls nicht Nachbarbrand vorliegt. Die Erforschung der 
Brandursache ist technisch von großem Werte, weil sie dem Ver 
sicherer gestattet, Vorbeugungsmaßregeln gegen eine Wiederholung 
des Brandes aus derselben Ursache anzuordnen, sie ist aber auch 
von Wert, weil sie dem Liquidator oft Anhaltspunkte zur Be 
urteilung des Beschädigten und seiner Angehörigen und Ange 
stellten gibt. Es wäre ein schwerer Fehler, von welchem sich der 
Liquidator unbedingt ferne halten muß, in dem Brandbeschädigten 
einen Brandstifter zu vermuten, aber die Frage, ob der Brand dem 
Versicherten genützt oder geschadet hat, und die Frage, ob der 
Versicherte oder seine Leute nach den vorliegenden Umständen 
ein Interesse hatten, den Brand herbeizuführen, soll sich der Liqui 
dator in jedem Falle vorlegen. 
In seinem Handbuche für das Untersuchen von Brand 
stiftungen konstatiert Dr. Albert Weingart, daß in einem Jahre, 
wo der Hopfen nur 30 Mark kostete, in Elsaß-Lothringen fast täg 
lich Hopfentrockenanlagen abbrannten; im darauf folgenden Jahre, 
wo der Hopfen 300 Mark kostete, brannte keine einzige Trocken 
anlage ab. Es ist also eine unleugbare und auch leicht erklärliche 
Tatsache, daß die Brandhäufigkeit mit dem Interesse der Ver 
sicherten in enger Relation steht, denn dem Mangel eines Interesses 
entspringt gewöhnlich eine Verletzung der pflichtgemäßen Ob 
sorge und manchmal auch eine verbrecherische Spekulation. 
Eine Brandstiftung — sei es aus Spekulation oder aus 
Rachsucht — liegt sicherlich dort vor, wo es gelingt, mehrere 
Brandherde nachzuweisen. Auch der Umstand ist verdächtig und 
deutet auf die Verwendung von Zündstoffen, wenn an nicht feuer 
gefährlichen Stellen eines Gebäudes ein gleich vom Beginne an 
heftiger Brand ausbricht. Scheinbar geringfügige Umstände er 
hellen, richtig erfaßt, oft blitzartig die Situation. 
Ich erinnere mich heute noch mit Vergnügen des Scharf 
sinnes, welchen mein Lehrmeister bei unserer ersten gemeinsamen 
Schadenerhebung, entwickelte. Es handelte sich um den Brand 
einer ziemlich hoch versicherten Bibliothek, der Versicherte war 
in prekäre Verhältnisse gekommen, unter den verbrannten Büchern 
sollten sich viele mit hohem Seltenheitswert befunden haben. Die 
Brandzerstörung der Büchersammlung mußte im Verhältnisse zur 
Brandzerstörung der Zimmereinrichtung recht beträchtlich genannt 
werden. Das brandbetroffene Zimmer befand sich im ersten Stocke 
eines Hauses, welches aus der Baulinie vorsprang und besaß ein 
Seitenfenster ohne Rouleau, von welchem man die ganze Straßen 
flucht übersah. Als wir eintraten, war dieses Fenster mit einem 
großen, mit zusammengerafften Sachen gefüllten Schrank ver 
stellt, so daß mein Instruktor sich nebenhin erkundigte, wo der 
Schrank gewöhnlich seinen Platz habe, und dann, wo er während 
des Brandes stand. Damit war er sich über den Brand klar. Er 
sah seine Annahme bestätigt, daß der Schrank vor das Fenster 
gestellt worden war, damit die Passanten den Feuerschein mög-
	        
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