Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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liehst spät bemerken und damit der Brand mittlerweile sein Zer 
störungswerk vollende. 
So richtig dieser Schluß angesichts der vorliegenden Um 
stände damals schien, so kann ich ihn doch gleichzeitig als 
Beleg dafür anführen, auf wie schwachen Füßen alle unsere Kom 
binationen stehen und wie sehr wir uns vor Augen halten müssen, 
daß menschliche Sinne und der menschliche Verstand Irrtümern 
unterworfen sind 
Es kann daher auch nicht Sache des Feuerversicherers sein, 
auch wenn sich Verdachtsmomente gegen den V ersicherten er 
geben, gegen denselben eine Anzeige zu erstatten. 
Die Untersuchung der Brandursache erfolgt in der Weise, 
daß man durch Lokalaugenschein und Befragen von Zeugen die 
BrandausbruchstelLe und die Richtung der Brandausbreitung fest- 
zustellen sucht und sodann diese Umstände mit den möglichen 
Feuerquellen und den Verrichtungen der im Hause beschäftigten 
Personen in Beziehung bringt. Die genaue Untersuchung der 
Brandursache schafft auch die Grundlage, um Ersatzansprüche 
für Schäden, welche nicht unter die Haftung des Feuer Versicherers 
fallen, zurückweisen zu können. Dies gilt nicht bloß für Betriebs 
schäden, welche keine Brandschäden sind, sondern z. B. auch füi 
Sturmschäden, welche dem Feuerversicherer häufig unter der 
Flagge von Blitzschäden gemeldet werden. 
' Die Untersuchung der Brandausbreitung an Hand der Brand 
spuren wird dem Liquidator oft manche Überraschungen bringen. 
Kommt er z. B. in ein ebenerdiges Wohnhaus, dessen Dach ab 
gebrannt ist, und dessen Tramdecken fehlen, während die Mauern 
samt Fenstern und Türen unbeschädigt stehen geblieben sind, 
findet er weder Brandreste von den r l rämen noch Brandspuren 
an den Mauerstellen, auf welchen sie auf lagen, findet er vielleicht 
auch die Öfen und Herde eingestürzt, so steht der Liquidator 
einem Zerstörungsakt gegenüber, welchen die Bewohner im An 
schlüsse an den Brand durch Demolierung der Decken und Öfen 
vorgenommen haben, weil sie wissen, daß die Assekuranz un 
beschädigt gebliebene Gegenstände nicht entschädigt, und weil 
sie os für vorteilhaft finden, beim Wiederaufbau möglichst freie 
Hand zu haben. 
Ich kann leider nicht leugnen, daß ein solcher Vandalismus 
manchmal vorkommt, namentlich war dies in einigen Land 
städten der Fall, in welchen die bestehenden Schindeldachungen, 
einem unbekannten Naturgesetz folgend, der Reihe nach aus 
brannten, und in welchen wegen der vielen Brände sozusagen 
eine Tradition herrschte, wie man sich in Brandschadenfällen zu 
benehmen habe. 
Nach Ermittlung der Schadensursache obliegt dem Liqui 
dator die Aufgabe, die Übereinstimmung der Angaben im Anträge 
und in der Polizze mit den tatsächlichen Verhältnissen vor dem 
Brande zu kontrollieren. Diese Prüfung muß sich sowohl auf die
	        
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