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der Polizzentext zu einer anderen Entscheidung nötigen. Handelt
es sich aber ,11m Wohn- und Kanzleigebäude, so wird man, auch
wenn sie zu einer Fabrik gehören und am Fabriksterritorium
gelegen sind, die Wasser- und Heizleitungen, die Gas- und elektri
schen . Leitungen — allerdings ohne Gaserzeugungsapparate und
elektrische Lichtmaschinen — ferner die Telephon- und Telegraphen
leitungen, sowie die Aufzüge zur Gebäudeversicherung zählen.
Es würde zu weit führen, wenn ich über diese allgemeinen
Andeutungen hinausgehen wollte, ich möchte nur bemerken, daß
diese Fragen ebensosehr für die Schadenschätzungen wie für
die Vorschätzungen zu Versicherungszwecken von Wichtigkeit
sind.
Ein wichtiges Kapitel der Versicherungswertbestimmung bildet
ferner die Frage der Entwertung der versicherten Gegenstände,
welche Frage wir ja bereits einigemal streiften. In erster Linie steht
dabei die Frage nach der Entwertung durch Alter und Gebrauch.
Bei Gebäuden wendet man vielfach die Formel
an, d. h. man berechnet die Entwertung eines Gebäudes, indem
man den Neuwert mit dem Quotienten aus Alter und Lebens
dauer multipliziert. Die Anwendung dieser Formel verlangt, daß
die wahrscheinliche Lebensdauer bekannt ist, und haben Fach
leute zu diesem Zwecke Tabellen aufgestellt, welche die Lebens
dauer von Gebäuden je nach ihrer Bestimmung als Wohnhaus,
Scheuer, Industriegebäude etc., nach den verwendeten Baumate
rialien und nach ihrer Lage in Großstädten, kleineren Städten,
am flachen Lande und in Gebirgsgegenden schätzungsweise angeben.
So bewegt sich die Lebensdauer von Wohnhäusern zwischen 80
und 250 Jahren, die von Scheuern zwischen 50 und 150 Jahren,
die von Fabriksgebäuden zwischen 30 und 100 Jahren, und ver
weise ich diesbezüglich auf die Ziffern in Junks Bauratgeber.
Die vorgenannte Formel ergibt bei einer 100jährigen Lebens
dauer eine jährliche Abnützung von 1%, bei einer 200jährigen
Lebensdauer eine jährliche Abnützung von 0'5°/o, sie setzt also
voraus, daß die Gebäudewerte im geraden Verhältnisse zur Be
standdauer abnehmen. Die für die Gebäudeerhaltung aufzuwen
denden, mit dem Alter zunehmenden Kosten lassen schon darauf
schließen, daß diese Voraussetzung nicht zutrifft. Die Abnützung
setzt vielmehr in den ersten 5 bis 10 Jahren etwas stärker ein, sinkt
dann aber prozentuell, um erst in den letzten Bestanddekaden wieder
anzusteigen. Auch die rechtzeitig vorgenommenen Reparaturen
vermögen diese Ungleichmäßigkeit in der Abnützung nicht aus-
zugleiehen. Anderseits verlängern größere Erhaltungsarbeiten,
welche in gewissen Zeitperioden notwendig werden, ihrerseits wieder
die fernere Bestanddauer. Man hat deshalb an dieser Formel
Korrekturen vorgenommen, welche aber alle mehr oder weniger
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