Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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der Polizzentext zu einer anderen Entscheidung nötigen. Handelt 
es sich aber ,11m Wohn- und Kanzleigebäude, so wird man, auch 
wenn sie zu einer Fabrik gehören und am Fabriksterritorium 
gelegen sind, die Wasser- und Heizleitungen, die Gas- und elektri 
schen . Leitungen — allerdings ohne Gaserzeugungsapparate und 
elektrische Lichtmaschinen — ferner die Telephon- und Telegraphen 
leitungen, sowie die Aufzüge zur Gebäudeversicherung zählen. 
Es würde zu weit führen, wenn ich über diese allgemeinen 
Andeutungen hinausgehen wollte, ich möchte nur bemerken, daß 
diese Fragen ebensosehr für die Schadenschätzungen wie für 
die Vorschätzungen zu Versicherungszwecken von Wichtigkeit 
sind. 
Ein wichtiges Kapitel der Versicherungswertbestimmung bildet 
ferner die Frage der Entwertung der versicherten Gegenstände, 
welche Frage wir ja bereits einigemal streiften. In erster Linie steht 
dabei die Frage nach der Entwertung durch Alter und Gebrauch. 
Bei Gebäuden wendet man vielfach die Formel 
an, d. h. man berechnet die Entwertung eines Gebäudes, indem 
man den Neuwert mit dem Quotienten aus Alter und Lebens 
dauer multipliziert. Die Anwendung dieser Formel verlangt, daß 
die wahrscheinliche Lebensdauer bekannt ist, und haben Fach 
leute zu diesem Zwecke Tabellen aufgestellt, welche die Lebens 
dauer von Gebäuden je nach ihrer Bestimmung als Wohnhaus, 
Scheuer, Industriegebäude etc., nach den verwendeten Baumate 
rialien und nach ihrer Lage in Großstädten, kleineren Städten, 
am flachen Lande und in Gebirgsgegenden schätzungsweise angeben. 
So bewegt sich die Lebensdauer von Wohnhäusern zwischen 80 
und 250 Jahren, die von Scheuern zwischen 50 und 150 Jahren, 
die von Fabriksgebäuden zwischen 30 und 100 Jahren, und ver 
weise ich diesbezüglich auf die Ziffern in Junks Bauratgeber. 
Die vorgenannte Formel ergibt bei einer 100jährigen Lebens 
dauer eine jährliche Abnützung von 1%, bei einer 200jährigen 
Lebensdauer eine jährliche Abnützung von 0'5°/o, sie setzt also 
voraus, daß die Gebäudewerte im geraden Verhältnisse zur Be 
standdauer abnehmen. Die für die Gebäudeerhaltung aufzuwen 
denden, mit dem Alter zunehmenden Kosten lassen schon darauf 
schließen, daß diese Voraussetzung nicht zutrifft. Die Abnützung 
setzt vielmehr in den ersten 5 bis 10 Jahren etwas stärker ein, sinkt 
dann aber prozentuell, um erst in den letzten Bestanddekaden wieder 
anzusteigen. Auch die rechtzeitig vorgenommenen Reparaturen 
vermögen diese Ungleichmäßigkeit in der Abnützung nicht aus- 
zugleiehen. Anderseits verlängern größere Erhaltungsarbeiten, 
welche in gewissen Zeitperioden notwendig werden, ihrerseits wieder 
die fernere Bestanddauer. Man hat deshalb an dieser Formel 
Korrekturen vorgenommen, welche aber alle mehr oder weniger 
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