Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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fähig, im nächsten Jahre aber schon abbruchreif ist, dann muß 
das doch auf den kommerziellen Wert dieses Gebäudes heute 
schon einen Einfluß ausüben. Ich glaube daher, man kann dem 
Ideengange Bayers nur in dem Sinne folgen, daß eine bedeutend 
schnellere Entwertung in den letzten Lebensjahren eines Gebäudes 
angenommen werden sollte, als dies bisher geschehen ist. 
Bayer plädiert dafür, daß neben der technischen Abnützung 
auch der ideellen Abnützung größere Beachtung geschenkt werden 
müsse. Die ideelle Abnützung tritt ein, wenn die ursprüngliche 
Bauidee des Gebäudes den modernen Bauideen nicht mehr ent 
spricht, und sie wird besonders stark, wenn ein Gebäude seiner 
ursprünglichen Erwerbsidee untreu wird, also außer Gebrauch 
gesetzt oder zu anderen Zwecken verwendet wird, welchen 
es natürlich nicht vollkommen gerecht werden kann. Ich habe 
solche Beispiele von ideeller oder kommerzieller Abnützung ja 
bereits berührt. Der Umstand, daß man z. B. heute schon anfängt, 
unsere Ringstraßenhäuser, welche aus den Sechzigerjahren stammen 
und sich noch im besten Bauzustande befinden* umzubauen, weil 
sie des modernen Komforts entbehren und daher auch nicht die 
volle Ausnützung ihres Anlagewertes bieten, beweist, wie gerecht 
fertigt es wäre, daß der Feuerversicherer die ideelle Abnützung be 
rücksichtigt. So lange aber die technische Wissenschaft dieses Problem 
nicht einwandfrei gelöst hat, wird eine solche Berücksichtigung 
dem Feuerversicherer wohl nur in den seltensten Fällen gelingen. 
Über die Entwertung beweglicher Gegenstände durch Alter 
und Gebrauch vermag ich Ihnen leider noch weniger positive Regeln 
anzugoben als für Gebäude. 
Häusliches Mobiliar dient in der Regel einer Generation für 
die ganze Lebenszeit. Von den Sitzmöbeln abgesehen, sind auch 
wenig Reparaturen daran erforderlich. Daraus ergibt sich schon, 
daß die Entwertung für häusliches Mobiliar je nach der Qualität, 
der Dauer und Intensität der Benützung zwar variieren, aber 
kaum höher als mit 10 bis 60% wird gerechnet werden können. 
Eine andere Überlegung greift Platz, wenn es sich um be 
wegliche Gegenstände handelt, welche im regelmäßigen Turnus 
gebraucht und erneuert werden. Besitzt der Versicherte z. B. 
12 Stück an Kleidern und Überkleidern, deren durchschnittliche 
Lebensdauer drei Jahre beträgt, so kann angenommen werden, 
daß er jedes Jahr vier neue Kleidungsstücke anschafft. Man hat 
daher für vier Kleidungsstücke eine Benützungsdauer von einem 
Vs Jahre, für vier weitere eine Benützungsdauer von 1 % Jahren 
und für die vier ältesten eine Benützungsdauer von 2% Jahren 
in Rechnung zu stellen. 
Bezeichnet w den durchschnittlichen Neuwert eines Kleidungs 
stückes, so berechnet sich die Abnützung mit 
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