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endlich gehört zum laufenden Bedarfe alles, was die verschiedenen
Bureaux und Laboratorien an Arbeitsmaterial benötigen,
sowie die Gegenstände des Hausgebrauches (z. B. Putzmittel,
Beleuchtungsgegenstände etc.).
Wie man sieht, handelt es sich hier um die verschieden
artigsten Warenkategorien, oft um sehr kleine, bald wieder um
ganz bedeutende Quantitäten, hier um regelmäßig wiederkehren
den, dort um ganz vereinzelten Bedarf. Es ist daher begreiflich,
daß die Bewältigung dieser Einkaufsarbeit ein eigenes Bureau er
fordert. Dasselbe ist jedoch nur als Zentralstelle aufzufassen, der
art, daß daselbst sämtliche Lieferanten und die Offerte derselben
evident geführt, die Bestellungen herausgegeben, die Einhaltung
der Liefertermine kontrolliert und die Zahlung der Fakturen nach
Richtigbefund veranlaßt wird. Dagegen ist es nicht Aufgabe des
Einkaufsbureaus, die zu bestellende Ware auf ihre Qualität zu be
stimmen und die benötigte Menge festzusetzen, sowie nach er
folgter Lieferung die Einhaltung der diesbezüglichen Vorschriften
seitens des Lieferanten zu prüfen. Was und wieviel bestellt werden
soll, hat die Abteilung, bei welcher der Bedarf sich ergibt, zu
melden. Es werden also das technische und das kaufmännische
Bureau, das chemische Laboratorium etc. Offerte durch das Ein
kaufsbureau einholen lassen und die Bestellung wird gleichfalls
durch letzteres erfolgen; eine Ausnahme bilden dagegen die ein
zelnen Werkstätten und andere unmittelbar mit der Fabrikation
beschäftigte Abteilungen: Für diese ist der Lieferant das Ma
terialmagazin, dieses läßt den gesamten Einkauf für die Fabri
kation durch das Einkaufsbureau besorgen; die Wichtigkeit dieser
Maßregel leuchtet ein: wenn jede Werkstätte durch das Ein
kaufsbureau beziehen wollte, würde die Arbeit desselben derart
umfangreich und unübersichtlich werden, daß eine Kontrolle des
Materialein- und ausganges nicht möglich wäre.
Der Hauptgrund, weshalb in jedem Betriebe eine scharfe
Trennung zwischen Materialverwaltung (Magazin) und Einkaufs
bureau durchgeführt werden soll, liegt in der Gefahr, durch
eine Häufung der Agenden eine unrichtige oder ungenaue
Erledigung hervorzurufen und das Interesse der Firma in bezug
auf Qualität, Liefertermin und Preis der bestellten Waren nicht
im gebotenen Maße zu wahren; dazu kommt aber als zweite Gefahr
die Möglichkeit eines Einverständnisses zwischen Magazineur und
Lieferanten. Magazineure oder Lagerverwalter sind Beamte niederer
Kategorie, die außer möglichst genauer, durch langjährige Erfahrung
erworbener Warenkenntnis, großer Präzision und Ordnungsliebe über
weitere Qualitäten nicht verfügen müssen. Infolge der geringen an
sie gestellten Anforderungen ist gewöhnlich auch die Bezahlung
dieser Unterbeamten nicht allzu hoch; sie entspricht dem Durch
schnittseinkommen eines Werkmeisters. Daß solch kleiner Be
amter, wenn ihm durch die Übertragung des Einkaufes die Dis
position mit größeren Werten ermöglicht wird, oft der Versuchung