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tuugen auszureden. Der Bestimmung der Konditionen ist bei
den Verhandlungen mit dem Lieferanten besonderes Augenmerk
zu widmen, da hier manchmal noch Vorteile erzielt werden können,
wenn ein billigerer Preis nicht mehr durchzusetzen ist. Oft lehnt
der Lieferant eine Ermäßigung des ziffermäßig bekannt gegebenen
Preises ab, gesteht aber einen höheren Kassaskonto, frachtfreie
Lieferung oder freie Verpackung zu, obwohl dies in seinen Ver
kaufsbedingungen nicht vorgesehen war. In vielen Fällen erzielt
der Einkäufer eine Ersparnis durch Vereinbarung einer Umsatz
bonifikation. Die Umsatzbonifikation ist eine gewöhnlich per-
zentuelle Vergütung, welche am Schlüsse einer Abrechnungsperiode
dem Käufer gewährleistet wird für den Fall, als seine Bezüge
innerhalb dieses Zeitabschnittes eine bestimmte Höhe erreicht
haben; der zu vergütende Prozentsatz wird oft progressiv ange
setzt, so daß bei Erreichung eines höheren Quantums sich die
Umsatzbonifikation wesentlich erhöht, z. B.:
bei mindestens 10.000 K Fakturensumme 2° 0 = Ii 200'—
» » 20.000 „ „ 3% = „ 600-
» » 50.000 ,, „ 5°/„ = „ 2500'—
usw.
Die allgemeinen Bezugsbedingungen werden je nach
der Eigenart des Unternehmens verschieden sein; gewöhnlich sind
hier die Vorschriften über die Signierung und Adressierung der
Sendung, über die Ausstellung der Fakturen und Versandavisi,
die Bestimmung des Zahltages, Vorbehalte wegen Kontrolle und
eventueller Reklamation bei nicht vorschriftsmäßiger Lieferung
u. a. enthalten.
deder Bestellschein wird in (mindestens) 3 Exemplaren aus
gefertigt, w r ovon das eine an den Lieferanten weitergegeben wird,
das zweite im Einkaufsbureau verbleibt, das dritte dem Material
magazin ausgehändigt wird. Dieses letztere Exemplar erhält seitens
des Einkaufsbureaus die Angabe, für welche Abteilung der bestellte
Gegenstand bestimmt ist, so daß beim Eintreffen der Ware das
sämtliche Sendungen übernehmende Materialmagazin sofort
feststellen kann, ob und wohin die Ware sofort weitei'zugeben
ist oder ob es sich um einzulagernde Vorräte handelt. Das
Einkaufsbureau kontrolliert die Einhaltung der festgesetzten Liefer
termine durch Anlegung eines Terminregisters (Terminkartothek,
Vormerkkalenders). Unter dem Datum jedes einzelnen Tages stehen
die an demselben fälligen Aufträge verzeichnet; ist an diesem
Termin kein Versandaviso oder Faktura eingetroffen, so wird die
Lieferung mittels Urgenzkarte angemahnt; bei dringenden Auf
trägen^ wird nicht bis zum gänzlichen Ablauf der bedungenen
Lieferfrist gewartet, sondern ein Erinnerungsschreiben einige Zeit
vorher^ abgesendet. Der Einfachheit halber empfiehlt es sich, in
diese Urgenzkarte eine Rubrik für die Antwort des Lieferanten auf
zunehmen; auf diese Weise erspart man sich bei Eintreffen der