Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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tuugen auszureden. Der Bestimmung der Konditionen ist bei 
den Verhandlungen mit dem Lieferanten besonderes Augenmerk 
zu widmen, da hier manchmal noch Vorteile erzielt werden können, 
wenn ein billigerer Preis nicht mehr durchzusetzen ist. Oft lehnt 
der Lieferant eine Ermäßigung des ziffermäßig bekannt gegebenen 
Preises ab, gesteht aber einen höheren Kassaskonto, frachtfreie 
Lieferung oder freie Verpackung zu, obwohl dies in seinen Ver 
kaufsbedingungen nicht vorgesehen war. In vielen Fällen erzielt 
der Einkäufer eine Ersparnis durch Vereinbarung einer Umsatz 
bonifikation. Die Umsatzbonifikation ist eine gewöhnlich per- 
zentuelle Vergütung, welche am Schlüsse einer Abrechnungsperiode 
dem Käufer gewährleistet wird für den Fall, als seine Bezüge 
innerhalb dieses Zeitabschnittes eine bestimmte Höhe erreicht 
haben; der zu vergütende Prozentsatz wird oft progressiv ange 
setzt, so daß bei Erreichung eines höheren Quantums sich die 
Umsatzbonifikation wesentlich erhöht, z. B.: 
bei mindestens 10.000 K Fakturensumme 2° 0 = Ii 200'— 
» » 20.000 „ „ 3% = „ 600- 
» » 50.000 ,, „ 5°/„ = „ 2500'— 
usw. 
Die allgemeinen Bezugsbedingungen werden je nach 
der Eigenart des Unternehmens verschieden sein; gewöhnlich sind 
hier die Vorschriften über die Signierung und Adressierung der 
Sendung, über die Ausstellung der Fakturen und Versandavisi, 
die Bestimmung des Zahltages, Vorbehalte wegen Kontrolle und 
eventueller Reklamation bei nicht vorschriftsmäßiger Lieferung 
u. a. enthalten. 
deder Bestellschein wird in (mindestens) 3 Exemplaren aus 
gefertigt, w r ovon das eine an den Lieferanten weitergegeben wird, 
das zweite im Einkaufsbureau verbleibt, das dritte dem Material 
magazin ausgehändigt wird. Dieses letztere Exemplar erhält seitens 
des Einkaufsbureaus die Angabe, für welche Abteilung der bestellte 
Gegenstand bestimmt ist, so daß beim Eintreffen der Ware das 
sämtliche Sendungen übernehmende Materialmagazin sofort 
feststellen kann, ob und wohin die Ware sofort weitei'zugeben 
ist oder ob es sich um einzulagernde Vorräte handelt. Das 
Einkaufsbureau kontrolliert die Einhaltung der festgesetzten Liefer 
termine durch Anlegung eines Terminregisters (Terminkartothek, 
Vormerkkalenders). Unter dem Datum jedes einzelnen Tages stehen 
die an demselben fälligen Aufträge verzeichnet; ist an diesem 
Termin kein Versandaviso oder Faktura eingetroffen, so wird die 
Lieferung mittels Urgenzkarte angemahnt; bei dringenden Auf 
trägen^ wird nicht bis zum gänzlichen Ablauf der bedungenen 
Lieferfrist gewartet, sondern ein Erinnerungsschreiben einige Zeit 
vorher^ abgesendet. Der Einfachheit halber empfiehlt es sich, in 
diese Urgenzkarte eine Rubrik für die Antwort des Lieferanten auf 
zunehmen; auf diese Weise erspart man sich bei Eintreffen der
	        
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